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Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK)

Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) vertritt die beruflichen und sozialen Belange der Angehörigen der Kriminalpolizei, Beamte wie Tarifbeschäftigte und setzt sich für die wirtschaftlichen, beruflichen, sozialen und kulturellen Interessen seiner Mitglieder ein. Darüber hinaus verfolgt der BDK kriminalpolitische Ziele und äußert sich gegenüber politischen Entscheidungsträgern und Medien. Nach eigenen Angaben sind die überwiegende Mehrheit aller Kriminalbeamtinnen und -beamten Mitglieder im Bund Deutscher Kriminalbeamter.

Zu den Kernforderungen des BDK zählt die verstärkte Einstellung von externen Bewerbern in die Kriminalpolizei wie etwa die Übernahme geeigneter oder spezialisiert vorgebildeter Bewerber aus der Schutzpolizei. Weiterhin fordert der Verband die Einstellung von Deutschen mit Migrationshintergrund und von Ausländern in die Kriminalpolizei.

Der Bund Deutscher Kriminalbeamter spricht sich für den Aufbau einer Kriminalpolizei des Bundes aus. Weiterhin fordert der BDK den Ausbau von EUROPOL, des Europäischen Polizeiamtes in Den Haag.

Zu den politischen Forderungen des BDK zählt eine Vereinheitlichung der Polizeigesetze der Länder. Auf EU-Ebene soll das materielle und formelle Recht an die Erfordernisse der modernen Kriminalitätskontrolle angepasst werden. Ferner soll die Stellung von Kriminalitätsopfern in Gerichtsverfahren gestärkt werden.

Die "Gewährleistung des Schutzes vor Kriminalität" soll nach Vorstellung des Bundes Deutscher Kriminalbeamter als deutsches und europäisches Verfassungsziel festgeschrieben werden.

 

 

Nachrichten zum Thema

 

Morddrohungen gegen Atomkraftgegner

RWE-Vorstand brüskiert Aufsichtsrats-Mehrheit wegen Atomkraftwerk Belene

Am vergangenen Freitag (19. Dezember) hat das RWE-Management offenbar einen Vertrag zum Bau des Atomkraftwerks Belene in Bulgarien abgeschlossen, obwohl es im RWE-Aufsichtsrat für das Vorhaben zuletzt keine Mehrheit gab. Dabei geht es nach Angaben der Umweltorganisation Urgewald zunächst um eine Projektentwicklungsgesellschaft, die in den nächsten 18 Monaten die Voraussetzungen für die Realisierung des Atomkraftwerks in einem erdbeben-gefährdeten Gebiet schaffen soll. Erst dann soll den Angaben zufolge der Eigenkapitalbetrag vom RWE-Aufsichtsrat freigegeben werden. Umweltschützer glauben deshalb noch nicht an die Realisierung des neuen Atomkraftwerks. "RWE hat vollmundige Versprechungen gegenüber seinem Aufsichtsrat etwa zur Sicherheit von Belene gemacht, die nicht einzuhalten sein werden. Wir appellieren deshalb weiterhin an die Aufsichtsräte diese gefährliche und gewissenlose Investition zu streichen," so Heffa Schücking von Urgewald.

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Tatwaffe

Verfassungsschutz hat laut Buback RAF-Terroristin Becker gedeckt

Der Sohn des 1977 von der RAF ermordeten Generalbundesanwalts Siegfried Buback, Michael Buback, ist weiter von einer Beteiligung der ehemaligen RAF-Terroristin Verena Becker am Attentat auf seinen Vater überzeugt. Sie sei jedoch vom Verfassungsschutz gedeckt worden. In einem am Mittwoch vorab veröffentlichten Interview im Magazin "Stern" sagte Buback: "Wenige Wochen nach der Tat wurde Frau Becker vom Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs als Mittäterin beim Karlsruher Attentat bezeichnet. Später verschwinden die Hinweise auf sie aus Akten und Prozessen". Becker war einen Monat nach dem Attentat in Folge einer Schießerei in Singen verhaftet worden. In ihrer Tasche habe sich die Tatwaffe von Karlsruhe befunden. Für den Buback-Mord wurde sie nicht belangt, 1989 kam die zu lebenslanger Haft verurteilte Terroristin auf dem Gnadenweg frei.

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Juristischer Sieg für Ex-RAF-Mitglieder

Bundesgerichtshof hebt Anordnung von Beugehaft auf

Die ehemaligen RAF-Terroristen Christian Klar, Brigitte Mohnhaupt und Knut Folkerts dürfen im Zusammenhang mit neuen Ermittlungen zu RAF-Anschlägen nicht in Beugehaft genommen werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) gab mit einem am Freitag (15. August) veröffentlichten Beschluss den Beschwerden der drei Ex-Terroristen gegen eine Beugehaftanordnung des BGH-Ermittlungsrichters statt, mit der sie zu Aussagen im Mordfall Siegfried Buback gezwungen werden sollten. Der Sohn des 1977 ermordeten Generalbundesanwalts, Michael Buback, verlangt derweil die Herausgabe einer unter Verschluss gehaltenen Verfassungsschutzakte. Das Bundesinnenministerium verweigert die Herausgabe.

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"Verklärung der eigenen Rolle als Friedensarmee"

Linke Gruppen wollen Bundeswehr-Gelöbnis am Reichstag stören

Bild: PhotoCase.comEin Bündnis linker Gruppen hat für den 20. Juli zu einer Demonstration gegen das Gelöbnis der Bundeswehr vor dem Reichstag aufgerufen. Unter dem Motto "Stopp den Kriegseinsätzen! - Gegen die Militarisierung des Alltags" wollen sich die Teilnehmer am kommenden Sonntag um 17.00 Uhr vor dem Brandenburger Tor treffen, wie die Antifaschistische Linke Berlin (ALB) am Montag mitteilte. Anschließend ist geplant, zum Denkmal für die vom NS-Regime ermordeten Reichstagsabgeordneten zu ziehen, das sich direkt am Reichstag befindet. Nach Angaben der Polizei liegt eine Anmeldung zu der Demonstration vor, die derzeit geprüft werde. Nach Angaben des "Gelöbnix-Bündnisses" sind Aktionen geplant, "um den Ablauf der Zeremonie durcheinanderzubringen". Eine Sprecherin sagte, die Proteste gegen die Bundeswehr würden "unüberhörbar" sein. Die Bundeswehr werde auch in diesem Jahr nicht ohne Protest geloben können.

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"Andere Gegner als RAF"

Buback sieht mögliche "Deckung" Verdächtiger durch Geheimdienste

Bei den Ermittlungen zum Mord an Generalbundesanwalt Siegfried Buback im Jahr 1977 haben nach Ansicht seines Sohnes Michael möglicherweise Geheimdienste die Täter gedeckt. "Es muss geklärt werden, ob es eine Deckung von Tatverdächtigen unter Beteiligung von 'Diensten' gegeben hat", sagte Buback am 14. Oktober in Karlsruhe. Er äußerte eine entsprechende "Vermutung". Es habe sich "der Eindruck verdichtet, dass es ein bedeutendes Geheimnis gibt, und wir hoffen, dass es keinen Verrat an meinem Vater gab", sagte Buback. Sein Vater habe möglicherweise noch andere Gegner als die RAF gehabt.

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Plattenbauunternehmen Aubis

Verbindungen zwischen sächsischer Korruptionsaffäre und Berliner Bankenskandal

In der Affäre um Korruption und organisierte Kriminalität in Sachsen gibt es offenbar auch Verbindungen zum Berliner Bankenskandal. In Ermittlungsakten wird konkret auf die Verbindung einer Hauptfigur der sächsischen Vorgänge zur früheren Aubis-Gruppe hingewiesen. Danach hatten Verantwortliche des Berliner Plattenbauunternehmens lange Kontakte mit dem Rechtsabteilungsleiter der Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft (LWB), Manfred Klockzin. Aubis hatte Mitte der 1990er Jahre von der LWB Tausende Plattenbauwohnungen gekauft. In der Affäre geht es auch um Angriffe auf Journalisten, Mord, einen Mordanschlag, einen zweifelhaften Selbstmord und einen spurlos verschwundenen Immobilienmakler.

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Datenaustausch

EU-Innen- und Justizminister beraten über polizeiliche Zusammenarbeit

Zwei Wochen nach Beginn der deutschen EU-Ratspräsidentschaft hat am Sonntag das erste EU-Ministertreffen in der Bundesrepublik begonnen. Bis Dienstag beraten die Justiz- und Innenminister der Europäischen Union in Dresden über eine engere grenzüberschreitende Zusammenarbeit von Polizei und Justiz. Die Palette der Themen reicht von der Bekämpfung des Terrorismus und dem Schutz der EU-Außengrenzen über das Familien- und Erbrecht bis hin zu Kinderpornografie und Gewaltvideos. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble will unter anderem die Grenzschutzagentur Frontex sowie die europäische Polizeibehörde Europol stärken. Außerdem erhoffe er sich von der Dresdner Tagung einen "kräftigen Anstoß" für sein Vorhaben, den Prümer Vertrag zur grenzüberschreitenden polizeilichen Zusammenarbeit in EU-Recht zu überführen, sagte der Innenminister. Die Menschenrechtsorganisation Pro Asyl übte heftige Kritik an der deutsch-französischen Initiative für eine neue europäische Einwanderungspolitik.

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Moralfrage Selbstmord

Ethikrat bei Beurteilung von Beihilfe zum Suizid uneins

In der Diskussion über die Sterbehilfe plädiert der Nationale Ethikrat für die weitere Strafbarkeit von Tötung auf Verlangen. Unterschiedliche Auffassungen bestehen bei den Experten indes bei der Frage, inwieweit eine Beihilfe zum Selbstmord unheilbar Kranker zulässig sein soll. In der am Donnerstag veröffentlichten Stellungnahme des Rates zur "Sterbebegleitung" sprach sich das Gremium zudem gegen die Zulassung von Sterbehilfeorganisationen aus. Die Kirchen sehen Licht und Schatten in der Stellungnahme.

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Analyse

Politiker und Medien wollen das Grundgesetz ändern

In den vergangenen Jahrzehnten wurde seitens der Politik regelmäßig darauf verwiesen, man müsse die "freiheitlich-demokratische Grundordnung" verteidigen. Auf das Grundgesetz war man stolz und hielt es - natürlich - für "die beste" aller Verfassungen. Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts waren sakrosankt - nach einem Spruch aus Karlsruhe verstummte im Regelfall die Diskussion, die Verfassungsrichter hatten auf Basis des Grundgesetzes eine Entscheidung getroffen. Der Umgang mit der deutschen Verfassung hat sich verändert. Im Zuge der Änderung einfacher Gesetze wird regelmäßig und wie selbstverständlich auch das Grundgesetz geändert. Und nach Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, wird häufig postwendend - und mit massiver Unterstützung vieler Medien - eine Grundgesetzänderung gefordert. Am Mittwoch gab das Bundesverfassungsgericht seine Entscheidung bekannt, wonach die Bundeswehr ein von Selbstmordattentätern entführtes Passagierflugzeug auch im äußersten Notfall nicht abschießen darf. Sofort - und auch schon im Vorfeld der Entscheidung - wurden Stimmen laut, das Grundgesetz zu ändern.

