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Bundesgerichtshof (BGH)

 

 

Nachrichten zum Thema

 

BND-Untersuchungsausschuss

BGH verwirft Oppositions-Antrag zu Informationsaustausch zwischen BND und USA

Die Opposition hat bei ihrem Versuch, im BND-Untersuchungsausschuss die deutschen Geheimdienstaktivitäten während des Irak-Krieges weiter aufzuklären, einen Rückschlag erlitten. Der Staatsschutzsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe wies in einem am Mittwoch (8. April) veröffentlichten Beschluss einen entsprechenden Antrag der Ausschussminderheit zurück. Darin sollte die Bundesregierung aufgefordert werden, Anfragen US-amerikanischer Stellen an die BND-Zentrale in lesbarer Fassung vorzulegen - und nicht wie bisher in weitgehend unleserlich gemachter Form. Noch im Februar hatte ein Ermittlungsrichter des BGH in Karlsruhe die Ablehnung des Beweisantrages durch die Ausschussmehrheit der Regierungsfraktionen von CDU/CSU und SPD beanstandet.

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Vollzeit-Arbeit und Kinder-Hort

BGH erschwert längeren Betreuungsunterhalt für geschiedene Mütter

Bild: ngo-onlineDer Bundesgerichtshof hat eine Verlängerung des Betreuungsunterhalts für geschiedene Mütter nach dem dritten Lebensjahr des Kindes erschwert. Betroffene müssen sich nun darauf einstellen, nach einer Übergangszeit wieder früher arbeiten zu gehen, letztlich sogar in Vollzeit. Vorrangig sei zu prüfen, "ob und in welchem Umfang die Betreuung des Kindes auf andere Weise gesichert ist - etwa in einem Kindergarten oder Hort", heißt es in dem am Mittwoch verkündeten Grundsatzurteil.

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Irak-Untersuchungsausschuss

Bundesgerichtshof weist CDU, CSU und SPD in die Schranken

Die Oppositionsfraktionen sind ihrem Ziel näher gekommen, im Untersuchungsausschuss des Bundestages die Rolle des Bundesnachrichtendienstes (BND) im Irak-Krieg weiter aufzuklären. Ein Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe beanstandete in einem am Dienstag (24. Februar) veröffentlichten Beschluss die Ablehnung eines entsprechenden Beweisantrages durch die Ausschussmehrheit der Regierungsfraktionen von CDU/CSU und SPD. Der Ausschuss muss nun die Bundesregierung auffordern, Mitteilungen eines BND-Mitarbeiters in Katar in Originalform vorzulegen. Der Untersuchungsausschuss prüft, ob es vor oder während des Irak-Krieges 2003 einen Informationsaustausch zwischen dem Bundesnachrichtendienst und US-Dienststellen gab. Der BND bestreitet, kriegsrelevante Informationen weitergegeben zu haben.

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Spekulationen über Fall Zumwinkel

BGH-Präsident kritisiert "Deals" in Strafprozessen

Bild: Matthias SpittmannDer Präsident des Bundesgerichtshofs (BGH), Klaus Tolksdorf, hat die weit verbreitete Praxis des sogenannten Deals in Strafprozessen scharf kritisiert. Solche Absprachen zwischen Verteidigung, Staatsanwaltschaft und Gericht über das zu erwartende Urteil wirkten "insgesamt verheerend", weil sie die gesamte Justiz in Misskredit bringen könnten, sagte Tolksdorf am Donnerstagabend (29. Januar) vor der Justizpressekonferenz (JPK) in Karlsruhe.

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Drei Jahre Haft wegen Audiobotschaften

Gefängnisstrafe wegen Internet-Werbung für Al-Qaida rechtskräftig

Die bundesweit erste Verurteilung wegen Internet-Werbung für die Terrororganisation Al-Qaida ist rechtskräftig. Der Staatsschutzsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe billigte in einem am Donnerstag (4. Dezember) veröffentlichten Beschluss die Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Celle, das im Juni einen Iraker zu drei Jahren Haft verurteilt hatte. Die Revision des 38-jährigen Ibrahim R. aus Georgsmarienhütte bei Osnabrück wurde nun verworfen. Mit dem Grundrecht auf Meinungsfreiheit seien die Informationen auf der Website nicht zu rechtfertigen, entschieden die Richter.

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Tatwaffe

Verfassungsschutz hat laut Buback RAF-Terroristin Becker gedeckt

Der Sohn des 1977 von der RAF ermordeten Generalbundesanwalts Siegfried Buback, Michael Buback, ist weiter von einer Beteiligung der ehemaligen RAF-Terroristin Verena Becker am Attentat auf seinen Vater überzeugt. Sie sei jedoch vom Verfassungsschutz gedeckt worden. In einem am Mittwoch vorab veröffentlichten Interview im Magazin "Stern" sagte Buback: "Wenige Wochen nach der Tat wurde Frau Becker vom Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs als Mittäterin beim Karlsruher Attentat bezeichnet. Später verschwinden die Hinweise auf sie aus Akten und Prozessen". Becker war einen Monat nach dem Attentat in Folge einer Schießerei in Singen verhaftet worden. In ihrer Tasche habe sich die Tatwaffe von Karlsruhe befunden. Für den Buback-Mord wurde sie nicht belangt, 1989 kam die zu lebenslanger Haft verurteilte Terroristin auf dem Gnadenweg frei.

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Juristischer Sieg für Ex-RAF-Mitglieder

Bundesgerichtshof hebt Anordnung von Beugehaft auf

Die ehemaligen RAF-Terroristen Christian Klar, Brigitte Mohnhaupt und Knut Folkerts dürfen im Zusammenhang mit neuen Ermittlungen zu RAF-Anschlägen nicht in Beugehaft genommen werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) gab mit einem am Freitag (15. August) veröffentlichten Beschluss den Beschwerden der drei Ex-Terroristen gegen eine Beugehaftanordnung des BGH-Ermittlungsrichters statt, mit der sie zu Aussagen im Mordfall Siegfried Buback gezwungen werden sollten. Der Sohn des 1977 ermordeten Generalbundesanwalts, Michael Buback, verlangt derweil die Herausgabe einer unter Verschluss gehaltenen Verfassungsschutzakte. Das Bundesinnenministerium verweigert die Herausgabe.

