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Gesetzliche Krankenversicherung

Paritätische Finanzierung der Krankenversicherung abgeschafft

12. November 2010

[nachrichten-café] CDU, CSU und FDP haben am 12. November im Deutschen Bundestag ein Gesetz zur Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) durchgesetzt. Demnach steigt zum 1. Januar 2011 der allgemeine Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung von 14,9 auf 15,5 Prozent. Arbeitnehmer zahlen künftig 8,2 und Arbeitgeber nur noch 7,3 Prozent des Beitrags. Künftige Beitragssatzerhöhungen müssen die Arbeitnehmer alleine finanzieren, der Arbeitgeberanteil ist eingefroren. Die gesetzlichen Krankenkassen können zudem von 2012 an Zusatzbeiträge in unbegrenzter Höhe von ihren Versicherten verlangen, die bisherige Obergrenze von einem Prozent des Einkommens entfällt.

Nur Hartz-IV-, Kranken-, Mutterschafts- und Elterngeldempfänger müssen den Zusatzbeitrag nicht aufbringen. Wer mit der Zahlung von Zusatzbeiträgen sechs Monate im Rückstand ist, zahlt künftig eine Strafgebühr von mindestens 30 Euro.

Übersteigt der durchschnittliche Zusatzbeitrag zwei Prozent des beitragspflichtigen Einkommens, wird die Differenz aus dem Gesundheitsfonds ausgeglichen.

Begünstigung des Wechsels von Versicherten in private Krankenkassen

Die schwarz-gelbe Regierungskoalition begünstigt zudem von 2011 an den Wechsel von gesetzlich Krankenversicherten in die private Krankenversicherung. Es genügt, die Versicherungspflichtgrenze von 49.500 Euro in einem Jahr zu überschreiten.

"Zerschlagung der solidarischen und paritätischen Finanzierung der Gesundheitskosten"

Die Linkfraktion kritisierte in einem Entschließungsantrag, CDU, CSU und FDP vollzögen einen grundlegendne Systemwechsel in der Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV): "Mit dem GKV-Finanzierungsgesetz zerschlagen sie die Prinzipien der solidarischen und paritätischen Finanzierung der Gesundheitskosten. Verschärfte Zusatzbeiträge bedeuten den Einstieg in ein Kopfpauschalensystem. Zukünftige Kostensteigerungen tragen ausschließlich die Versicherten, die Beiträge der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber werden eingefroren."

Nach Auffassung der Linksfraktion ist diese Lastenverteilung ungerecht und unsozial. "Menschen mit geringem Einkommen werden prozentual höher belastet als Gutverdienende."

Zwar drohe im Jahr 2011 nach Schätzungen ein Defizit im Gesundheitsfonds von bis zu 11 Milliarden Euro. Doch allein durch die Wiederherstellung der Parität, also eine Anhebung der Arbeitgeberbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung auf das Niveau der Arbeitnehmerbeiträge, könnten laut Linksfraktion etwa 9,5 Milliarden Euro jährliche Mehreinnahmen erreicht werden.

"Möglichst alle Bürgerinnen und Bürger in die Finanzierung einbeziehen"

Nach Auffassung der Linksfraktion hat sich die gesetzliche Krankenversicherung bewährt. "Um die finanziellen Probleme des Gesundheitssystems zu lösen, ist die Finanzierung solidarisch weiterzuentwickeln. Eine stabile und gerechte Finanzierung kann erreicht werden, indem möglichst alle Bürgerinnen und Bürger einbezogen und andere Einkunftsarten neben dem Arbeitseinkommen herangezogen werden. Andere Einkommensarten machen einen immer höheren Anteil am volkswirtschaftlichen Gesamteinkommen aus."

"Spitzenverdiener wie Personen mit geringen Einkommen heranziehen"

Die völlige Abschaffung der Beitragsbemessungs- und Jahresarbeitsentgeltgrenze würde "Spitzenverdiener erstmals gleichermaßen zur Finanzierung heranziehen wie Personen mit geringen oder durchschnittlichen Einkommen", so die Linksfraktion. Jeder Schritt auf diesem Weg sei sozial gerechter als die derzeitige Regelung.

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