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Oberlandesgericht Stuttgart

Bundesanwaltschaft muss nicht gegen US-Verteidigungsminister Rumsfeld ermitteln

Die Bundesanwaltschaft muss nicht gegen US-Verteidigungsminister Donald Rumsfeld und andere US-Offizielle wegen der Gefangenenmisshandlungen im irakischen US-Gefängnis Abu Ghraib ermitteln. Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart bestätigte jetzt eine entsprechende Entscheidung von Generalbundesanwalt Kay Nehm. Dieser habe "bei richtiger Rechtsanwendung und Ausübung des ihm möglichen Ermessens gesetzesgemäß entschieden", heißt es in dem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss. Die Antragsteller beriefen sich auf das deutsche Völkerstrafgesetzbuch, das am 30. Juni 2002 in Kraft trat. Demnach können Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord selbst dann in Deutschland verfolgt werden, wenn keine Deutschen beteiligt sind und die Tat nicht in der Bundesrepublik begangen wurde. Laut Nehm legitimiert dieses Weltrechtsprinzip aber keine uneingeschränkte Strafverfolgung. Er verwies auch auf den Grundsatz der Nichteinmischung in die Angelegenheiten fremder Staaten.

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Menschenrechtsverletzungen an Frauen

Zahl der Morde in Guatemala nimmt rapide zu

Laut einem soeben veröffentlichten Bericht des Büros des staatlichen Menschenrechtsbeauftragten wurden 2004 in Guatemala fast 500 Frauen ermordet. Im Vergleich zu den Vorjahren ist das ein Anstieg um 56,8%. Der Menschenrechtsbeauftragte Sergio Morales forderte von der Regierung, dass sie dieses Problem ernsthaft angeht.

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Bosnien und Herzegowina

Kriegsverbrechen hinterlassen auch nach zehn Jahren offene Wunden

Kerzen und Grabsteine in Aachen, Postkarten mit den Namen der Opfer in Bonn, Steckbrief-Luftballons in Bad Honnef, ein Infostand in Ludwigsburg, Appell-Briefe im Internet: Mit diesen und anderen Aktionen erinnert die deutsche Sektion von amnesty international (ai) in den kommenden Tagen an die Opfer von Srebrenica im Juli 1995, dem schlimmsten Massaker in Europa nach dem Zweiten Weltkrieg, das das UN-Tribunal für das ehemalige Jugoslawien in Den Haag als Völkermord betrachtet. ai fordert, die Suche nach den Tätern und Drahtziehern zu verstärken.

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Mittelamerika

Regierung in Guatemala unternimmt nichts gegen brutale Frauenmorde

Fast 1.200 Mädchen und Frauen sind nach vorsichtigen Schätzungen zwischen 2001 und 2004 in Guatemala ermordet worden. Allein im vergangenen Jahr fielen mindestens 527 Frauen zum Teil äußerst brutaler Gewalt zum Opfer. Diese erschreckenden Zahlen enthält ein Bericht, den amnesty international heute in Guatemala-Stadt vorgestellt hat. Die Vorfälle erinnern an die rätselhaften Morde in den mexikanischen Städten Ciudad Juárez und Chihuahua, wo in den letzten 12 Jahren 400 Frauen ermordet worden sind.

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Flüchtende Zivilisten erschossen

Heftige Kritik an "Staatsempfang für Menschenrechtsverletzer"

Bild: Matthias BergtMit scharfer Kritik reagieren Pro Asyl, amnesty international und die Flüchtlingsräte der Länder auf den geplanten Besuch des russischen Präsidenten Wladimir Putin und der tschetschenischen Staatsführung in Hannover. Putin soll gemeinsam mit Schröder am Sonntag die Messe und am Montag den deutsch-russischen Wirtschaftstag eröffnen. Mit der tschetschenischen Führung seien Gespräche über Hilfsprojekte in Tschetschenien geplant, meldet die Menschenrechtsorganisation Pro Asyl. Die tschetschenische Regierung werde durch den Präsidenten Alu Alchanow und den "als notorischer Menschenrechtsverletzer berüchtigten" stellvertretenden Regierungschef Ramsan Kadyrow vertreten. amnesty international (ai) forderte Bundeskanzler Schröder auf, er solle nicht von einer 'Normalisierung' in Tschetschenien sprechen. Die Milizen von Vize-Premierminister Kadyrow seien seit Jahren verantwortlich für das 'Verschwindenlassen' von Menschen sowie für Folter und Mord.

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Meinungsfreiheit

Über den NATO-Krieg gegen Jugoslawien darf weiterhin straffrei diskutiert werden

Das Vorhaben der Bundesregierung, kritische Meinungsäußerungen über den NATO-Krieg gegen Jugoslawien mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren zu bedrohen, ist vorläufig gescheitert. Das Bundesjustizministerium, SPD und Grüne hatten Mitte Februar Gesetzentwürfe zur Änderung des Strafgesetzbuches vorgelegt, wonach das Leugnen von als "geschichtlich gesichert anerkannten Tatsachen" unter Strafe gestellt werden sollte, zum Beispiel ein "Leugnen des Völkermords im ehemaligen Jugoslawien". Ebenso geräuschlos wie dieser Passus in die Gesetzentwürfe zur Einschränkung der Meinungs- und Versammlungsfreiheit aufgenommen worden war, verschwand er wieder. Als der Deutsche Bundestag am vergangenen Freitag abstimmte, fehlte die Bestimmung. Zwischenzeitlich hatten die ehemalige Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und der FDP-Abgeordnete Max Stadler interveniert. ngo-online liegt ein Schreiben von Stadler an den zuständigen SPD-Abgeordneten Dieter Wiefelspütz vor, in dem es heißt, dass in einer Demokratie "eine strittige und kritische Auseinandersetzung" über zeithistorische Ereignisse "möglich sein muss". In der Bundestagsdebatte am 11. März wandte sich Stadler gegen "einen Schritt weiter in Richtung Gesinnungsstrafrecht". Seine Befürchtung: "Dem ersten Schritt folgt dann leicht ein zweiter." Offiziell wurde die geplante Einschränkung der Meinungsfreiheit nur verschoben, nicht jedoch aufgehoben.

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Wahrnehmungsprobleme

Einigkeit bei der Beschränkung der Meinungs- und Versammlungsfreiheit

Koalition und Union wollen gemeinsam die Meinungs- und Versammlungsfreiheit einschränken. Als Hintergrund für die geplante Änderung des Versammlungsgesetzes und des Strafgesetzbuchs wird vor allem auf Demonstrationen und Aufmärsche von Rechten verwiesen. Mit Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe soll künftig aber nicht nur das Billigen der nationalsozialistischen Gewalt und Willkürherrschaft bestraft werden, sondern auch das Billigen von Handlungen einer "anderen Gewalt- und Willkürherrschaft". Nach der Vorstellung der Bundesregierung soll das Leugnen von als "geschichtlich gesichert anerkannten Tatsachen" unter Strafe gestellt werden. Als Beispiel wurde in einer Pressemitteilung des Bundesjustizministeriums vom 11. Februar 2005 ein "Leugnen des Völkermords im ehemaligen Jugoslawien" genannt. Der geplante Eingriff in die Meinungsfreiheit geht insofern wesentlich weiter als es in der breiten Öffentlichkeit wahrgenommen wird. Eine Diskussion darüber findet in den großen Medien nicht statt. Am kommenden Freitag entscheidet der Bundestag über den Gesetzentwurf. Der Bundesrat könnte durch ein verkürztes Verfahren zustimmen, so dass die Änderungen noch im April in Kraft treten.

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"Keine Kleinigkeit"

FDP-Politiker mahnt Grundrecht der Versammlungsfreiheit nicht anzutasten

Während sich die Regierungskoalition und die Opposition in der Frage der geplanten Verschärfung des Versammlungsrechts aufeinander zubewegen, wendet sich die FDP gegen eine Verschärfung des Versammlungsrechts. FDP-Innenpolitiker Max Stadler sagte, eine Einschränkung des Demonstrationsrechts sei "keine Kleinigkeit", sondern "von größter Bedeutung für die Demokratie". Er halte auch nichts davon, wenn die Bundesländer eigene Gesetze zur Verschärfung erließen, sagte Stadler. Das geltende Recht reiche aus, um den geplanten Aufmarsch der rechtsextremistischen NPD am 8. Mai durch das Brandenburger Tor und am Holocaust-Mahnmal in Berlin zu verbieten, sagte Stadler am Freitag im Deutschlandradio Berlin. Die FDP sei "sehr zuversichtlich", dass die Sachverständigen-Anhörung am 7. März zeigen werde, dass eine Rechtsverschärfung überflüssig ist. Die Innenexperten von Koalition und Union hatten sich am vergangenen Dienstag auf einen eng gestrickten Zeitplan zur Einschränkung der Versammlungs- und Meinungsfreiheit verständigt. In öffentlichen Verlautbarungen wird die geplante Verschärfung des Strafgesetzbuches fast ausschließlich mit dem Ziel begründet, rechtsextremistische Aufmärsche zu verhindern. Kein Diskussionsthema ist die geplante Bestimmung, wonach generell das "Leugnen" von geschichtlich als "gesichert anerkannten" Völkermorden - beispielsweise das "Leugnen des Völkermords im ehemaligen Jugoslawien" - unter Strafe gestellt werden soll.

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Meinungsfreiheit

"Leugnen des Völkermords" in Jugoslawien soll unter Strafe gestellt werden

Die Bundesregierung möchte durch eine Änderung des Strafgesetzbuches die Meinungs- und Versammlungsfreiheit einschränken. Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe soll künftig nicht nur bestraft werden, wer Handlungen der "nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft" billigt, rechtfertigt, leugnet oder verharmlost. Das gleiche Strafmaß soll künftig auch für das Leugnen von Handlungen einer "anderen Gewalt- und Willkürherrschaft" verhängt werden können. Richtete sich der Paragraph 130 des Strafgesetzbuches bislang nur gegen die Leugnung des Holocaust, so soll nach Vorstellung der Bundesregierung künftig auch das Leugnen von als "geschichtlich gesichert anerkannten Tatsachen" unter Strafe gestellt werden, zum Beispiel ein "Leugnen des Völkermords im ehemaligen Jugoslawien". Die derzeitige Bundesregierung hatte 1999 ohne UN-Mandat im Rahmen der NATO einen Krieg gegen Jugoslawien geführt. Als Grund für den Krieg wurde genannt, in Jugoslawien finde ein Völkermord statt.