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Wirtschaftliche Vorteile

BGH prüft Anzeigepflicht von Professoren bei Erfindungen

Der Bundesgerichtshof prüft, ob die Pflicht von Hochschulprofessoren zur Anzeige eigener Erfindungen gegenüber ihrer Universität verfassungsgemäß ist. Gegen die entsprechende Regelung in dem seit Februar 2002 geltenden "Gesetz über Arbeitnehmererfindungen" klagt der Göttinger Medizinprofessor Dietmar Kubein-Meesenburg. Wenn er seine Erfindung eines "selbststabilisierenden Kniegelenks" der Universität anzeigen müsse, werde er in seinem Grundrecht auf Wissenschaftsfreiheit verletzt, argumentierte er am 18. September in der Verhandlung vor dem BGH in Karlsruhe. Es geht in dem Verfahren auch darum, wer wirtschaftlich von Erfindungen profitiert.

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Freispruch für Kremendahl rechtskräftig

BGH erleichtert Bestrafung von Amtsträgern wegen Vorteilsannahme

Politische Amtsträger können sich künftig bei der Einwerbung von Wahlkampfspenden leichter wegen Vorteilsannahme strafbar machen. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verschärfte am 28. August seine entsprechenden, im Oktober 2004 entwickelten Grundsätze. Die Entgegennahme einer Wahlkampfspende sei nicht nur dann eine Vorteilsannahme, wenn die Spende im Hinblick auf eine konkrete Amtshandlung gegeben werde. Die Grenze zur Strafbarkeit werde schon überschritten, "wenn Spender und Amtsträger davon ausgehen, dass der Amtsträger im Laufe der künftigen Amtszeit mit Entscheidungen zu einem Vorhaben des Spenders befasst sein wird", heißt es in dem BGH-Urteil. Zudem müsse der "unbeteiligte Betrachter" den Eindruck gewinnen, dass der Geldgeber mit der Spende Einfluss auf anfallende Entscheidungen nehmen wolle.

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Rechtsanwalt Schilys Dienstvorschrift

Bundesregierung gibt heimliche Online-Durchsuchungen zu

Bild: ngo-onlineBundesverfassungsschutz und Bundesnachrichtendienst praktizieren offenbar bereits seit zwei Jahren geheime Online-Durchsuchungen. Das gab das Kanzleramt am Mittwoch nach Aussagen von Teilnehmern im Innenausschuss des Bundestags zu. Vertreter der Opposition reagierten mit Empörung und warfen der Bundesregierung Rechtsbruch vor. Unions-Politiker sprachen dagegen von der Notwendigkeit der Ermittlungsmaßnahmen. Nach dem Bericht des Kanzleramts spähen die Geheimdienste seit Juni 2005 verdächtige Computer aus. Sie stützen sich dabei auf eine Dienstvorschrift des damaligen Bundesinnenministers Otto Schily (SPD). Der Bundesgerichtshof hatte heimliche Online-Durchsuchungen durch Ermittlungsbehörden im Februar für unzulässig erklärt, weil es an einer Rechtsgrundlage fehle. Der CSU-Politiker Hans-Peter Uhl forderte, gegebenenfalls das Grundgesetz zu ändern.

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Nach BGH-Verbot

Debatte über heimliche Online-Durchsuchungen

Nach dem vom Bundesgerichtshof (BGH) verhängten Verbot heimlicher Online-Durchsuchungen von Computern dringen Sicherheitsexperten auf eine rasche Rechtsgrundlage für den Einsatz dieser verdeckten Überprüfungen. Eine neue Rechtsgrundlage strebt auch Bayern an. Führende SPD-Politiker mahnten am Dienstag allerdings zur Sorgfalt. Links-Fraktionsvize Petra Pau und der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar lehnten verdeckte Online-Durchsuchungen entschieden ab.

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Schäuble will rechtliche Grundlage

BGH untersagt heimliche Online-Durchsuchungen

Bild: PhotoCase.comErmittlungsbehörden dürfen Computer von Verdächtigen nicht mittels einer Online-Durchsuchung heimlich ausspionieren. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Ein solcher Eingriff sei unzulässig, weil es an der erforderlichen Ermächtigungsgrundlage fehle. Eine Online-Durchsuchung greife "erheblich" in Grundrechte ein. Nach der Strafprozessordnung müsse eine Durchsuchung "offen" ausgeführt werden, heißt es in dem am Montag in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) forderte die rasche Schaffung einer entsprechenden rechtlichen Grundlage.

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"Ausnahmegericht"

Motassadeq beteuert im dritten Terrorprozess seine Unschuld

Der vom Bundesgerichtshof (BGH) bereits als Terrorhelfer verurteilte Marokkaner Mounir El Motassadeq muss mit einer deutlich höheren Strafe rechnen als bislang. Zu Beginn des mittlerweile dritten Verfahrens vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht (OLG) in Hamburg kündigte der Vorsitzende Richter Carsten Beckmann am Freitag an, dass eine "erhebliche" Strafe zu erwarten sei. Motassadeq muss nun mit bis zu 15 Jahren Haft rechnen. Die Entscheidung fällt dazu voraussichtlich bereits am Montag. Für den Prozess sind insgesamt fünf Verhandlungstage angesetzt. Die Verteidiger sprachen von einem "Ausnahmegericht".

