Rechtsverbindlich
Kabinett beschließt Einführung von gesichertem E-Mail-Dienst
04. Februar 2009
Das Bürgerportalgesetz legt unter anderem Anforderungen an die Ausgestaltung der De-Mail und an deren Betrieb fest. Demnach gelten für Anbieter von De-Mail-Diensten strenge Auflagen im Datenschutz. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik soll die Einhaltung der Vorgaben prüfen.
Bürger, Unternehmen oder Behörden können nach den Plänen der Regierung künftig bei einem geprüften Anbieter ihrer Wahl ein De-Mail-Postfach eröffnen. Dazu ist - ähnlich wie bei der Eröffnung eines Bankkontos - eine sichere Identifizierung nötig, etwa durch die Vorlage eines Personalausweises. Der Versand von De-Mails erfolgt laut Ministerium über gesicherte Kommunikationskanäle. Dritten soll es nicht möglich sein, die Nachrichten mitzulesen oder sie zu verändern.