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Bundesverfassungsgericht

Kein adäquater Schadensersatz für 84 Wochenstunden Zwangsarbeit bei IG Farben

Das Bundesverfassungsgericht hat am Dienstag die Verfassungsbeschwerde von vier ehemaligen NS-Zwangsarbeitern, die vor den Zivilgerichten erfolglos auf Schadensersatz und Schmerzensgeld geklagt hatten, nicht zur Entscheidung angenommen. Die ehemaligen Zwangsarbeiter wurden nach der Besetzung Polens durch die Deutsche Armee gefangen genommen, weil sie Juden waren. Sie mussten als Häftlinge des KZ Auschwitz-Monowitz Zwangsarbeit in dem dortigen Betrieb der I.G. Farbenindustrie AG leisten. "Unter unmenschlichen Bedingungen und ohne ausreichende Ernährung mussten" die Zwangsarbeiter "etwa 84 Stunden in der Woche schwerste Arbeit verrichten", schreibt das Bundesverfassungsgericht in einer Pressemitteilung. "Sobald Zwangsarbeiter der I.G Farbenindustrie nicht mehr arbeitsfähig waren, wurden sie der SS zur Ermordung im Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau übergeben." Dennoch sah das Bundesverfassungsgericht die Eigentumsrechte der ehemaligen Zwangsarbeiter nicht verletzt. Die gesetzliche Regelung zur Entschädigung von früheren NS-Zwangsarbeitern wurde als "gerechter Interessenausgleich" gebilligt. Dies, obwohl nach Auffassung des Gerichts "die Belastung der deutschen Wirtschaft gemessen an dem den Zwangsarbeitern zugefügten Unrecht und an den den Unternehmen zugeflossenen Vorteilen gering" war.

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Charité-Studie

Medienberichte über Selbstmorde alter Menschen gehen an Kernaussagen vorbei

Bild: ngo-onlineBernd Meurer, Präsident des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) bedauert: "Fast schon erwartungsgemäß geht die Interpretation der vom FOCUS und anderen Medien zitierten Studie 'Suizide alter Menschen' der Berliner Charité an ihren Kernaussagen komplett vorbei." Die Berichterstattung passe zur anhaltenden Stimmungsmache gegen Pflegeeinrichtungen in der Öffentlichkeit. "Liest man die Studie nämlich genauer und unter dem Aspekt der Objektivität, sucht man den Bezug zu dem reißerischen Titel des FOCUS: "Lieber tot als im Pflegeheim" umsonst."

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Stimmen gegen den Krieg

Ein Außenminister, ein Offizier und ein Journalist lehnen den Mord ab

Bild: Iraq Peace TeamDie Zeitung "Freitag" veröffentlicht in ihrer aktuellen Ausgabe drei Stellungnahmen gegen den Irak-Krieg. Der ehemalige britische Außenminister Robin Cook begründet seinen Rücktritt. Der deutsche Bundeswehroffizier Jürgen Rose erklärt, warum er den Krieg für unvereinbar mit dem Fahneneid hält. Und der amerikanische Journalist Robert Fisk beschreibt das alltägliche Sterben in Bagdad und die Wirkung der amerikanischen Waffen.

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IPPNW spricht von "Mord"

Gezieltes Töten in Afghanistan

Bild: BundeswehrDie Deutsche Sektion der Internationalen Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges (IPPNW) wendet sich entschieden gegen die durch Bundesaußenminister und Vizekanzler Guido Westerwelle (FDP) erfolgte Rechtfertigung des "gezielten Tötens" von Aufständischen durch die US- und ISAF-Truppen in Afghanistan. IPPNW-Vorstandsmitglied Christoph Krämer kritisierte dies als "Mord".

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Mutmaßlicher NS-Kriegsverbrecher

Demjanjuk in den Händen der bayerischen Justiz

Das Verfahren gegen den mutmaßlichen Nazi-Kriegsverbrecher John Demjanjuk ist am Dienstag (12. Mai) einen großen Schritt vorangekommen. Der 89-Jährige landete nach seiner Abschiebung aus den USA auf dem Münchner Flughafen und wurde ins Gefängnis Stadelheim eingeliefert. Dort wurde ihm der Haftbefehl eröffnet, in welchem ihm vorgeworfen wird, 1943 Beihilfe zum Mord an 29.000 Menschen im Konzentrationslager Sobibor geleistet zu haben. Der gesundheitlich angeschlagene Demjanjuk äußerte sich auf Anraten seines Pflichtverteidigers Günther Maull zunächst nicht zu den Beschuldigungen.

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Bedenken der SPD

Kein nachträglicher DNA-Beweis bei Freispruch eines Mordverdächtigen

Ein rechtskräftig freigesprochener Mordverdächtiger muss auch in Zukunft keinen neuen Prozess fürchten, wenn ihn eine DNA-Analyse nachträglich überführt. Nach Informationen der "Neuen Osnabrücker Zeitung" sind Pläne für eine Verschärfung der Strafprozessordnung wegen Bedenken der SPD vom Tisch.

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Minderheit

Rund 4000 Tamilen demonstrieren in Düsseldorf

Rund 4000 Tamilen haben am Donnerstag (9. April) in Düsseldorf demonstriert. Eine Gruppe tamilischstämmiger Einzelpersonen hatte die Aktion unter dem Motto "Für die Tamilen in Sri Lanka" beantragt. Die Tamilen werfen der singhalesischen Armee Völkermord an der tamilischen Minderheit in dem Inselstaat vor. In Sri Lanka leben rund 19,5 Millionen Menschen. 75 Prozent davon sind Singhalesen, 18 Prozent zählen zur tamilischen Minderheit. Die Tamilen betrachten sich als unterdrückte Minorität auf der Insel.

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"Sonderbrigade Dirlewanger"

LKA überprüft frühere Angehörige einer SS-Einheit

Das Landeskriminalamt (LKA) Baden-Württemberg hat wegen des Verdachts des Mordes an polnischen Zivilisten bei der Niederschlagung des "Warschauer Aufstandes" 1944 mehrere frühere Angehörige einer SS-Einheit überprüft. Wie die Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen am Freitag (27. März) in Ludwigsburg mitteilte, wurden insgesamt elf noch lebende Personen ermittelt. Drei davon habe eine Zugehörigkeit zur "Sonderbrigade Dirlewanger" zum Zeitpunkt des Aufstandes nachgewiesen werden können.

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"Rufmordkampagne"

Bistum Würzburg suspendiert wegen Missbrauchs verurteilten Pfarrer

Das Bistum Würzburg hat mit sofortiger Wirkung den wegen sexuellen Missbrauchs verurteilten Pfarrer Wolfdieter W. vom priesterlichen Dienst suspendiert. Wie Generalvikar Karl Hillenbrand am Dienstag (24. März) bekanntgab, wurden dem 69-Jährigen "jedwede priesterliche Handlungen" untersagt. Zudem wurden seine Ruhestandsbezüge um 20 Prozent gekürzt. Der Geistliche selbst sieht sich als Opfer einer Rufmordkampagne.

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"Missverständliche Äußerungen"

Landesrabbiner nach Gespräch mit Bischof Mixa zufrieden

Der Augsburger Bischof Mixa hat sich am Freitag mit Landesrabbiner Henry Brandt getroffen, um missverständliche Äußerungen aus der Welt zu schaffen. Es sei Mixa ein "Herzensanliegen" gewesen, die "Irritationen zwischen Juden und Katholiken" auszuräumen, teilte das Bistum mit. Mixa war in die Kritik geraten, nachdem er die Zahl der ermordeten Juden in der NS-Zeit in Zusammenhang mit der Zahl der Abtreibungen in den vergangenen Jahrzehnten gebracht haben soll. Brandt sagte nach dem Gespräch, dass aus jüdischer Sicht alle Fragen abschließend erledigt seien.

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"Kein hinreichender Tatverdacht"

Todesschütze bei Buback-Mord laut Bundesanwaltschaft weiter unklar

Die Frage nach dem Todesschützen der RAF beim Mord an Generalbundesanwalt Siegfried Buback im Jahr 1977 bleibt nach Darstellung der Bundesanwaltschaft weiter ungeklärt. Die bisherigen Ermittlungen gegen den früheren RAF-Terroristen Stefan Wisniewski hätten zwar "einige Anhaltspunkte für eine mittäterschaftliche Beteiligung Wisniewskis" bei dem Attentat ergeben, "mehr aber nicht", sagte der Leiter der Terrorismus-Fahndung der Bundesanwaltschaft, Bundesanwalt Rainer Griesbaum, am Freitag (12. Dezember) in Karlsruhe. Die Wahrscheinlichkeit einer Beteiligung Wisniewskis sei nach den bisherigen Erkenntnissen relativ gering.

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Ermordung von 29.000 Menschen vorgeworfen

NS-Kriegsverbrecherprozess gegen Demjanjuk in München

Der mutmaßliche NS-Kriegsverbrecher Iwan John Demjanjuk muss sich in München vor Gericht verantworten. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe übertrug das Strafverfahren gegen den 88-Jährigen dem Landgericht München II, wie es in einem am Donnerstag (11. Dezember) veröffentlichten Beschluss des BGH heißt. Zur Begründung hieß es, Demjanjuk habe sich 1951 mehrere Monate in einem Lager im heutigen Zuständigkeitsbereich dieses Gerichts aufgehalten.

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Revision angekündigt

Lebenslange Haft für "Kofferbomber"

Im Kofferbomber-Prozess hat das Düsseldorfer Oberlandesgericht (OLG) den angeklagten Libanesen Youssef el-Hajdib zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Der 6. Strafsenat befand den 24-Jährigen am Dienstag (9. Dezember) des versuchten mehrfachen Mordes und der versuchten Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion für schuldig. Mit seinem Urteil folgte das Gericht der Forderung der Bundesanwaltschaft. Die Verteidigung hatte Freispruch beantragt und kündigte Revision an.

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"Verfahren sehr problematisch"

KZ-Aufseher kommt vielleicht bald in München vor Gericht

Der NS-Aufseher Iwan Demjanjuk muss sich möglicherweise in München als Kriegsverbrecher vor Gericht verantworten. Die Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen in Ludwigsburg gab am Montag bekannt, ausreichend Beweismaterial für eine Anklage gesammelt zu haben. Behördenleiter Kurt Schrimm sagte, die Beweise stammten aus aufwendigen Recherchen in Archiven in Israel, in den USA und an verschiedenen Orten in Deutschland. Schrimm sprach von "völlig neuen Vorwürfen" gegen den gebürtigen Ukrainer. Dieser werde beschuldigt, im deutschen Vernichtungslager Sobibor auf polnischem Gebiet von 27. März bis 16. September 1943 an der Ermordung von mindestens 29.000 Menschen beteiligt gewesen zu sein, darunter 1900 deutschen Juden. Da es sich um ein reines Vernichtungslager gehandelt habe, könne die "Ausrede" nicht gelten, Demjanjuk sei als Aufseher nicht für Morde verantwortlich gewesen, sagte Schrimm.