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"Sinnvolle Erledigung"

BGH will Einstellung eines Verfahrens in Wuppertaler Spendenaffäre

In der Wuppertaler Spendenaffäre will der Bundesgerichtshof (BGH) das Verfahren gegen den früheren Vorsitzenden des CDU-Kreisverbandes Wuppertal, Hermann-Josef Richter, einstellen. "Wir halten eine Einstellung nach § 153 a der Strafprozessordnung für eine sinnvolle Erledigung dieses Strafverfahrens", sagte der Vorsitzende Richter des 3. Strafsenats des BGH, Klaus Tolksdorf, am Donnerstag in der Revisionsverhandlung in Karlsruhe. Dazu sei aber die Zustimmung von Staatsanwaltschaft und Verteidigung erforderlich. Der BGH will am 21. Dezember die Entscheidung bekannt geben.

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Schwerverletzte Kläger nicht erfolgreich

Keine Entschädigung für NATO-Opfer

Deutschland muss nicht für den folgenschweren NATO-Luftangriff auf eine Brücke der serbischen Kleinstadt Varvarin im Jahr 1999 haften. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe wies am Donnerstag die Schadenersatzklage von insgesamt 35 serbischen Opfern und Hinterbliebenen auch in letzter Instanz zurück. Der BGH sah weder im Kriegsvölkerrecht zum Schutz der Zivilbevölkerung noch im deutschen Staatshaftungsrecht eine Grundlage für eine Entschädigung. Im Falle von Verletzungen des Kriegsvölkerrechts stünden etwaige Wiedergutmachungsansprüche "nicht einzelnen geschädigten Personen, sondern nur deren Heimatstaat" zu, urteilten die Bundesrichter. Sie sahen auch "keine Anhaltspunkte" dafür, dass die deutschen Luftstreitkräfte über das konkrete Angriffsziel iniformiert gewesen waren, obwohl in dem Verfahren der Vorwurf im Raum stehen blieb, deutsche Luftstreitkräfte hätten den Angriff "unterstützt". Amnesty international sieht in dem Urteil eine "Missachtung der Entwicklung des Völkerrechts". Nach Auffassung des ehemaligen Bundesrichters Wolfgang Neskovic verharrt der Bundesgerichtshof "auf dem längst überwundenen Stand des archaischen Kriegsvölkerrechts".

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"Bestehende Löcher stopfen"

Harms fordert stärkere Spezialisierung von Strafrichtern

Die neue Generalbundesanwältin Monika Harms hat eine stärkere Spezialisierung von Richtern in der Strafjustiz gefordert. Eine entsprechende Änderung der Personalpolitik sei notwendig, damit "das Strafverfahren nicht auf die schiefe Ebene" komme, sagte die bisherige Vorsitzende Richterin am Bundesgerichtshof am Dienstag bei ihrer Amtseinführung als Chefanklägerin in Karlsruhe. Richter dürften im Verhältnis zu hochspezialisierten Verteidigern nicht "ins Hintertreffen" geraten, etwa bei Wirtschaftsstrafverfahren. Die personellen Bedingungen in der Justiz hätten sich verschlechtert.

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"Eindeutig rechtswidrig"

Geheimdienst BND bespitzelte offenbar Journalisten in großem Stil

Der Bundesnachrichtendienst (BND) hat offenbar in weit größerem Ausmaß als bisher bekannt Journalisten bespitzelt und sie in rechtswidriger Weise bei der Arbeit und bis ins Privatleben hinein beschattet. Das geht aus dem Bericht des ehemaligen Vorsitzenden Richters am Bundesgerichtshof, Gerhard Schäfer, hervor, den dieser am Mittwochabend im geheim tagenden Parlamentarischen Kontrollgremium (PKG) des Bundestages vorlegte, wie die "Süddeutsche Zeitung" schreibt. Dem Bericht zufolge belegen die Untersuchungen Schäfers, dass der BND nicht nur einzelne Journalisten beschattet hat. Der Dienst habe Journalisten auch gezielt auf Kollegen angesetzt, um zu erfahren, an welchen Themen diese gerade arbeiteten.

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Thüga & Ruhrgas

Hildesheimer OB droht Verurteilung wegen Bestechlichkeit

Der Hildesheimer Oberbürgermeister und ehemalige CDU-Politiker Kurt Machens muss nun doch mit einer Verurteilung wegen Bestechlichkeit rechnen. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hob am Donnerstag die Freisprüche des Landgerichts Hildesheim im Korruptionsprozess um den Verkauf von Anteilen an den Hildesheimer Stadtwerken auf. Das Verfahren gegen Machens und zwei Vorstände der Stadtwerke AG muss neu aufgerollt werden. Die Sache wurde an das Landgericht Göttingen verwiesen.

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Stadtwerke-Teilprivatisierung

Freisprüche im Hildesheimer Korruptionsprozess auf der Kippe

Die Freisprüche im Korruptionsprozess gegen den ehemaligen Hildesheimer Oberbürgermeister Kurt Machens (CDU) und zwei Vorstandsmitglieder der Hildesheimer Stadtwerke stehen auf der Kippe. Das wurde am Donnerstag bei der Verhandlung über die Revision der Staatsanwaltschaft vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe deutlich. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen vor, sich auf einen gemeinsamen Plan zur Umgehung eines offiziellen Bieterverfahrens für den Verkauf von Anteilen an den Stadtwerken verständigt zu haben. Dazu sei eine Spende der beiden Energieunternehmen Thüga und Ruhrgas in Höhe von insgesamt knapp 500.000 Euro im eigens gegründeten Verein "Pecunia non olet" ("Geld stinkt nicht") "versteckt" und damit der städtischen Kontrolle entzogen worden. Nachdem die E.On-Beteiligungsgesellschaft Thüga und die Ruhrgas im Februar 2000 die Zahlung des Geldes zugesagt hätten, wurde laut Staatsanwaltschaft der Verkauf von 25,2 Prozent der Anteile an den Stadtwerken an die beiden Energieversorger beschlossen.

