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"Gläserner Patient"

E-Card klammheimlich eingeführt

25. Juni 2010

Bild: ngo-online[nachrichten-café] Nach Einschätzung der kritischen Ärzteorganisation IPPNW hat der Deutsche Bundestag am 18. Juni klammheimlich die gesetzlichen Voraussetzungen für den "gläsernen Patienten" geschaffen. Die Koalition führe die Elektronische Gesundheitskarte (E-Card) durch die Hintertür ein, verklausuliert hinter dem bürokratischen Ausdruck der "verpflichtenden Stammdatenabgleichung", so die Kritik. Diese sei verbunden mit einer Online-Abgleichung der bei den Krankenkassen gespeicherten Daten und ermögliche dadurch "die unmittelbare Kontrolle der Arzt-Patienten-Beziehung". Erst drei Tage vor der Abstimmung über das "Gesetz zur Änderung krankenversicherungsrechtlicher und anderer Vorschriften" habe der Ausschuss für Gesundheit noch "die verdeckte E-Card-Verpflichtung" eingefügt.

"Scheinbar war auf transparent demokratischem Weg nicht mehr durchzusetzen, was in den letzten drei Jahren von allen Deutschen Ärztetagen abgelehnt worden war und zu einem breiten Widerstand der Bevölkerung geführt hatte", vermutet Matthias Jochheim, stellvertretender Vorsitzender der IPPNW. Besonders erschreckend sei auch, wie die FDP, die vor der Wahl das Gegenteil versprochen hatte, nun die Interessen von Patienten und Ärzten verrate. Die so genannte "Modernisierung" gibt nach Auffassung der IPPNW die ärztliche Schweigepflicht und den Schutz des Arzt-Patient-Verhältnisses preis "zugunsten der IT-, der Medizin-Industrie und der Versicherungen".

Die IPPNW fordert demgegenüber, technische Veränderungen nur einzuführen, "wenn sie ihren Wert für Patienten und Therapeuten bewiesen haben". Zu beachten sei weiterhin die informationelle Selbstbestimmung von Patienten und Ärzten. Es müsse eine medizinische IT-Struktur entwickelt werden, die wissenschaftlichen und ethischen Normen entspreche.

Jochheim bezifferte das finanzielle "Einsparpotential" im Falle eines Stopps des E-Card-Projektes auf 15 Milliarden Euro. Dieses Geld könne dann zum Wohle der Patientenversorgung genutzt werden.

Foto: ngo-online

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