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Islamistische Motive für Hinterhalt?

Mit Schreckschusswaffen nach Polizisten geschossen?

Die Schüsse - die Polizei hat eigenen Angaben zufolge später fünf Schreckschusswaffen gefunden - auf zwei Kölner Polizeibeamte sollen möglicherweise einen islamistischen Hintergrund haben. Einer der drei verhafteten jugendlichen Tatverdächtigen soll angegeben haben, durch islamistische Hassvideos im Internet zu der Tat animiert worden zu sein. Das bestätigte am Freitag (26. September) ein Sprecher der Staatsanwaltschaft auf Anfrage. Die drei männlichen Jugendlichen im Alter von 15, 16 und 17 Jahren türkischer Herkunft sitzen nach seinen Angaben wegen des Verdachts des versuchten Mordes in Untersuchungshaft. Der Sprecher der Staatsanwaltschaft sagte weiter, es werde nun geprüft, ob die Aussagen des Jugendlichen ernstzunehmen seien und für die Schüsse tatsächlich ein islamistisches Motiv ausschlaggebend gewesen sei. Eine Einbindung in eine islamistische Terror-Gruppierung der drei Jugendlichen sei derzeit nicht erkennbar.

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Stuttgart-Stammheim

Keine neuen Ermittlungen zu RAF-Toten

Zum Tod der RAF-Terroristen Andreas Baader, Gudrun Ensslin und Jan-Carl Raspe im Oktober 1977 im Gefängnis Stuttgart-Stammheim wird es keine neuen Ermittlungen geben. Wie die Staatsanwaltschaft Stuttgart am Freitag (26. September) mitteilte, wurden keine Anhaltspunkte dafür gefunden, dass die Inhaftierten in der Nacht ihres Todes in ihren Zellen abgehört wurden. Weder aus Akten noch aus Äußerungen damaliger Polizisten hätten sich entsprechende Hinweise ergeben. Nach offizieller Darstellung haben sich Baader, Ensslin und Raspe das Leben genommen. In linken Kreisen wurde dies vielfach bezweifelt und ein Mord angenommen. Eine dritte Theorie ist die vom "staatlich geduldeten Selbstmord".

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Rachemord der deutschen Armee

Ex-Wehrmachtsoffizier bestreitet Beteiligung an 14-fachem Rachemord im Jahr 1944

Ruhig und scheinbar ungerührt ließ der 90-jährige Josef S. das minutenlange Blitzlichtgewitter über sich ergehen, als am Montag (15. September) unter großem öffentlichem Interesse in München der Prozess gegen den ehemaligen Offizier der Deutschen Wehrmacht begann. Ihm wird vorgeworfen, im Juni 1944 einen Rachemord an 14 Italienern nach einem Partisanen-Überfall auf drei deutsche Soldaten mitorganisiert zu haben. Persönlich wollte der ehemalige Kompanieführer zum Prozessauftakt keine Stellung zu den Beschuldigungen nehmen. Dies überließ er seinen beiden Anwälten, Christian Stünkel und Rainer Thesen.

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"Keine rechtsextreme Szene"

Jugendlicher in Templin krankenhausreif geprügelt

Drei Wochen nach dem brutalen Mord an einem Arbeitslosen ist in Templin erneut ein Rechtsextremer wegen schwerer Körperverletzung festgenommen worden. Der 19-jährige Tatverdächtige soll in der Nacht zum Sonntag einen Jugendlichen ohne Grund zu Boden gestoßen und ihm anschließend heftig mit dem Fuß gegen den Kopf getreten haben, wie die Staatsanwaltschaft Neuruppin am Dienstag (12. August) mitteilte. Der 16-Jährige verlor vorübergehend das Bewusstsein und erlitt schwere Verletzungen. Er befindet sich noch immer im Krankenhaus, schwebt jedoch nicht in Lebensgefahr.

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"Versuchter Mord"

Haftstrafen im Prozess um Brandanschlag auf Asylbewerberheim

Im Prozess um den Brandanschlag auf ein Asylbewerberheim in Sangerhausen hat das Landgericht Halle am Montag (30. Juni) Haftstrafen gegen drei der vier Angeklagten verhängt. Wegen versuchten Mordes und besonders schwerer Brandstiftung müssen die drei Männer für drei Jahre und neun Monate, für vier Jahre und neun Monate sowie für fünf Jahre und vier Monate ins Gefängnis.

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Westlicher Lebensstil

Gedenktafel in Berlin-Tempelhof für Hatun Sürücü

In Berlin-Tempelhof erinnert jetzt eine Gedenktafel an den sogenannten Ehrenmord an der Deutsch-Türkin Hatun Sürücü. Ein so hinterhältiges Verbrechen dürfe sich nicht wiederholen, sagte der Bürgermeister des Bezirks Tempelhof-Schöneberg, Ekkehard Band (SPD), am Dienstag (10 Juni). Deshalb dürfe die Tat nicht in Vergessenheit geraten. Auf der Tafel steht in deutscher und türkischer Sprache geschrieben, Sürücü sei ermordet worden, "weil sie sich Zwang und Unterdrückung ihrer Familie nicht unterwarf, sondern ein selbstbestimmtes Leben führte".

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Bundesanwaltschaft

Mordfall Buback wird neu aufgerollt

Im Fall Buback wird einem Medienbericht zufolge erneut gegen die ehemalige RAF-Terroristin Verena Becker ermittelt. Nach Informationen des Südwestrundfunks (SWR) wirft die Bundesanwaltschaft Becker die Beteiligung an der Ermordung von Generalbundesanwalt Siegfried Buback und seiner Begleiter im Jahr 1977 vor. Ein erstes Verfahren gegen Becker, das noch 1977 eingeleitet wurde, war den Angaben zufolge in den 1980er Jahren eingestellt worden.

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Bis zu elf Jahre Haft gefordert

Bundesanwaltschaft geht von geplantem Anschlag auf Allawi aus

Im Stuttgarter Prozess gegen drei mutmaßliche Mitglieder der Terrorgruppe Ansar al Islam hat die Bundesanwaltschaft für den Hauptangeklagten eine Freiheitsstrafe von elf Jahren gefordert. Anklagevertreterin Silke Ritzert stufte den 34-jährigen Ata R. am 8. Mai in ihrem Plädoyer vor dem Oberlandesgericht Stuttgart als einen Rädelsführer der Organisation ein. Für die zwei Mitangeklagten beantragte sie Haftstrafen von jeweils acht Jahren und neun Monaten. Allen drei Angeklagten wird Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung und Verabredung zur Ermordung des früheren irakischen Ministerpräsidenten Ijad Allawi vorgeworfen.

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Das neue System in Afghanistan

Farhang spricht nach BND-Affäre von "Rufmord"

Der vom Bundesnachrichtendienst (BND) ausspionierte afghanische Industrieminister Amin Farhang sieht durch die Aktion seinen Ruf zerstört. "Das ist ein Rufmord", sagte er am 28. April im Bayerischen Rundfunk und sprach von einem "Skandal". Er sei "zutiefst enttäuscht" darüber, dass einige Medien wahrscheinlich aufgrund von BND-Informationen behauptet hätten, dass er ein Agent der Taliban sei. "Ich habe doch lediglich dazu beigetragen, dass das neue System in Afghanistan auf den Beinen steht, und jetzt wollen gerade diese Leute gerade dieses System zerstören", sagte Farhang.

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Hass auf Ausländer

Angeklagte gestehen Brandanschlag auf Ausländer-Wohnhaus in Bad Windsheim

Die vier wegen eines Brandanschlages auf ein Ausländer-Wohnhaus in Bad Windsheim angeklagten Jugendlichen haben sich am 6. März zum Prozessauftakt vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth geständig und reuig gezeigt. Die 17, 18 und 19 Jahre alten Angeklagten hätten sich zum Tatzeitpunkt im Oktober 2006 der rechten Szene zugeordnet und aus Hass auf Ausländer gehandelt, sagte ein Justizsprecher. Die Staatsanwaltschaft legt ihnen versuchten gemeinschaftlichen Mord in 42 Fällen zur Last, da sie aus niedrigen Beweggründen heimtückisch gehandelt hätten.

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Mordmerkmale

Haftbefehl gegen 20-Jährige nach rassistischem Angriff

Nach dem rassistisch motivierten Angriff auf einen dunkelhäutigen Mann am 2. März im Berliner S-Bahnhof Frankfurter Allee sitzt die 20-jährige mutmaßliche Täterin in Untersuchungshaft. Die Frau hatte den Angaben zufolge das 19-jährige Opfer zunächst attackiert und dann vor eine einfahrende S-Bahn ins Gleisbett gestoßen. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft habe ein Ermittlungsrichter einen Haftbefehl wegen dringenden Tatverdachts des versuchten Mordes erlassen, teilte der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Michael Grunwald, am 3. März mit. Den Ermittlungen zufolge hatte die 20-jährige Berlinerin den Mann am Sonntagmorgen am S-Bahnhof Frankfurter Allee geschlagen und dann vor einen herannahenden S-Bahn-Zug gestoßen.

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Drei Georgier ermordet

V-Mann der Polizei unter Mordverdacht

Anfangs war es nur ein Vermisstenfall, doch inzwischen wächst sich das Ganze zu einer peinlichen Panne für die rheinland-pfälzische Polizei aus. Drei seit Ende Januar im Rhein-Neckar-Gebiet vermisste Georgier wurden am 27. Februar tot in einem Altrheinarm nördlich von Mannheim gefunden. Zwei von ihnen wurden erschossen, dem dritten wurde "die Luftzufuhr abgedrückt", wie der Frankenthaler Oberstaatsanwalt Lothar Liebig am 28. Februar mitteilte. Lange Zeit hatte die Staatsanwaltschaft in dem Fall gemauert, und auch jetzt, da die Ermittler unter dem Druck der Medien gewissermaßen die Flucht nach vorn antraten, bleiben verschiedene Details insbesondere zu einem der Verdächtigen im Unklaren. Der Grund: Bei dem Tatverdächtigen handelt es sich um einen V-Mann, der für die Polizei als Informant in der islamistischen Szene in Ludwigshafen tätig war. Der aus dem Irak stammende Mann habe sich 2001 erstmals der Polizei in Ludwigshafen "angedient", seit Anfang 2004 sei er dann vom Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz übernommen worden, sagte LKA-Präsident Hans-Heinrich Preußinger.