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Bundesgerichtshof

Widerrufsrecht gilt auch bei eBay-Auktionen

Bild: Matthias SpittmannWenn Verbraucher über Internet-Auktionshäuser Waren von einem Unternehmen ersteigern, können sie diesen Vertrag innerhalb von zwei Wochen widerrufen. Der Bundesgerichtshof (BGH) stellte am Mittwoch klar, dass Internet-"Auktionen" keine Versteigerungen im Sinne des Gesetzes sind und somit das Widerrufsrecht nicht ausgeschlossen ist. Verbraucher können fast alle per "Fernabsatzgeschäft" von einem Unternehmen erworbenen Waren und Dienstleistungen ohne Angabe von Gründen zurückgeben. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) forderte eine Kennzeichnungspflicht für gewerbliche Anbieter.

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Banken-Druck aushalten

Verbraucherschützer warnen vor Nachgenehmigung von "Schrottimmobilien"-Verträgen

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat opfer so genannter Schrottimmobilienfonds dringend davor gewarnt, ohne unabhängige juristische Beratung die abgeschlossenen Verträge nachträglich zu genehmigen. Der Bundesgerichtshof hatte kürzlich die Wirksamkeit von Kreditverträgen im Zusammenhang mit "Schrottimmobilien" in Frage gestellt. Derzeit versuchten Banken, sich solche potentiell unwirksamen Verträge nachträglich von Verbrauchern genehmigen zu lassen, um Rechte von Verbrauchern zu vereiteln, so der vzbv.

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Internet Explorer dennoch meiden

Telefonkosten für 0190-Dialer müssen nicht bezahlt werden

Opfer von 0190-Betrügern können aufatmen: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem am Freitag bekanntgewordenen Urteil entschieden, dass Telefonkunden nicht für die Anwahl von Mehrwertdienstenummern wie 0190 oder 0900 bezahlen müssen, wenn diese durch ein heimlich auf dem Computer des Kunden installiertes Wählprogramm, einen sogenannten Dialer, erfolgte. Der Stadtnetzbetreiber Berlikomm verlor damit auch in der letzten Instanz den Prozess um rund 9.000 Euro, die durch die Nutzung eines angeblichen Programms zur Beschleunigung der Datenübertragung angefallen waren. Wie bereits das Berliner Kammergericht machte der Bundesgerichtshof die Telefongesellschaft für die Betrügereien des 0190-Diensteanbieters haftbar. Für die Nutzung seines Telefonanschlusses muss der Anschlussinhaber nicht zahlen, wenn er diese nicht zu vertreten hat. Dies ist bei betrügerischen 0190-Dialern der Fall, da diese entweder andere Funktionen vorspiegeln oder sich - Nutzung des Internet Explorer von Microsoft vorausgesetzt - gar völlig unbemerkt installieren. Künftige Prozesse dürften daher zu Gunsten der Dialer-Opfer ausgehen - vorausgesetzt, sie können den Betrug beweisen.

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Verbraucherrechte im Versandhandel

Auch Baukasten-PCs können zurückgegeben werden

Auch speziell für den Käufer konfigurierte Computer, die im Versandhandel gekauft wurden, können zurückgegeben werden. Das Recht, den Kaufvertrag zu widerrufen, kann nicht ausgeschlossen werden, wenn der Rechner aus Standardkomponenten zusammengebaut ist, die mit verhältnismäßig geringem Aufwand ohne Beeinträchtigung ihrer Substanz oder Funktionsfähigkeit wieder getrennt werden können. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch entschieden.

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Ermordung von 29.000 Menschen vorgeworfen

NS-Kriegsverbrecherprozess gegen Demjanjuk in München

Der mutmaßliche NS-Kriegsverbrecher Iwan John Demjanjuk muss sich in München vor Gericht verantworten. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe übertrug das Strafverfahren gegen den 88-Jährigen dem Landgericht München II, wie es in einem am Donnerstag (11. Dezember) veröffentlichten Beschluss des BGH heißt. Zur Begründung hieß es, Demjanjuk habe sich 1951 mehrere Monate in einem Lager im heutigen Zuständigkeitsbereich dieses Gerichts aufgehalten.

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BGH muss Urteil prüfen

Prozess um Asylbewerber-Tod in Polizeizelle wird neu verhandelt

Der Prozess um den Tod des afrikanischen Asylbewerbers Oury Jalloh in einer Dessauer Polizeizelle wird vor dem Bundesgerichtshof neu verhandelt. Staatsanwaltschaft und Nebenklage legten gegen das am Montag (8. Dezember) ergangene Urteil Revision ein. Darin waren die beiden angeklagten Polizeibeamten vom Landgericht Dessau-Roßlau vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung beziehungsweise der Körperverletzung mit Todesfolge mangels Beweisen freigesprochen worden. Nach der Urteilsverkündung war es im Gerichtssaal zu Tumulten gekommen.

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Höchstrichterliche Klärung

Fachgerichte dürfen bei umstrittenen Fragen den Rechtsweg "nicht versperren"

Fachgerichte dürfen bei höchstrichterlich noch nicht geklärten Streitfragen mit allgemeinem Interesse den Rechtsweg nicht versperren. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. In solchen Fällen dürfe ein Gericht nicht mit einem unanfechtbaren Beschluss eine Klage endgültig zurückweisen, hieß es in dem am Dienstag (18. November) veröffentlichten Beschluss zu einem arbeitsrechtlichen Streitfall aus Rheinland-Pfalz. Denn dadurch werde "der Weg zur Revision versperrt". Im vorliegenden Fall hatte das Pfälzische Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken eine Berufungsklage eines Arbeitnehmers gegen eine fristlose Verdachtskündigung mit einem nicht anfechtbaren Beschluss verworfen. Weder das Bundesarbeitsgericht noch der Bundesgerichtshof haben sich aber bislang mit der aufgeworfenen Rechtsfrage befasst.

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"Verstoß gegen die Pressefreiheit"

BGH gibt Verfahren zu Postbeschlagnahme bei "militanter gruppe" ab

Der Staatsschutzsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat ein Verfahren zur linksextremistischen Vereinigung "militante gruppe" (mg) an das Berliner Kammergericht abgegeben. Darin verlangen vier Berliner Zeitungsverlage, dass eine vom Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs angeordnete Postbeschlagnahme als rechtswidrig bewertet wird, wie der BGH am Freitag (14. November) in Karlsruhe mitteilte.

