Ab 1. November
Reisepässe mit biometrischen Daten in Deutschland eingeführt
28. Oktober 2005
Neben der Fälschungssicherheit und erleichterter Identitätsüberprüfung ermögliche der e-Pass nach Meinung der Bundesregierung schnellere Kontrollen und führe damit zu Erleichterungen im Reiseverkehr. Darüber hinaus sollen sich die Fahndungsmöglichkeiten der Polizeibehörden verbessern. Mit dem neuen Reisepass setze Deutschland eine internationale Vereinbarung um, die zum Ziel hat, die Sicherheit des internationalen Reiseverkehrs zu erhöhen. Alle Staaten der Europäischen Union und viele weitere Staaten wie Japan, USA, Australien, Russland und die Schweiz bereiten derzeit ebenfalls die Ausgabe entsprechender Pässe vor. Rechtsgrundlage der Einführung neuer Pässe in der Europäischen Union ist eine im Januar in Kraft getretene einschlägige EU-Verordnung.
Die Beachtung des Datenschutzes sei bei der Konzeption des neuen Reisepasses eine wichtige Vorgabe gewesen, betont die Bundesregierung. Die biometrischen Daten seien durch digitale Signaturen gegen Manipulationen gesichert. Der Chip könne durch einen effektiven Zugriffsschutz nicht unbemerkt ausgelesen werden und die Daten würden zwischen Chip und Lesegerät verschlüsselt. Eine Speicherung der biometrischen Daten in einer Zentraldatei werde es nicht geben.
Bereits ausgegebene Pässe behalten auch nach dem 1. November 2005 ihre bis zu 10-jährige Gültigkeit. Der neue Pass kostet aufgrund der erhöhten Herstellungskosten 59 Euro (bisher 26 Euro) und ist auch zehn Jahre gültig. Für Jugendliche werden die Reisepässe aufgrund der noch zu erwartenden Veränderungen bei den körperlichen Merkmalen nur 5 Jahre gelten und nur 37,50 Euro kosten. Eine weitere Änderung betrifft das Passfoto. Bisher wurde das Gesicht im Halbprofil aufgenommen. Zukünftig wird eine Frontalaufnahme gemacht.
Foto: ngo-online

[nachrichten-café] Als erster EU-Mitgliedstaat gibt Deutschland ab dem 1. November den neuen elektronischen Reisepass mit biometrischen Merkmalen aus. Durch die Nutzung der Biometrie sei ein Höchststand an Fälschungssicherheit und Schutz vor Passmissbrauch erreicht, erklärte das Bundesinnenministerium. In den Pässen werden körperliche Merkmale zur Erkennung von Personen genutzt werden. Die neuen elektronischen Reisepässe, kurz e-Pässe genannt, werden in ihrem vorderen Deckel einen Chip enthalten, in dem zunächst ein digitales Foto gespeichert wird. Ab März 2007 werden darüber hinaus in neuen Pässen zwei Fingerabdrücke gespeichert.