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Mögliche Sperrung durch Schäuble

Verfassungsschutz verweigert Ermittlern Unterlagen zu Buback-Mord

Das Bundesamt für Verfassungsschutz verweigert der Bundesanwaltschaft die Einsicht in bestimmte Unterlagen zum Mordfall Buback. "Wir haben nicht die gesamten Unterlagen bekommen", kritisierte Bundesanwalt Rainer Griesbaum am 14. Dezember in Karlsruhe. Möglicherweise unterliege das Material einer Sperrung durch das Bundesinnenministerium. Im Zuge der neuen Ermittlungen zum Todesschützen beim Mord an Generalbundesanwalt Siegfried Buback im April 1977 hat die Bundesanwaltschaft zudem Beugehaft für vier aussageunwillige frühere RAF-Mitglieder beantragt.

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Brandanschlag

Junge Neonazis wegen versuchten Mordes in 42 Fällen angeklagt

Wegen versuchten Mordes hat die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth Anklage gegen Jugendliche Neonazis aus Mittelfranken erhoben. Drei jungen Männern und einer Frau wird ein Brandanschlag auf ein von Ausländern bewohntes Haus zur Last gelegt, wie das Oberlandesgericht Nürnberg am 19. November mitteilte. Außerdem sollen zwei der Männer einen jüdischen Friedhof verwüstet haben. Dabei sollen sie von einer weiteren Frau unterstützt worden sein.

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"Widersprüchlichkeiten"

Ensslin-Bruder sieht Tod seiner Schwester nicht geklärt

Der Bruder der früheren RAF-Aktivistin Gudrun Ensslin, Gottfried Ensslin, hält die Umstände des Todes seiner Schwester für nicht zufriedenstellend geklärt. Es mache ihn wütend, dass angesichts "ungeklärter Umstände und Widersprüchlichkeiten" die Version vom gemeinsamen Selbstmord immer wieder festgeschrieben werde, sagte Ensslin der Zeitung "Junge Welt". Es müssten alle Fakten auf den Tisch. Gudrun Ensslin war ebenso wie ihre Mitgefangenen Andreas Baader und Jan-Carl Raspe am Morgen des 18. Oktober 1977 tot in ihrer Zelle im Gefängnis Stuttgart-Stammheim gefunden worden. Wenige Stunden zuvor hatte eine Spezialeinheit des Bundesgrenzschutzes, die GSG 9, in Mogadischu ein entführtes Lufthansa-Flugzeug befreit, dessen Entführer die Freilassung der inhaftierten RAF-Mitglieder verlangt hatten.

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Meinungsfreiheit

Kritik an geplanter "Internet-Zensur" durch die EU-Kommission

EU-Justizkommissar Franco Frattini plant, europaweit Internet-Suchmaschinen und Provider zu verpflichten, bestimmte vermeintlich "gefährliche" Wörter wie "Bombe", "töten", "Völkermord" oder "Terrorismus" und den Zugang zu den entsprechenden Internetseiten sperren zu lassen. Konkrete Vorschläge will der Kommissar im November vorlegen. Nach Auffassung des medienpolitischen Sprechers der Linksfraktion, Lothar Bisky, verstoßen die Pläne "zur weiteren Zensur des Internets" sowohl gegen die Meinungsfreiheit als auch gegen das Recht auf Information.

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Geheimdienste im Verdacht

Ehemaliger Barschel-Chefermittler sieht weiterhin Indizien für Mordtheorie

Der ehemalige Chefermittler im Barschel-Fall und leitende Lübecker Staatsanwalt, Heinrich Wille, glaubt weiter an eine Ermordung des ehemaligen schleswig-holsteinischen Ministerpräsidenten. "Bei einer vorurteilsfreien Betrachtung des Tatortes hätte man darauf kommen müssen, dass es Mord war", sagte Wille laut Vorabmeldung des ARD-Fernsehmagazins "Report München". Wille sagte, Selbstmord scheide für ihn inzwischen völlig aus. Wille hat Geheimdienste im Verdacht. Es ging offenbar um Waffengeschäfte.

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Mordtheorie

Barschel-Buch darf nicht privat veröffentlicht werden

Der Leiter der Lübecker Staatsanwaltschaft, Heinrich Wille, darf weiterhin kein Buch über den Tod des früheren schleswig-holsteinischen Ministerpräsidenten Uwe Barschel (CDU) veröffentlichen. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe habe einen Antrag von Wille auf eine private Buchveröffentlichung über das "Barschel-Verfahren" zurückgewiesen, teilte Schleswig-Holsteins Generalstaatsanwalt Erhard Rex am Donnerstag in Schleswig mit. Zuvor hatten bereits das Verwaltungsgericht und das Oberverwaltungsgericht Schleswig entsprechende Anträge zurückgewiesen.

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Geheime Waffengeschäfte

Gericht entscheidet über Passagen in Buch über Barschel-Tod

Knapp 20 Jahre nach dem Tod des früheren schleswig-holsteinischen Ministerpräsidenten beschäftigt der Fall Uwe Barschel (CDU) erneut die Justiz. Die 3. Zivilkammer des Frankfurter Landgerichts entscheidet am Freitag über fünf Passagen des 2006 erschienenen Buches "Der Doppelmord an Uwe Barschel" von Wolfram Baentsch. Der Privatdetektiv Werner Mauss geht dagegen vor, weil das Buch seinen Genf-Aufenthalt im Jahr 1987 mit dem Fall Barschel in einen Zusammenhang stellt. Baentsch stellt in seinem Buch die These auf, dass der norddeutsche Politiker sterben musste, weil er von geheimen Waffengeschäften wusste.

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Witwe vermutet Fluchtversuch

Getötete Afghanistan-Geisel war offenbar aus wirtschaftlicher Not in Afghanistan

Die Witwe der ermordeten deutschen Afghanistan-Geisel Rüdiger D. glaubt an einen Fluchtversuch ihres Mannes, der trotz der Gefahren aus wirtschaftlicher Not dort tätig gewesen sei. "Mein Mann war kein Feigling", sagte die 41-jährige Martina D. der Illustrierten "Bunte". "Wahrscheinlich wollte er vor seinen Entführern fliehen oder hat versucht, sich gegen sie zu wehren. Dabei haben sie ihn erschossen."

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Versuchter Mord

Prozess um Brandanschlag auf Asylbewerberunterkunft

Ein halbes Jahr nach dem Brandanschlag auf ein Asylbewerberheim im sachsen-anhaltischen Sangerhausen müssen sich seit dem 26. Juni vier mutmaßliche Täter aus der Neonazi-Szene vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft den drei Männern und der Frau im Alter von 21 bis 27 Jahren versuchten Mord sowie besonders schwere Brandstiftung vor. Zum Prozessauftakt vor der Jugendschwurgerichtskammer des Landgerichts Halle schwiegen die Angeklagten. Die Nebenklage, die die Interessen von drei Afrikanern vertritt, wirft der Stadt Sangerhausen vor, sich nach dem Anschlag nicht ausreichend um das Schicksal der betroffenen Asylbewerber gekümmert zu haben.

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Schmucksteinhandel

Frau des Terrorverdächtigen aus Rheinland-Pfalz weist Vorwürfe zurück

Die Ehefrau des in Pakistan festgenommenen Terrorverdächtigen aus dem rheinland-pfälzischen Germersheim weist die Anschuldigungen gegen ihren 45-jährigen Mann zurück. Dem Deutschen pakistanischer Herkunft wird von Behörden in Pakistan vorgeworfen, er habe - wie die beiden anderen festgenommenen Deutschen - Kontakte zum Terrornetzwerk Al-Qaida unterhalten und sich in den vergangenen Wochen zu einem Selbstmordattentäter ausbilden lassen. "Das ist einfach lächerlich", sagte seine Frau am 25. Juni. Ihr Mann, der einen Schmucksteinhandel betreibt, sei aus geschäftlichen Gründen in Pakistan gewesen.

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"Vater der Mordtheorie"

Rechtsstreit um Buch über den Tod Uwe Barschels

Der Tod des früheren schleswig-holsteinischen Ministerpräsidenten Uwe Barschel (CDU) beschäftigt weiter die Justiz. Innerhalb der Staatsanwaltschaft des nördlichsten Bundeslandes ist ein Rechtsstreit darüber entbrannt, ob der ehemalige Chefermittler und jetzige Leiter der Lübecker Staatsanwaltschaft, Heinrich Wille, ein Buch über den Tod des Politikers veröffentlichen darf.

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Bundesanwaltschaft

Anklage gegen angeblichen "Kofferbomber"

Knapp ein Jahr nach den angeblich gescheiterten "Kofferbombenanschlägen" auf zwei Regionalzüge hat die Bundesanwaltschaft Anklage gegen den Hauptverdächtigen erhoben. Dem 22-jährigen Libanesen Youssef el-Hajdib aus Kiel wird versuchter vielfacher Mord vorgeworfen, wie die Bundesanwaltschaft am 20. Juni in Karlsruhe mitteilte. Er soll am 31. Juli 2006 in Köln gemeinsam mit dem im Libanon angeklagten Jihad Hamad zwei Bombenanschläge auf Regionalzüge versucht haben. Die Bundesanwaltschaft spricht neuerdings von "Bombentrolleys".

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"Versuchter Mord"

Prozess wegen Brandanschlags auf Asylbewerberunterkunft

Ein halbes Jahr nach dem Brandanschlag auf ein überwiegend von Afrikanern bewohntes Asylbewerberheim in Sangerhausen müssen sich die mutmaßlichen Täter vor Gericht verantworten. Am 26. Juni werde vor dem Landgericht Halle der Prozess eröffnet, kündigte ein Gerichtssprecher am Donnerstag an. Den heute 21, 24 und zwei 26 Jahre alten Angeklagten wird versuchter Mord sowie besonders schwere Brandstiftung zur Last gelegt.

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Nach Foltermord

Siegburger Erwachsenen- und Jugendstrafvollzug werden getrennt

Bis Herbst soll im Siegburger Gefängnis der Erwachsenen- strikt vom Jugendstrafvollzug getrennt werden. Dies kündigte Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter (CDU) am Dienstag bei einem Besuch der Justizvollzugsanstalt (JVA) an. Die Trennung ist eine Konsequenz aus dem Foltermord an einem 20-jährigen Häftling im November vergangenen Jahres im Siegburger Gefängnis.

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Sächsischer Korruptionsskandal

Von Amtsmissbrauch bis Mord

Medienberichten zufolge reichen die in den Akten geäußerten Vorwürfe im sächsischem Korruptionsskandal von Amtsmissbrauch, Kinderprostitution, Bandenkriminalität und Geldwäsche bis hin zu Verstrickungen höchster Kreise in zwei Morde und einen Mordversuch in Leipzigs Immobilienbranche. Tatorte der Geschehnisse seien Leipzig, Plauen und Chemnitz. In den Unterlagen soll zudem eine Reihe von zweifelhaften Entscheidungen der Justiz aufgelistet sein.