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Grundsatzentscheidung gegen Energie-Duopol RWE/E.On

BGH untersagt Stadtwerke-Beteiligung durch Energiekonzern E.On

Bild: PhotoCase.comDer Bundesgerichtshof (BGH) hat am Dienstag (11. November) die gegenüber dem E.ON-Konzern ergangenen Untersagung, sich mit 33 Prozent an den Stadtwerken Eschwege zu beteiligen, bestätigt. Mit dieser höchstrichterlichen Grundsatzentscheidung wird die seit einigen Jahren vom Bundeskartellamt verfolgte Untersagungslinie im Bereich der Stadtwerkebeteiligungen bestätigt und vor allem im Stromsektor ein Fortschreiten der vertikalen Integration verhindert. Das Bundeskartellamt hatte in zwei bundesweiten Erhebungen zu den Marktverhältnissen auf den Strommärkten in Deutschland eine überragende Position von E.On und RWE auf der Ebene der Erzeugung und des Erstabsatzes von Strom aufgezeigt.

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Öffentlicher Dienst

BGH bestätigt Systemwechsel bei privater Zusatzrente

Der Bundesgerichtshof hat den seit 2002 geltenden Systemwechsel bei der Berechnung der privaten Zusatzrente im öffentlichen Dienst bestätigt. Die Regelung stelle einen pauschalen, aber sachgerechten Interessenausgleich dar, entschied der BGH am Mittwoch (24. September) in Karlsruhe. Das Grundsatzurteil betrifft rund 200.000 "rentennahe" Versicherte.

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Keine Pflicht zur Vollzeitbeschäftigung

Ex-Partner zahlen oftmals länger Betreuungsunterhalt an alleinerziehende Mütter

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine zentrale Regelung im neuen Unterhaltsrecht konkretisiert und damit die Rechte alleinerziehender Mütter gestärkt. Der BGH legte am Donnerstag (17. Juli) erstmals fest, unter welchen Umständen Mütter nichtehelicher Kinder vom Ex-Partner Betreuungsunterhalt über die obligatorischen drei Jahre hinaus verlangen können. Neben Gründen des Kindeswohls könnten "auch elternbezogene Gründe für eine Verlängerung des Betreuungsunterhalts sprechen", entschied der BGH in Karlsruhe.

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Betreuungsunterhalt von Ex-Partner

BGH urteilt über zentrale Regelung des neuen Unterhaltsrechts

Der Bundesgerichtshof will am Donnerstag über eine zentrale Regelung des seit Januar 2008 geltenden neuen Unterhaltsrechts entscheiden. Das kündigte der Vorsitzende Richter des 12. Zivilsenats am Mittwoch (16. Juli) in der Revisionsverhandlung an. Es geht darum, unter welchen Umständen die Mutter eines nichtehelichen Kindes vom Ex-Partner Betreuungsunterhalt über die obligatorischen drei Jahre hinaus verlangen kann. Mit der Gesetzesänderung war es zu einer Gleichstellung insofern gekommen, als Mütter nach der Trennung grundsätzlich für drei Jahre Betreuungsunterhalt bekommen - unabhängig davon, ob sie verheiratet waren oder nicht. Unklar ist bislang aber, in welchen Fällen eine Verlängerung möglich ist.

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Verjährungsfrist bei Bestechungsdelikten konkretisiert

BGH erleichtert Verfolgung korrupter Amtsträger

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat die strafrechtliche Verfolgung korrupter Amtsträger erleichtert. In einem Grundsatzurteil konkretisierte der BGH am Donnerstag (19. Juni) die Verjährungsfrist bei Korruptionsdelikten. Demnach beginnt bei der Bestechung eines Amtsträgers die Verjährungsfrist erst dann zu laufen, wenn er die "gekaufte" Diensthandlung vollzogen hat und nicht bereits, wenn er das Geld kassiert hat. Im Ergebnis können damit Tatbeteiligte länger strafrechtlich verfolgt werden.

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Fall Buback

Ex-RAF-Mitglieder scheitern vorläufig mit Beschwerden gegen Beugehaft

Die früheren RAF-Terroristen Christian Klar, Brigitte Mohnhaupt und Knut Folkerts sind mit ihren Beschwerden gegen die Anordnung der Beugehaft vorerst gescheitert. Der zuständige Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe habe bereits am 28. April die Beschwerden verworfen und diese anschließend dem 3. Strafsenat des BGH zur Entscheidung vorgelegt, teilte BGH-Sprecher Hans-Ulrich Joeres am 30. April mit. Der 3. Strafsenat - also der Staatsschutzsenat des BGH - muss nun endgültig über den Vollzug der Beugehaft befinden. Wann mit der Entscheidung des Senats zu rechnen ist, sei "zurzeit noch nicht sicher absehbar", betonte Joeres.

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Ex-Ministerin ist vorbestraft

BGH bestätigt Urteil gegen frühere FDP-Politikerin wegen Geheimnisverrats

Knapp vier Jahre nach ihrem Rücktritt ist die ehemalige baden-württembergische Justizministerin Corinna Werwigk-Hertneck (FDP) wegen Geheimnisverrats rechtskräftig vorbestraft. Der Bundesgerichtshof (BGH) verwarf mit einem am 24. April veröffentlichten Beschluss die Revision der früheren Politikerin gegen ihre Verurteilung als unbegründet. Werwigk-Hertneck hatte stets bestritten, gegen ihre Verschwiegenheitspflichten verstoßen zu haben.

