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Gesetzentwurf

Kostenfallen im Internet

12. November 2010

Bild: PhotoCase.com[nachrichten-café] Immer häufiger verschleiern unseriöse Geschäftemacher die Kosten von Onlineangeboten. Internetleistungen werden als "gratis" angepriesen, als unverbindliche Gewinnspiele oder als Möglichkeit zum Herunterladen von Freeware getarnt. Erst wenn die Rechnung kommt, folgt das böse Erwachen. Häufig zahlen die Internetnutzer aus Unkenntnis oder weil sie sich durch eine aggressive Verfolgung der vermeintlichen Zahlungsansprüche unter Druck gesetzt fühlen. Dem möchte die Bundesregierung mit einem Gesetz begegnen.

Mit dem von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger am 29. Oktober vorgestellten Gesetzentwurf soll sichergestellt werden, dass nur zahlen muss, wer die Kostenpflicht tatsächlich kennt. Internetanbieter sollen verpflichtet werden, "mit deutlichem Hinweis über den genauen Preis zu informieren", so Leutheusser-Schnarrenberger. Verbraucher seien dann nur noch zur Zahlung verpflichtet, wenn sie durch Mausklick, bestätigen, dass sie den Hinweis auf die Kosten gesehen haben. Mit dieser "Buttonlösung" werde "unseriösen Geschäftsmodellen der Boden entzogen", hofft die Ministerin.

Deutscher Alleingang

Auf eine europäische Regelung könne man nicht warten, weil jeden Tag neue Internetnutzer in die Kostenfalle tappen. Der Vorschlag des Bundesjustizministeriums liege in Brüssel schon lange auf dem Tisch, so Leutheusser-Schnarrenberger. "Die Bundesregierung wird sich weiter für eine europäische Buttonlösung einsetzen, weil Kostenfallen nicht an der deutschen Grenze Halt machen. Jetzt bringe ich ein deutsches Gesetz auf den Weg, weil es schneller wirkt als eine europäische Regelung."

Geltendes Recht bietet bereits Schutz vor Betrug

Das Ministerium weist darauf hin, dass das derzeit geltende Recht bereits Möglichkeiten zum Schutz vor Kostenfallen bietet. In vielen Fällen habe der Verbraucher gar keinen rechtlich bindenden Vertrag geschlossen, weil es an der erforderlichen Einigung über den Preis fehle.

Komme es zum Vertragsschluss, dann könnten die Verträge in den meisten Fällen angefochten oder widerrufen werden. Darüber hinaus könnten Mitbewerber, die Verbraucherzentralen und die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs häufig im Wege der Unterlassungs- oder Beseitigungsklage gegen die unseriösen Internetanbieter vorgehen. Bei vorsätzlichem Handeln sehe das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb auch einen Anspruch auf Gewinnabschöpfung vor.

Bundesländer sollen Geldbußen verhängen

"Die Bundesländer sind ebenfalls aufgefordert, entschlossen gegen Kostenfallen vorzugehen", meint das Bundesministerium. Sie hätten die Möglichkeit, Geldbußen wegen Verstößen gegen die Preisangabenverordnung zu verhängen. In manchen Fällen könne ferner ein strafrechtlich relevantes Verhalten vorliegen, das die Gerichte verfolgen könnten.

Buttonlösung: Klick vor Kauf

Die jetzt auf den Weg gebrachte Buttonlösung bietet nach Auffassung des Bundesjustizministeriums zusätzlichen Schutz. Bei kostenpflichtigen Onlineangeboten sollen Verbraucher künftig mit einem hervorgehobenen und deutlich gestalteten Hinweis vor versteckten Kosten gewarnt werden. Vor einer Bestellung müsse künftig der Nutzer mit gesonderter Erklärung, zum Beispiel durch einen Klick ausdrücklich bestätigen, dass er den Hinweis gesehen habe.

Bundesländer und Verbände haben jetzt Gelegenheit, zum Gesetzentwurf Stellung zu nehmen.

Foto: PhotoCase.com

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