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"Mögliche Fehlurteile"

Aufklärung im Mordfall Buback gefordert

Angesichts von - für die Öffentlichkeit - neuen Aussagen zum 30 Jahre zurückliegenden Mordfall Buback verstärkt sich der Druck auf die Sicherheitsbehörden. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) wies jetzt Bundesverfassungsschutz und Bundeskriminalamt an, "sofort" eine gründliche Sachaufklärung zu beginnen, Akten auszuwerten und Gespräche mit damaligen Mitarbeitern zu führen, wie Ministeriumssprecher Stefan Kaller am 23. April in Berlin sagte. Der "Spiegel" hatte berichtet, dass Bundesverfassungsschutz und Bundeskriminalamt schon seit vielen Jahren neue Hinweise von früheren RAF-Mitgliedern zum Attentat auf den damaligen Generalbundesanwalt Siegfried Buback im Jahr 1977 hätten.

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Gefängnis

Untersuchungsausschuss in NRW zum Siegburger Foltermord eingesetzt

Der nordrhein-westfälische Landtag hat die Einsetzung eines Parlamentarischen Untersuchungsausschuss zum Foltermord im Siegburger Gefängnis beschlossen. Vor rund vier Monaten war der 20-jährige Häftling Hermann H. im Siegburger Jugendstrafvollzug stundenlang gefoltert und dann zum Selbstmord gezwungen worden. Der Tat werden drei Mithäftlinge verdächtigt. Die Oppositionsfraktionen von SPD und Grünen hatten nach dem Foltermord scharfe Kritik an Justizministerin Müller-Piepenkötter (CDU) geäußert und ihren Rücktritt gefordert. Sie werfen ihr vor, nach dem Vorfall nicht angemessen reagiert zu haben.

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Klage gegen Deutsche Bank

Bundestag wird mit deutschen "Kolonialverbrechen" in Afrika konfrontiert

Die Linksfraktion hat am 6. März einen Antrag in den Deutschen Bundestag eingebracht, der eine offizielle Anerkennung und Wiedergutmachung von "Kolonialverbrechen" im ehemaligen Deutsch-Südwestafrika, dem heutigen Namibia, fordert. Der Bundestag wird in dem Antrag aufgefordert anzuerkennen, dass die "deutsche Schutztruppe" in den Jahren 1904 bis 1908 an den Volksgruppen Herero und Nama einen "Völkermord" verübt habe. Auch wenn die exakten Opferzahlen strittig seien, besteht nach Auffassung der Antragsteller am grundsätzlichen "Motiv der Vernichtung keinerlei Zweifel". Zehntausende Herero seien in der Omaheke-Wüste von deutschen Truppen abgeriegelt worden, um sie darin verdursten zu lassen, heißt es in dem Antrag. Auch Unternehmen wie die Deutsche Bank, die zusammen mit der Diskonto-Gesellschaft zwischen 1890 und 1915 das Bankwesen in der deutschen Kolonie unter Kontrolle gehabt hätten, sollen sich nach Auffassung der Linksfraktion an der Leistung etwaiger Entschädigungszahlungen beteiligen.

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Panzer-Grenadier-Bataillon

Staatsanwalt ermittelt wegen Mord an Einstein-Verwandten

Die Staatsanwaltschaft Frankenthal hat über 60 Jahre nach der Ermordung von drei Angehörigen des Nobelpreisträgers Albert Einstein Ermittlungen gegen mutmaßliche Kriegsverbrecher aufgenommen. Die Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen in Ludwigsburg hat nach eigenen Angaben zahlreiche Hinweise auf die mutmaßlichen Täter zusammengetragen, die damals einem deutschen Panzer-Grenadier-Bataillon angehörten. Der ehemalige Kommandeur soll im Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft Frankenthal leben, wo die Akten am Mittwoch eingegangen sind, wie der Leitende Oberstaatsanwalt Lothar Liebig mitteilte.

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Nordrhein-Westfalen

Parlamentsausschuss soll "Foltermord" eines Häftlings untersuchen

Nach dem Tod eines 20-jährigen Häftlings in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Siegburg im November vergangenen Jahres hat die nordrhein-westfälische SPD-Landtagsfraktion die Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses beschlossen. "Die Landesregierung ist zu viele Antworten schuldig geblieben", begründete Fraktionsvize Ralf Jäger am Dienstag in Düsseldorf die Entscheidung. In der JVA Siegburg sollen am 11. November 2006 drei junge Gefangene einen Mithäftling über Stunden gequält und schließlich getötet haben.

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Keine verfassungsrechtliche Bedenken

Bundesverfassungsgericht nimmt Beschwerde von Motassadeq nicht an

Der zu 15 Jahren Haft verurteilte so genannte "Terrorhelfer" Mounir El Motassadeq ist mit seiner Verfassungsbeschwerde gescheitert. Mit dem am Freitag bekannt gewordenen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts sind die Chancen des Marokkaners, seine Strafe nicht antreten zu müssen, weiter gesunken. Die Karlsruher Richter nahmen die Verfassungsbeschwerde Motassadeqs gegen das Urteil des Bundesgerichtshofs wegen Beihilfe zu 246-fachem Mord nicht an, wie eine Sprecherin des Verfassungsgerichts sagte. Zur Begründung hieß es, dass die Verfassungsbeschwerde teilweise unzulässig sei und der Schuldspruch keinen verfassungsrechtlichen Bedenken begegne. Motassadeqs Verteidiger Udo Jacob sagte, die Begründung des Verfassungsgerichts sei "sehr dürftig".

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Revision angekündigt

Motassadeq soll 15 Jahre ins Gefängnis

Der von der Justiz als "Terrorhelfer" bezeichnete Mounir El Motassadeq muss für 15 Jahre ins Gefängnis. Ihm wurde eine Verstrickung in die Anschläge vom 11. September 2001 in den USA vorgeworfen. Das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg setzte damit am Montag im bereits dritten Prozess gegen den 32-jährigen Marokkaner die Strafe neu fest. Motassadeq war zuvor im November vom Bundesgerichtshof (BGH) der Beihilfe zum Mord in 246 Fällen rechtskräftig schuldig gesprochen worden. Richter Carsten Beckmann begründete die Entscheidung damit, dass "gewaltiges Unrecht geschehen" sei. "Davon können wir uns nicht distanzieren." Das Entscheidende sei die Haupttat, "schon das ist ein ganz ungewöhnliches Ausmaß von Leid". Wer wie der Angeklagte 246 Menschen ermorden helfe, "ist schon am oberen Ende der Messlatte, so dass es keiner weiteren Toten bedarf", begründete er die Höhe der Strafe. Die Verteidigung will Revision einlegen und das das Verfahren notfalls bis zum Europäischen Gerichtshof bringen.

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Haftbefehle

Anschlag auf Asylbewerber in Sangerhausen

Nach einem Brandanschlag auf eine Asylbewerberunterkunft in Sangerhausen (Sachsen-Anhalt) sind am Samstagabend Haftbefehle gegen zwei Männer im Alter von 25 und 26 Jahren erlassen worden. Einen entsprechenden Bericht der in Halle erscheinenden "Mitteldeutschen Zeitung" bestätigte Staatsanwalt Klaus Wiechmann. Den Männern werde versuchter Mord und schwere Brandstiftung vorgeworfen.

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Strafsenat

BGH verschärft Urteil gegen "Terrorhelfer"

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil im Hamburger Prozess gegen den mutmaßlichen Helfer der Todespiloten vom 11. September 2001, Mounir El Motassadeq, verschärft. Der Angeklagte sei der Beihilfe zum Mord in 246 Fällen und der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung schuldig. Dies stehe nun rechtskräftig fest, sagte am Donnerstag der vorsitzende Richter des 3. Strafsenats in Karlsruhe.

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Drei Anwälte ermordert

Ex-Präsident Saddam Hussein von Sondertribunal zum Tode verurteilt

Nach gut einjähriger Verhandlung ist im Irak das Urteil gegen den früheren Staats- und Regierungschef Saddam Hussein gefallen. Wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit verurteilte ihn ein Sondertribunal am Sonntag zur Höchststrafe: Tod durch Erhängen. Das Urteil gegen Saddam ist noch nicht rechtskräftig. Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International bezeichnete in einer in London veröffentlichten Erklärung den Prozess gegen Saddam Hussein als "fehlerbehaftet und unfair". Das Verfahren habe eigentlich dazu beitragen sollen, Justiz und Rechtsstaatlichkeit im Irak voranzubringen. Tatsächlich sei es jedoch eine "schäbige Angelegenheit" gewesen, welche die Fähigkeit des Tribunals in Frage stelle, nach internationalen Standards Recht zu sprechen.

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"Militärische Sozialisation"

Bundeswehr soll Gewaltverbrechen begünstigen

Auf Anfrage der Linksfraktion gab die Bundesregierung Antworten "zum Zusammenhang von militärischer Sozialisation und Kriminalverhalten". Demnach begehen Soldaten offenbar "weitaus häufiger Gewaltverbrechen als Kriegsdienstverweigerer", kommentierte die innenpolitische Sprecherin Die Linksfraktion-Abgeordnete, Ulla Jelpke. "Unsere Kleine Anfrage zielte auf einen Vergleich zwischen den Zahlen der wegen Mordes, Totschlags, Sexualverbrechen und Körperverletzung verurteilten Bundeswehrsoldaten und der wegen der gleichen Verbrechen verurteilten Zivildienstleistenden." Im Ergebnis lägen bei allen Gewaltdelikten Soldaten eindeutig vorne.

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Ermordete Journalistin

Siemens-Chef Kleinfeld spricht mit Putin - Bayerns Grüne nicht

Russlands Präsident Wladimir Putin traf sich am Mittwoch bei seinem Besuch in München mit dem bayerischen Ministerpräsidenten Edmund Stoiber (CSU) sowie mit Spitzenvertretern der Wirtschaft wie Audi-Vorstandschef Martin Winterkorn und Siemens-Chef Klaus Kleinfeld. An dem Gespräch nahmen auch Bundeswirtschaftsminister Michael Glos (CSU) und sein russischer Amtskollege German Gref teil. Der Besuch Putins wird überschattet von dem Mord an der regierungskritischen Journalistin Anna Politkowskaja. Die Spitze der bayerischen Grünen-Fraktion hatte daher ihre Teilnahme am Staatsempfang für Putin abgesagt. Stattdessen nahmen die Fraktionsvorsitzenden Margarete Bause und Sepp Dürr "aus Protest gegen die besorgniserregende Situation der Menschenrechte in Russland" an einer Mahnwache für die ermordete Journalistin teil.