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Auch Hetero-Beziehungen betroffen

Kein Trennungsunterhalt nach Scheitern einer Ehe aufgrund eines anderen Partners

Bild: PhotoCase.comEin Ehepartner kann den Anspruch auf sogenannten Trennungsunterhalt verwirken, wenn er oder sie den Ehepartner wegen einer außerehelichen Beziehung verlässt. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am 17. April veröffentlichten Urteil entschieden. Der Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD) weist darauf hin, dass sich die Entscheidung im Gegensatz zu einer "irreführenden" Pressemitteilung des BGH und anderslautenden Berichten nicht auf lesbischen Beziehungen beschränkt. "Das Urteil bringt nichts Neues", meint Uta Kehr, Sprecherin des Lesben- und Schwulenverbandes. "Der BGH hat nur festgestellt, dass der- oder diejenige den Unterhalt verwirkt, der eine Ehe für einen anderen (nichtehelichen) Partner oder eine Partnerin verlässt." Ob die Partner einer gescheiterten Ehe homo- oder heterosexuell sind, sei also für die Unterhaltsverpflichtungen nicht ausschlaggebend. "Alles andere wäre auch skandalös", meint der Verband.

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Jörg-Peter Becker

Staatsschutzsenat des Bundesgerichtshofes unter neuer Leitung

Der Staatsschutzsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe hat einen neuen Vorsitzenden Richter. Nach zweimonatiger Vakanz wird der 3. Strafsenat jetzt von Jörg-Peter Becker geleitet, wie der BGH am 15. April in Karlsruhe mitteilte. Becker folgt auf Klaus Tolksdorf, der seit Ende Januar neuer Präsident des Bundesgerichtshofs ist. Becker war seit 2007 bereits stellvertretender Vorsitzender des 3. Strafsenats.

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Kein Schadensersatz

Bund haftet nicht für Strahlenschäden früherer NVA-Soldaten

Die Bundesrepublik haftet nicht für Strahlenschäden früherer Soldaten der Nationalen Volksarmee (NVA) der DDR durch Radargeräte. Der Bundesgerichtshof (BGH) wies am Donnerstag die Revision eines früheren NVA-Offiziers gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Brandenburg zurück, wie eine BGH-Sprecherin in Karlsruhe mitteilte. Der Kläger, der in den 60er Jahren Techniker und Funkorter war, hatte Schmerzensgeld und Schadensersatz gefordert, weil er radioaktiver Strahlung in hoher Dosis ausgesetzt gewesen sei.

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"Ergänzungsrichter" in Sachen Ex-Jugoslawien

Klaus Tolksdorf wird als neuer BGH-Präsident ins Amt eingeführt

Klaus Tolksdorf wird am 31. Januar in Karlsruhe von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) als neuer Präsident des Bundesgerichtshofs in sein Amt eingeführt. Tolksdorf leitete seit September 2001 den für Staatsschutzsachen zuständigen 3. Strafsenat des BGH in Karlsruhe. Der 59-Jährige hatte dabei den Vorsitz in den Revisionsverfahren gegen mutmaßliche Helfer der Hamburger Terrorzelle um Mohammed Atta nach den Anschlägen des 11. September 2001. Außerdem war er Vorsitzender Richter im Revisionsverfahren zum Mannesmann-Prozess.

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Verfassungsbeschwerde angekündigt

Ausschluss von Martin Hohmann aus der CDU rechtskräftig

Der Ausschluss des früheren Bundestagsabgeordneten Martin Hohmann aus der CDU ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte in einem am 17. Dezember veröffentlichten Beschluss ein entsprechendes Urteil des Berliner Kammergerichts und verwarf eine Beschwerde Hohmanns. Das Kammergericht hatte die Entscheidungen zweier CDU-Parteigerichte gebilligt, die Hohmann wegen einer von ihm am Tag der Deutschen Einheit im Jahr 2003 gehaltenen und als antisemitisch kritisierten Rede ausgeschlossen hatten. Mit dem BGH-Beschluss ist allerdings noch nicht das letzte Wort in dem Fall gesprochen. Nach Angaben seines Anwalts Christoph Kind hofft Hohmann nun auf das Bundesverfassungsgericht.

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"Keine gesteigerte Unterhaltspflicht"

Für Ehegattenunterhalt keine Verbraucherinsolvenz nötig

Im Fall von Zahlungsschwierigkeiten muss der Unterhaltspflichtige zur Sicherung des Ehegattenunterhalts grundsätzlich keine Verbraucherinsolvenz beantragen, um den Ex-Partner vorrangig zu bedienen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am 12. Dezember entschieden. Dies sei anders als gegenüber minderjährigen Kindern, die nicht selbst für ihren Unterhalt sorgen könnten. Beim Ehegattenunterhalt bestehe "keine gesteigerte Unterhaltspflicht", betonte der 12. Zivilsenat des BGH.

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Hamburger Staatsschutz

BGH-Ermittlungsrichter hält Brief-Kontrolle offenbar für rechtswidrig

Der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs hat offenbar die systematische Kontrolle von Briefsendungen angeblich militanter G8-Gegner durch den Hamburger Staatsschutz nachträglich für rechtswidrig erklärt. In dem Beschluss vom Mittwoch heiße es, dass das Aussortieren von Postsendungen allein Aufgabe der Postbediensteten sei, teilte Rechtsanwalt Fredrik Roggan am Donnerstag in Berlin mit. Roggan hatte als stellvertretender Vorsitzender der Bürgerrechtsorganisation "Humanistische Union" Beschwerde gegen die Postbeschlagnahme eingereicht (AZ: 1 BGs 519/2007).

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"Keine staatsgefährdenden Ziele"

"militante gruppe" laut BGH keine terroristische Vereinigung

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Haftbefehle gegen drei mutmaßliche Mitglieder der "militanten gruppe" (mg) außer Vollzug gesetzt. Der Staatsschutzsenat des BGH sieht die Gruppierung laut einer Entscheidung vom 28. November nicht als terroristische, sondern nur als kriminelle Vereinigung an. Er begründete dies damit, dass die ihr zugeschriebenen Taten keine staatsgefährdenden Ziele verfolgten und den Staat nicht erheblich schädigten.

