Dreistufige Volksgesetzgebung
Volksentscheid auf Bundesebene abgelehnt
13. November 2010
Die Linke schlug vor, dass 100.000 Wahlberechtigte beim Bundestag Gesetzesvorlagen einbringen können. Bei Ablehnung durch das Parlament sollte ein Volksbegehren zulässig werden, wenn mindestens eine Million Wahlberechtigte dem innerhalb eines halben Jahres zustimmen. Zu einem Volksentscheid sollte es kommen können, wenn das Parlament dem Volksbegehren nicht innerhalb eines Vierteljahres entspricht.
Politikverdrossenheit, Lobbyismus, Mangel an Abwägung
Die Linksfraktion hatte ihren Antrag mit "einer starken Politikverdrossenheit und einer daraus folgende geringen Beteiligung an den Bundestagswahlen" begründet. Eine teilweise von den Problemen der Menschen abgehobene Politik und eine zunehmende Berufsmäßigkeit der Interessenvertretung gegenüber der Politik schlössen viele Menschen von der Einflussnahme aus. Lobbyismus und Zeitnot entfernten politische Entscheidungsträger "von einem alle Interessen wahrnehmenden und abwägenden Vorgang".
Die Bürgerinnen und Bürger sehen nach Auffassung der Linksfraktion nur wenige Möglichkeiten der politischen Einflussnahme. "Tatsächlich bieten die Wahlen allein keine Chance, nachhaltig und stetig die Politik durch Mehrheiten zu bestimmen." Verbliebene Potentiale durch Petitionen reichten nicht aus. "Die Bevölkerung als Souverän ist von den ihre Lebenswirklichkeit betreffenden Entscheidungsprozessen entfremdet." Strukturelle wie auch einzelne Probleme in der Rechtsanwendung und der Bewertung von Rechtsfolgen wirkten sich letzten Endes immer bei der Bevölkerung als Adressat aus.
Die Möglichkeiten, die Politik zu beeinflussen, "beschränken sich auf zeitaufwändige und anhaltende Beteiligung in Parteien oder in der Einreichung von Petitionen oder Informationsweitergabe an die Entscheidungsträgerinnen und -träger", kritisierte die Linksfraktion.
Laut Grundgesetz geht die Staatsgewalt vom Volke in Wahlen "und Abstimmungen" aus
Die Linke betonte in ihrem Antrag ferner, dass nach Artikel 20 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes (GG) die Staatsgewalt vom Volke "in Wahlen und Abstimmungen" ausgeübt werde. Die herrschende juristische Auslegung lasse direkte Abstimmungen jedoch nur für ganz wenige Fälle zu.
Direkte Einflussnahme statt Zuschauerdemokratie
"Es ist und bleibt Aufgabe von Politik, Betroffene zu Beteiligten zu machen", so die Linksfraktion. "Bürgerinnen und Bürgern treten mittels direkter Einflussnahme auf politische Entscheidungen aus der sogenannten Zuschauerdemokratie heraus. Sie werden zu Subjekten demokratischer Willensbildung." Dies stärke nicht nur die Demokratie, sondern auch die Menschenwürde.
Vor der Ablehnung im Plenum hatte der Innenausschuss des Bundestages am 27. Oktober mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und FDP die Ablehnung des Gesetzentwurfs der Linksfraktion empfohlen. Die Grünen hatten sich der Stimme enthalten.
CDU, CSU und FDP nur für Weiterentwicklung des Petitionswesens
Die Koalitionsfraktionen der CDU, CSU und FDP bekannten sich im Innenausschuss klar zur repräsentativen Demokratie, die Deutschland über 60 Jahre Stabilität gebracht habe. Zugleich sei aber auf den Koalitionsvertrag hinzuweisen, in dem die Koalition unter dem Stichwort "Bürgerbeteiligung" das Ziel formuliert habe, die Mitwirkungsmöglichkeiten der Bevölkerung an der demokratischen Willensbildung weiter zu stärken.
Dazu werde man das Petitionswesen weiterentwickeln und verbessern und bei Massenpetitionen über das im Petitionsausschuss bestehende Anhörungsrecht hinaus eine Behandlung des Anliegens im Plenum des Deutschen Bundestags unter Beteiligung der zuständigen Ausschüsse vorsehen.
SPD für mehr plebiszitäre Elemente
Die SPD-Fraktion betonte hingegen, sie teile das Ziel der Linksfraktion, plebiszitäre, also direkt-demokratische Elemente zur Ergänzung der repräsentativen Demokratie in das Grundgesetz einzuführen. Problematisch am Gesetzentwurf der Linksfraktion seien allerdings "die viel zu niedrigen Quoren", insbesondere die Zahl von 100.000 Wahlberechtigten für die erfolgreiche Einbringung einer Volksinitiative sowie die Verknüpfung der Bundestagswahl mit der Abstimmung über Sachfragen.
Dabei gehe es ja um Fragen der Politik an das Volk und nicht – wie an sich bei der Volksgesetzgebung – um aus dem Volk kommende Initiativen.
Die SPD habe früher eigene Gesetzentwürfe präsentiert, sehe aber zurzeit wenig Sinn in einem solchen Vorstoß, da ohnehin klar sei, dass er wegen der Verweigerung durch CDU und CSU keine Aussicht auf Erfolg habe.
Für Grüne käme der Volksentscheid "zu schnell"
Die Grünen-Fraktion erinnerte daran, dass es in der vorherigen Legislaturperiode Versuche gegeben habe, eine breiter verankerte Initiative für die Einführung einer Volksgesetzgebung zu starten, "die leider an der Fraktion der CDU/CSU gescheitert seien".
Beim Gesetzentwurf der Linksfraktion sei das Quorum von 100.000 Wahlberechtigten für die Volksinitiative zu niedrig. Auch bei plebiszitären Verfahren müsse es ein repräsentatives Element geben. So erfolge der Übergang von durch den Bundestag abgelehnter Volksinitiative zum Volksbegehren und dann später gegebenenfalls zum Volksentscheid "zu schnell".
Insgesamt hätten sich die in Deutschland auf Ebene der Länder und in den Kommunen praktizierten Elemente direkter Demokratie bewährt, so die Grünen.
In Berlin habe etwa die CDU die meisten Initiativen beantragt und sich auch meist an die Spitze solcher Verfahren gesetzt. "Das Verhalten der Fraktion der CDU/CSU hier im Bundestag ist daher nur schwer nachvollziehbar."
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