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Hintergrund

Karlsruhe maßregelt Gesetzgeber im Anti-Terror-Kampf

Rasterfahndung, vorbeugende Telefonüberwachung, Luftsicherheitsgesetz: Nicht nur in den USA, auch in Deutschland sind nach dem 11. September 2001 die Grundrechte der Bürger erheblich eingeschränkt worden. Das Bundesverfassungsgericht entschied, dass der Gesetzgeber in Berlin mit seinen Maßnahmen zu weit gegangen war. "Die Karlsruher Richter haben einer Tendenz in der Gesetzgebung entgegengewirkt, die die Eingriffsschwelle immer weiter vorverlagert und die Bürger per se als verdächtig betrachtet", sagt der Leipziger Staatsrechtler Christoph Degenhart. Karlsruhe stoppte die verdachtsunabhängige Massenerhebung von persönlichen Daten in der Rasterfahndung sowie das Abhören von Telefonen im Vorfeld möglicher Straftaten und ohne Tatverdacht. Die Verfassungshüter kippten auch das Luftsicherheitsgesetz, das den Abschuss eines von Selbstmordattentätern entführten Passagierflugzeugs erlaubte.

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Scotland Yard

Britische Behörden wollen Anschläge auf Passagiermaschinen verhindert haben

Britische Sicherheitsbehörden wollen eigenen Angaben zufolge mit einer umfangreichen Anti-Terror-Operation mehrere geplante Sprengstoffanschläge auf Passagiermaschinen in London verhindert haben. Die britische Polizeibehörde Scotland Yard und Innenminister John Reid sprachen von einem "geplanten Massenmord von unvorstellbarem Ausmaß". Die Terroristen hätten versucht, "Sprengstoff im Handgepäck an Bord" mehrerer in die USA fliegender Maschinen zu bringen, sagte Paul Stephenson von Scotland Yard. In Deutschland sind daraufhin die Luftsicherheitsmaßnahmen verschärft worden. Die Lufthansa hat am späten Donnerstagnachmittag allerdings schon wieder ihren Flugverkehr nach London-Heathrow aufgenommen.

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"Die Mörder haben nichts zu befürchten"

In Guatemala sollen brutale Frauenmorde zunehmen

Nach Darstellung der Menschenrechtsorganisation Amnesty international (ai) ist die Zahl der Frauenmorde in Guatemala in diesem Jahr "erneut erschreckend gestiegen". Einem Bericht der Organisation zufolge wurden im Jahr 2005 mindestens 665 Frauen und Mädchen ermordet. 2004 wurden 527 Fälle registriert, in den Jahren davor 383 bzw. 163 Fälle. Die Tendenz deute auf eine weitere Zunahme hin: Zwischen Januar und Mai 2006 seien offiziell bereits 229 Frauen und Mädchen gestorben. Experten schätzen die Dunkelziffer jedoch viel höher ein, so Amnesty.

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Grundsatzfragen

Neuer Beirat für Raumordnung beim Bundesbauministerium

Beim Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung hat sich der neue Beirat für Raumordnung konstituiert. Als Vorsitzender für diese Legislaturperiode wurde von den Mitgliedern Professor Dr. Klaus J. Beckmann, Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen, gewählt. Im Beirat sind nach Angaben des Ministeriums "Persönlichkeiten aus Wissenschaft und Praxis" vertreten. Repräsentanten verschiedener gesellschaftlicher Gruppen wie kommunale Spitzenverbände, Wirtschaft, Gewerkschaften und Naturschutzorganisationen "beraten das Ministerium zukünftig bei Grundsatzfragen der Raumordnung".

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Bundesverfassungsgericht

Drastische Abtreibungs-Kritik kann verboten werden

Eine mehrdeutige drastische Kritik an Abtreibungen kann verboten werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss entschieden. Zugleich billigten die Karlsruher Richter die strafrechtliche Verurteilung zweier Abtreibungsgegner wegen Beleidigung eines Gynäkologen, dessen Tätigkeit sie als "Kinder-Mord" bezeichnet und mit dem Holocaust verglichen hatten. Dei beiden Abtreibungsgegner hatten im Oktober 1997 vor dem Klinikum Nürnberg gegen den auf Schwangerschaftsabbrüche spezialisierten Arzt Flugblätter verteilt.

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"Ehrenmord-Prozess"

Politiker sprechen sich gegen strenge patriarchalische Strukturen aus

Das Urteil im Prozess um den so genannten Ehrenmord an der Deutsch-Türkin Hatun Sürücü heizt die Debatte über die künftige Integrationspolitik an. Berlins Innensenator Ehrhart Körting (SPD) betonte am Donnerstag, in Deutschland hätten jene Zuwanderer "nichts zu suchen", die an strengen patriarchalischen Strukturen festhielten. Der CSU-Familienexperte Johannes Singhammer verlangte "null Toleranz" auch bei Zwangsverheiratungen.

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Oberlandesgericht Celle

Sechs Jahre Haft für Anschlag auf britische Kaserne

Wegen mehrfachen versuchten Mordes im Zusammenhang mit einem Sprengstoffanschlag auf eine britische Kaserne ist ein 45-jähriger Ire vom Oberlandesgericht Celle zu sechs Jahren Haft verurteilt worden. Das sagte eine Sprecherin des Gerichts am Dienstag. Der ehemalige IRA-Attentäter hatte gestanden, 1989 an einem Anschlag auf eine britische Kaserne in Osnabrück beteiligt gewesen zu sein. Die Staatsanwaltschaft hatte sieben Jahre Haft gefordert, während die Verteidigung auf maximal drei Jahre plädiert hatte.

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"Vereitelter Mordanschlag"

Drei mutmaßliche Terroristen kommen in Stuttgart vor Gericht

Rund anderthalb Jahre nach dem vereitelten Mordanschlag auf den ehemaligen irakischen Ministerpräsidenten Ijad Allawi müssen sich die mutmaßlichen Drahtzieher vor Gericht verantworten. Am 13. Juni beginnt vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart der Prozess gegen drei mutmaßliche Mitglieder der irakischen Terrorgruppe Ansar al Islam, wie das Gericht am Montag mitteilte.

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Wahlkampf in Israel

Israelischer Politiker fordert Ermordung des Friedensaktivisten Uri Avnery

Laut einem Bericht der israelischen Zeitung "Haaretz" hat der Vorsitzende der rechtsextremen israelischen Partei "Jüdisch-Nationale Front", Baruch Marzel, in einer Wahlkampfrede die "gezielte Tötung" von Uri Avnery gefordert. Uri Avnery ist der Gründer der Friedensbewegung „Gush Schalom“ (Friedensblock) und Träger des Aachener Friedenspreises. Die Wahlalternative WASG Aschen hat sich deshalb in einem Brief an Bundesaußenminister Steinmeier, und an Shimon Stein, den Botschafter des Staates Israel, gewandt. Darin bittet die WASG die Adressaten, sich für die Gewährleistung der Sicherheit von Uri Avnery und die Strafverfolgung von Baruch Marzel einsetzen.

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Kriegsverbrechertribunal

Milosevic im Gefängnis tot aufgefunden

Der wegen Kriegsverbrechen angeklagte ehemalige jugoslawische Präsident Slobodan Milosevic ist tot. Der 64-jährige Serbe wurde am Samstagmorgen in seiner Zelle im niederländischen Scheveningen von einem Wärter gefunden, teilte das UN-Kriegsverbrechertribunal in Den Haag mit. Vier Jahre dauerte der Prozess gegen Slobodan Milosevic vor dem UN-Kriegsverbrechertribunal in Den Haag. Der ehemalige Präsident war angeklagt wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und Völkermordes in den Balkan-Kriegen. Milosevic, der sich selbst verteidigt hatte, hatte umgekehrt der NATO vorgeworfen, aufgrund des Luftkriegs gegen Serbien im Jahre 1999 selbst für Kriegsverbrechen verantwortlich zu sein. Das Haager Kriegsverbrechertribunal teilte am Sonntagabend mit, Milosevic sei laut Autopsie einem Herzinfarkt erlegen. Die Tageszeitung "Junge Welt" verweist auf einen sechsseitigen Brief Milosevics an die russische Botschaft vom 10. März 2006. Darin heiße es nach Angaben des Rechtsbeistandes von Milosevic, bei einer Untersuchung im Januar seien in seinem Blut Spuren eines starken Medikaments gegen Tuberkulose oder Lepra entdeckt worden. Der Expräsident sei deswegen ernsthaft besorgt gewesen. Der niederländische Toxikologe Donald Uges warf Milosevic vor, die falschen Medikamente selbst eingenommen zu haben. Damit habe er die angeblich schlechte Medizin niederländischer Ärzte belegen und seine Forderung nach einer Behandlung in Russland stützen wollen.

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Sprengstoffanschlag

Anklage gegen mutmaßliches Mitglied von irischer Terrorgruppe

Gegen ein mutmaßliches Mitglied einer irischen Terrororganisation hat die Bundesanwaltschaft Anklage vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Celle erhoben. Dem 45 Jahre alten britischen und irischen Staatsangehörigen Leonard Joseph H. wird versuchter Mord in fünf Fällen vorgeworfen, wie die Bundesanwaltschaft am Mittwoch in Karlsruhe mitteilte.

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Bundesgerichtshof

Lange Haftstrafen wegen Mordes an Kommunalpolitiker rechtskräftig

Die langjährigen Haftstrafen im Fall der tödlichen Schüsse auf den Grünen-Kommunalpolitiker Heribert Purreiter aus Waldbronn bei Karlsruhe sind rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof verwarf in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss die Revisionen der drei Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Karlsruhe.

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Würde

Bundesverfassungsgericht untersagt Abschuss von entführtem Passagierflugzeug

Bild: obs/Eurofighter GmbHDie Bundeswehr darf ein von Selbstmordattentätern entführtes Passagierflugzeug auch im äußersten Notfall nicht abschießen. Das hat das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch entschieden. Die Karlsruher Richter erklärten die im Luftsicherheitsgesetz enthaltene Ermächtigung des Verteidigungsministers zum gezielten Abschuss eines gekaperten Zivilflugzeugs, das als Waffe eingesetzt werden soll, für verfassungswidrig und nichtig. Die seit Januar 2005 geltende Vorschrift sei mit den Grundrechten auf Menschenwürde und Leben nicht vereinbar, soweit unschuldige Menschen an Bord der Maschine betroffen werden.

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Erschießung von Gefangenen

Früherer SS-Offizier Engel gestorben

Der offenbar für die Erschießung italienischer Gefangener am Turchino-Pass im Jahr 1944 verantwortliche frühere SS-Offizier Friedrich Engel ist tot. Ein Sprecher der Hamburger Staatsanwaltschaft bestätigte am Montag auf Anfrage, dass der 97-Jährige bereits in aller Stille beigesetzt worden sei. Engel war 2002 vom Hamburger Landgericht wegen Mordes zu sieben Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) in Leipzig hatte das Verfahren gegen den in Hamburg lebenden Angeklagten 2004 jedoch eingestellt. Der BGH hatte die Entscheidung mit dem hohen Alter des früheren SS-Offiziers und einem "ausstehenden erheblichen weiteren Aufklärungsbedarf" begründet.