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Religiöse Gründe

BGH billigt Entzug des Sorgerechts bei Verletzung der Schulpflicht

Eltern, die ihre Kinder aus Glaubensgründen nicht zur Schule schicken, können zumindest teilweise das Sorgerecht verlieren. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am 16. November veröffentlichten Beschluss. Es liege im Interesse der Allgemeinheit, der Entstehung von religiös oder weltanschaulich geprägten "Parallelgesellschaften" entgegenzuwirken, hieß es.

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Staatsanwaltschaft wollte drei Jahre

BGH bestätigt Urteil im Passauer Wildfleischskandal

Das Urteil im Passauer Wildfleischskandal ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte am 7. November die Verurteilung des Ex-Geschäftsführers des Wildzerlegebetriebs Berger Wild zu zwei Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung. Das Landgericht Landshut hatte den Angeklagten Karl Heinz B. im November 2006 des gewerbsmäßigen Betrugs für schuldig befunden. Er habe zudem Lebensmittel mit nicht zugelassenen Zusatzstoffen in Verkehr gebracht und weitere Verstöße gegen das Lebensmittelrecht zu verantworten.

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Schlägerei

1300 Euro Schmerzensgeld für schwer verletzten Angreifer

Ein Mann, der bei einem Straßenfest einen Türken tätlich angegriffen und bei der folgenden Schlägerei selbst einen Kieferbruch erlitten hatte, bekommt ein Schmerzensgeld von 1300 Euro. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Dienstag entschieden. Die weitergehende Klage des Angreifers auf Zahlung von mindestens 15.000 Euro Schmerzensgeld wies der 6. Zivilsenat des BGH ab. Zur Begründung hieß es, der angegriffene Türke habe bei seinen ersten Abwehr-Schlägen in Notwehr gehandelt. Weil er dann aber noch auf den am Boden liegenden, "kampfunfähigen" Angreifer eingeschlagen habe, müsse er diesem ein Schmerzensgeld von 1300 Euro zahlen.

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Beschwerde der Bundesanwaltschaft verworfen

BGH hebt Haftbefehl für Soziologen auf

Der unter "Terrorismusverdacht" stehende Berliner Soziologe Andrej H. bleibt auf freiem Fuß. Der Staatsschutzsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe hob den Haftbefehl gegen den Wissenschaftler komplett auf. Ein "dringender Tatverdacht" bestehe derzeit nicht, hieß es in dem am 24. Oktober veröffentlichten Beschluss zur Begründung. Es sei nicht sehr wahrscheinlich, dass Andrej H. sich in einer "terroristischen Vereinigung" als Mitglied beteiligt habe. Damit stellte sich der BGH gegen die Auffassung der Bundesanwaltschaft.

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"Zunächst Umgangsrecht stärken"

BGH billigt vorläufige Ablehnung des Sorgerechts im Fall Görgülü

Kazim Görgülü hat in dem aufsehenerregenden Rechtsstreit um das Sorgerecht für seinen bei Pflegeeltern lebenden nichtehelichen Sohn vor dem Bundesgerichtshof zum Teil eine Niederlage erlitten. Der BGH verwarf in dem am 24. Oktober veröffentlichten Beschluss eine Beschwerde Görgülüs gegen die Ablehnung seines Sorgerechtsantrags durch das Oberlandesgericht (OLG) Naumburg. Zunächst müsse "das Umgangsrecht gestärkt werden, bevor abschließend das Sorgerecht auf den Vater übertragen werden kann", so der BGH. Das 1999 geborene Kind war auf Betreiben der Mutter und gegen Görgülüs Willen von Pflegeeltern adoptiert worden.

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Brandanschläge auf Bundeswehr-Fahrzeuge

BGH prüft Beschwerde gegen Haftentlassung von Berliner Soziologen

Der Bundesgerichtshof will am Mittwoch über die Rechtmäßigkeit der Haftentlassung des terrorverdächtigen Berliner Soziologen Andrej H. entscheiden. Das kündigte der BGH am Montag in Karlsruhe an. Die Bundesanwaltschaft hatte Beschwerde gegen die vor zwei Monaten ergangene Anordnung des BGH-Ermittlungsrichters eingelegt, den Haftbefehl gegen den 36-jährigen Wissenschaftler außer Vollzug zu setzen. Über die Beschwerde entscheidet nun der Staatsschutzsenat des BGH in Karlsruhe.

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70 Prozent Profit für die Universität

Professoren müssen Erfindungen gegenüber ihrer Uni melden

Bild: BASFHochschulprofessoren müssen eigene Erfindungen gegenüber ihrer Universität anzeigen. Diese gesetzliche Regelung sei verfassungsgemäß, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am 19. September veröffentlichten Urteil. Ein Professor hatte gegen eine Neuregelung geklagt, wonach die Universitäten die Erfindungen ihrer Forscher zum Patent anmelden können und ein Professor dann "nur noch" zu 30 Prozent an den finanziellen Einnahmen partizipiert.

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Vorsätzliche Beihilfe zum Bankrott bestätigt

BGH hebt Urteil gegen Ex-Bürgermeister Roßberg teilweise auf

Der Prozess gegen den suspendierten Dresdner Oberbürgermeister Ingolf Roßberg (FDP) wird neu aufgerollt. Der 5. Senat des Bundesgerichtshofs (BGH) in Leipzig hob am 29. August das Urteil des Dresdner Landgerichts teilweise auf. Gegen den 46-Jährigen muss vor einer anderen Kammer des Landgerichts Dresden wegen des Vorwurfs der Untreue neu verhandelt werden. Rechtskräftig ist dagegen das Urteil der Vorinstanz in Bezug auf die vorsätzliche Beihilfe zum Bankrott. Damit bleibt weiter offen, ob Roßberg das Amt des Oberbürgermeisters fortführen kann. Roßberg war im September 2006 zu einer Bewährungsstrafe von 14 Monaten verurteilt worden. Den Richterspruch gegen Roßbergs früheren Fluthilfekoordinator Rainer Sehm bestätigten die BGH-Richter weitgehend.

