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Deutlich mehr Unterstützer als erforderlich

DGB beantragte Volksbegehren in Bayern zum Mindestlohn

23. September 2008

[nachrichten-café/ddp] Da die Einführung eines bundesweiten Mindestlohns derzeit nicht vorankommt, will der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) in Bayern ein Mindestlohngesetz nur für den Freistaat erreichen. Am Dienstag wurde der Antrag auf Zulassung eines entsprechenden Volksbegehrens beim Innenministerium in München eingereicht. Obwohl nur 25.000 Unterstützerunterschriften nötig gewesen wären, wurden laut DGB-Landeschef Fritz Schösser über 219.000 Unterschriften gesammelt. Der Gesetzentwurf des DGB enthält keinen konkreten Mindestlohn. Die Formulierung lautet, dass ein "existenzsicherndes Einkommen" bei einer Vollzeitbeschäftigung erreicht werden müsse. Derzeit sieht Schösser die Mindestgrenze dafür bei 8,14 Euro Lohn pro Stunde.

Der bayerische Arbeitgeberverband lehnt Mindestlöhne ab. Sie würden zu steigenden Preisen und mehr Schwarzarbeit führen, sagte der Hauptgeschäftsführer der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft, Bertram Brossardt. Gerade "Jobs für Geringqualifizierte" würden gestrichen oder ins Ausland verlagert. Er rief die künftige bayerische Staatsregierung auf, alles zu unternehmen, um gesetzliche Mindestlöhne zu verhindern.

Das Innenministerium hat nun sechs Wochen Zeit, die rechtliche Zulässigkeit des Volksbegehrens zu prüfen. Als Knackpunkt sehen Schösser und Brossardt übereinstimmend die Frage, ob ein bayerisches Mindestlohngesetz wegen konkurrierender Gesetzgebung des Bundes unzulässig wäre. Schösser beruft sich auf ein Rechtsgutachten, wonach das nicht der Fall sei, da es auf Bundesebene gar keinen allgemeinen Mindestlohn gebe. Falls das Ministerium das anders sieht, muss der Bayerische Verfassungsgerichtshof binnen drei Monaten eine Entscheidung fällen.

Wird das Volksbegehren zugelassen, haben die Kommunen drei Monate Zeit, die Vorbereitungen zu treffen. Dann müssten binnen zwei Wochen zehn Prozent der bayerischen Wahlberechtigten bei den Kommunen für das Volksbegehren unterschreiben. Wenn diese 920.000 Unterschriften zusammenkommen, wird der DGB-Gesetzentwurf bei einem Volksentscheid allen Wahlberechtigten zur Abstimmung vorgelegt.

Der Landtag kann den Bürgern einen konkurrierenden Gesetzentwurf als Alternative vorschlagen. Im Volksentscheid gewinnt der Entwurf, der die absolute Mehrheit erringt. Er bekommt dann Gesetzeskraft.

Schösser zeigte sich zuversichtlich, dass die Einführung eines Mindestlohns von einer breiten Mehrheit der Bevölkerung unterstützt würde. Sogar der Bamberger Erzbischof Ludwig Schick habe für das Volksbegehren unterschrieben. Und auch über alle Parteien hinweg gebe es Befürworter einer solchen Regelung.

Die Grünen-Landesvorsitzende Theresa Schopper sagte: "Wer arbeitet, soll von seinem Lohn auch leben können." Es sei höchste Zeit für einen Mindestlohn. Der bayerische DGB-Chef würde den Volksentscheid gern am Tag der Bundestagswahl, dem 27. September 2009, stattfinden lassen: "Dann wäre die Beteiligung schön hoch."

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