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Hungerstreik

Amnesty beklagt Selbstmordversuche im US-Gefangenenlager Guantánamo

Nach Darstellung der Menschenrechtsorganisation Amnesty international werden auf dem US-Marinestützpunkt Guantánamo Bay auf Kuba fünfhundert Männer aus 35 Ländern zum Teil seit Jahren festgehalten. Dutzende von ihnen befänden sich zurzeit im Hungerstreik: Im Dezember 2005 habe das US-Verteidigungsministerium erklärt, dass gut 30 dieser Gefangenen durch die Nase oder intravenös zwangsernährt würden. Laut Amnesty haben zahlreiche Häftlinge Selbstmordversuche unternommen. Neun Gefangene würden weiterhin festgehalten, obwohl sie von der US-Regierung nicht mehr als "feindliche Kämpfer" eingestuft würden.

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Zweiter Weltkrieg

Anklage gegen Wehrmachts-Soldaten wegen Massaker in Civitella erhoben

Die Stuttgarter Staatsanwaltschaft hat gegen einen ehemaligen Angehörigen der Wehrmacht Anklage wegen Mordes erhoben. Der 84-Jährige aus dem Raum Tübingen soll am 29. Juni 1944 die Erschießung zahlreicher italienischer Zivilisten im italienischen Dorf Civitella angeordnet und beaufsichtigt haben, wie die Staatsanwaltschaft am Dienstag mitteilte. Dabei seien 18 von 20 Männern, die erschossen werden sollten, ums Leben gekommen, zweien gelang schwer verletzt die Flucht.

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Vor 87 Jahren ermordet

Zehntausende erinnerten an Rosa Luxemburg und Karl Liebknecht

Mit einem stillen Gedenken haben am Sonntag Politiker der Linkspartei und Zehntausende Berliner an die vor 87 Jahren ermordeten Arbeiterführer Rosa Luxemburg und Karl Liebknecht erinnert. Zu der traditionellen Kranzniederlegung an der "Gedenkstätte der Sozialisten" auf dem Zentralfriedhof in Friedrichsfelde hatte die Linkspartei.PDS aufgerufen. Nach Angaben der Partei zogen etwa 85.000 - laut Polizei 20.000 - Menschen schweigend an den Gräbern der beiden KPD-Mitbegründer vorbei.

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"Auschwitz-Erlass"

Bundesrat gedachte der Verfolgung der Sinti und Roma

Der Bundesrat hat in einer Schweigeminute an die Verfolgung der Sinti und Roma durch die Nationalsozialisten erinnert. "Der Völkermord an den Sinti und Roma darf und soll nicht vergessen werden", sagte Bundesratspräsident Peter Harry Carstensen am Mittwoch in der Länderkammer in Berlin. Carstensen erinnerte daran, dass mit dem so genannten "Auschwitz-Erlass" vom 16. Dezember 1942 und den daraufhin einsetzenden Deportationen die Nationalsozialisten den Versuch einleiteten, die deutschen und europäischen Sinti und Roma vollständig zu vernichten. Schätzungen gehen davon aus, dass bis zu 500.000 Sinti und Roma dem systematisch geplanten Völkermord zum Opfer fielen.

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"La Belle"-Anschlag

Freispruch im Prozess um Anschlagsplanung auf US-Militäreinrichtung

Im Prozess um die Planung eines Anschlags auf amerikanische Militäreinrichtungen 1986 in West-Berlin hat das Landgericht Berlin am Montag einen 50-jährigen Mann vom Vorwurf der Verabredung zum mehrfachen Mord freigesprochen. Dem Urteil zufolge waren die Aussagen des aus dem Libanon stammenden Angeklagten nicht zu widerlegen, wonach er auf Grund von "Gewissensbissen" von dem geplanten Mordanschlag zurückgetreten war.

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Betroffene Politiker

Anschlag auf Bundeswehr-Soldaten in Afghanistan

Die Bundeswehr ist in Afghanistan zum Ziel eines Selbstmordattentates geworden. Bei dem Anschlag in der afghanischen Hauptstadt Kabul starb nach Angaben des Bundesverteidigungsmininsteriums am Montag ein Bundeswehrsoldat; ein weiterer wurde schwer und ein dritter leicht verletzt. Darüber hinaus sollen auch mehrere afghanische Zivilisten durch die Explosion getroffen worden sein. Bei dem Anschlag, der sich in der Nähe einer UN-Einrichtung im Osten Kabuls ereignete, wurde ein Bundeswehr-Geländefahrzeug vom Typ Wolf von einem mit Sprengstoff beladenen Pkw gerammt und teilweise zerstört.

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Verwunderung über Schily

Streit über Abschuss entführter Flugzeuge vor Verfassungsrichtern

Vom Luftsicherheitsgesetz, das den Abschuss eines von Selbstmordattentätern entführten Passagierflugzeugs ermöglicht, fühlen sich vor allem Menschen bedroht, die häufig mit dem Flugzeug unterwegs sind. Dazu zählt die Elite dieses Landes. Entsprechend hart und kontrovers wird um das Gesetz gerungen. Unter anderem hatte sich Bundespräsident Horst Köhler kritisch zu dem Gesetz geäußert. Vor dem Bundesverfassungsgericht, wo am Mittwoch in mündlicher Verhandlung über das Luftsicherheitsgesetz beraten wurde, lösten jetzt Äußerungen von Bundesinnenminister Otto Schily Verwunderung bei den Verfassungsrichtern aus. Schily hat den Abschuss eines von Selbstmordattentätern entführten Passagierflugzeugs praktisch ausgeschlossen. Eine solche Situation sei "faktisch nicht denkbar", so Schily. Mit dieser Argumentation erntete der Minister Verwunderung bei Klägern und auch mehreren Verfassungsrichtern.

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Gustav-Heinemann-Friedenspreis

Kinderbuch über NS-Massenmord an Behinderten ausgezeichnet

Für ihr Buch über den Massenmord an behinderten Kindern im Nationalsozialismus erhält die Autorin Elisabeth Zöller den Gustav-Heinemann-Friedenspreis für Kinder- und Jugendbücher 2005. Die mit 7500 Euro dotierte Auszeichnung für "Anton oder Die Zeit des unwerten Lebens" wird am 7. November in Essen überreicht, wie das nordrhein-westfälische Familienministerium am Dienstag in Düsseldorf mitteilte.

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Stuttgart

Ermittler suchen nach weiteren möglichen NS-Massengräbern

Knapp vier Wochen nach der Entdeckung eines Massengrabes aus der NS-Zeit am Stuttgarter Flughafen wird das Gelände nach weiteren möglichen Grabstellen durchkämmt. Die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Stuttgart, Tomke Beddies, sagte am Donnerstag, aufgrund von Zeugenangaben sei nicht auszuschließen, dass es in der Umgebung weitere Gräber gebe. Um dies zu überprüfen, werde das Gebiet derzeit mit einem von den US-Streitkräften ausgeliehenen Sonargerät untersucht. Die Behörde ermittelt seit dem Fund gegen Unbekannt wegen Mordes.

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Kalter Krieg

Teilstück des Regierungsbunkers soll als Museum erhalten bleiben

Ein Teilstück des ehemaligen Regierungsbunkers in Marienthal (Kreis Ahrweiler) soll erhalten bleiben. Wie das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) in Berlin mitteilte, soll ein 200 Meter langes Tunnelstück künftig als Dokumentationsstätte und "Museum des Kalten Krieges" dienen. Ein entsprechender Vertrag soll am 20. Oktober zwischen der Bundesrepublik und dem Heimatverein Alt-Ahrweiler unterzeichnet werden.

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"Tatverdacht"

Bundesverfassungsgericht rügte achtjährige Untersuchungshaft

Die Verfassungsbeschwerde eines Angeklagten, der seit acht Jahren wegen des Verdachts des Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion mit sechsfachem Mord und zweifachem Mordversuch in Untersuchungshaft sitzt, war erfolgreich. Die 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts entschied, dass die angegriffenen Entscheidungen des Oberlandesgerichts und des Landgerichts den Beschwerdeführer in seinem Freiheitsgrundrecht (Artikel 2, Absatz 2, Satz 2 Grundgesetz) verletzen. Als Urteilsbegründung führten die Richter insbesondere die viel zu langen Strafverfahren an.

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Stuttgarter Flughafen

Massengrab aus NS-Zeit entdeckt

Am Stuttgarter Flughafen ist ein Massengrab aus der Zeit der Nazi-Diktatur entdeckt worden. Wie die Staatsanwaltschaft Stuttgart und das Landeskriminalamt (LKA) Baden-Württemberg am Mittwoch mitteilten, handelt es sich wahrscheinlich um die sterblichen Überreste von mindestens 34 jüdischen KZ-Häftlingen. Ein Teil der Menschen soll verhungert sein. Bei einigen gibt es Hinweise, dass sie lebendigen Leibes begraben wurden. Die Staatsanwaltschaft leitete gegen Unbekannt ein Ermittlungsverfahren wegen Mordes ein.

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Morde rückläufig

40.000 Brasilianer demonstrierten für ein Ende des Waffenhandels

Am vergangenen Sonntag demonstrierten 40.000 Brasilianer für Frieden und Abrüstung in Fortaleza im Nordosten des Landes. Die Versammlung war Auftakt für die Kampagne für ein Verbot des Handels mit Feuerwaffen, über das die Brasilianer in einem Referendum am 23. Oktober abstimmen werden.

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Statistik & Dunkelziffern

In der DDR offenbar nicht mehr Kindestötungen als in der BRD

Kinder in der DDR waren offenbar nicht häufiger Opfer von Mord und Totschlag als ihre Altersgenossen in der Bundesrepublik Deutschland (BRD). Das soll aus Zahlen des Statistischen Bundesamtes für das Jahr 1986 hervorgehen. Danach war der Anteil von Gewaltopfern unter den Ein- bis Neunjährigen in Ost und West offenbar nahezu gleich. In der Gruppe der Kinder von unter einem Jahr sei die Häufigkeit der Todesfälle in der DDR zwar höher gelegen. Die Ursache dafür soll jedoch in genaueren Untersuchungen aller Todesfälle bei Kindern und Jugendlichen in der DDR liegen.

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"Attentatsbeihilfe nicht erwiesen"

El Motassadeq zu sieben Jahren Haft verurteilt

Der Marokkaner Mounir El Motassadeq ist wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt worden. Das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) in Hamburg sah es am Freitag in seinem Urteilsspruch aber nicht als erwiesen an, dass sich der 31-Jährige im Zusammenhang mit den Attentaten des 11. September 2001 in den USA der Beihilfe schuldig gemacht hat. Die Staatsanwaltschaft hatte in der vergangenen Woche die Höchststrafe von 15 Jahren wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und Beihilfe zum Mord in mehr als 3000 Fällen gefordert. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert, weil keine Beweise für die Schuld des 31-Jährigen vorgelegt worden seien.

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