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Publikation im Internet

Iraker wegen Verbreitung von Al-Qaida-Botschaften angeklagt

Die Bundesanwaltschaft hat Anklage gegen einen 36-jährigen Iraker wegen der Verbreitung von Botschaften der Terrororganisation Al-Qaida im Internet erhoben. Dem Beschuldigten Ibrahim R. aus dem niedersächsischen Georgsmarienhütte wird vorgeworfen, auf diese Weise um Mitglieder oder Unterstützer für Al-Qaida geworben zu haben, wie die Bundesanwaltschaft am 28. Juni in Karlsruhe mitteilte. Ihm drohen maximal fünf Jahre Haft. Eine schärfere Anklage wegen Unterstützens einer terroristischen Vereinigung, für das maximal zehn Jahre Haft drohen, hatte der Bundesgerichtshof im Fall Ibrahim R. erst Ende Mai ausgeschlossen.

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Bundesanwaltschaft & BKA

Kontrolle von Briefsendungen wegen G8-Gipfel soll unrechtmäßig gewesen sein

Nach der systematischen Kontrolle von Briefsendungen von G8-Gegnern hat die Bürgerrechtsorganisation Humanistische Union Beschwerde bei der Bundesanwaltschaft erhoben. "Bei den Kontrollen wurden die gesetzlichen Vorgaben gleich mehrfach außer Acht gelassen", sagte deren stellvertretender Bundesvorsitzender Fredrik Roggan am 7. Juni in Berlin. Eine Kontrolle sämtlicher Briefe daraufhin, ob sie eventuell verdächtigen Aussehens sind, sei mit den gesetzlichen Vorgaben unvereinbar. Ein Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs (BGH) hatte die Maßnahme nach den Paragrafen 99 und 100 der Strafprozessordnung angeordnet, um Bekennerschreiben von militanten G8-Gegnern frühzeitig aus dem Postgang aussortieren zu können.

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Mehrjährige Verfahrensdauer

Skinhead aus Sächsischer Schweiz muss ins Gefängnis

Der als "Rädelsführer" der 2001 verbotenen Neonazi-Gruppe "Skinheads Sächsische Schweiz" verurteilte Thomas S. muss hinter Gitter. Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe verwarf die Revision des mittlerweile 33-Jährigen gegen eine im August 2006 gegen ihn verhängte achtmonatige Gefängnisstrafe, wie am 29. Mai in Dresden bekannt wurde. Anders als die Verteidigung bewerteten die Richter mit Beschluss vom 11. April die mehrjährige Verfahrensdauer nicht als Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot.

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Durchsuchungsbeschlüsse vorhanden

Bundesanwaltschaft weist Kritik an Razzia bei G8-Gegnern zurück

Die Bundesanwaltschaft hat Kritik an der bundesweiten Razzia bei G8-Gegnern zurückgewiesen. Die "gesetzlichen Voraussetzungen" für die Durchsuchungsaktionen seien in allen Fällen gegeben gewesen, sagte der Sprecher der Bundesanwaltschaft, Frank Wallenta, am 18. Mai in Karlsruhe. "Jeder Durchsuchung lag ein Durchsuchungsbeschluss des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs zugrunde", so Wallenta. Der Vorwurf linker Gruppen, die Großrazzia sei "willkürlich" gewesen, sei von der Hand zu weisen.

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Rechtskräftig

Motassadeq zu 15 Jahren Gefängnis verurteilt

Mounir El Motassadeq bleibt in Haft. Er wurde als so genannter Helfer der Todespiloten vom 11. September 2001 verurteilt. Der Fall ist rechtskräftig abgeschlossen. Der Bundesgerichtshof (BGH) verwarf in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss die Revision des Marokkaners gegen die vom Hamburger Oberlandesgericht (OLG) ausgesprochene Verurteilung zu 15 Jahren Haft. Der 3. Strafsenat des BGH in Karlsruhe beschloss bereits am 2. Mai, die Revision des 33-Jährigen nicht anzunehmen. Die Beschwerde der Anwälte von Motassadeq sei "unbegründet".

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Höchstmögliche Strafe

Zündel legt Revision gegen Urteil ein

Der als "Holocaust-Leugner" bezeichnete Ernst Zündel hat gegen seine Verurteilung zu fünf Jahren Haft Revision eingelegt. Wie eine Sprecherin des Landgerichts Mannheim am Mittwoch mitteilte, sei der Revisionsantrag fristgerecht eingegangen. Der Fall wird damit den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe beschäftigen. Das Mannheimer Landgericht hatte Zündel am vergangenen Donnerstag wegen Volksverhetzung, Beleidigung und Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt.

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Lebenspartnerschaft

Bundesgerichtshof bestätigt "Privilegierung der Ehe" bei Altersversorgung

In einem Rechtsstreit um die Altersversorgung von homosexuellen Lebenspartnern hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe "die Privilegierung der Ehe" bestätigt. Der IV. Zivilsenat wies am Mittwoch die Revision eines Beschäftigten des öffentlichen Dienstes zurück, der von der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder bei der Zusatzversorgung wie ein verheirateter Arbeitnehmer behandelt werden wollte. Damit bestätigten die Richter vorangegangene Entscheidungen des Landgerichts und des Oberlandesgerichts in Karlsruhe. Dort war die Klage des Beamten ebenfalls gescheitert.

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Revision gefährdet

Gerichtsakten im Kremendahl-Prozess verschwunden

Nach einer Überarbeitung am Landgericht Dortmund sind Akten zu dem im März vergangenen Jahres abgeschlossenen Korruptionsprozess gegen den früheren Wuppertaler Oberbürgermeister Hans Kremendahl (SPD) verschwunden. Wie eine Sprecherin des Gerichts am Mittwoch mitteilte, werden der letzte Band der Akten sowie der Protokollsonderband aus dem Prozess vermisst. Die von der Staatsanwaltschaft Wuppertal angestrebte Revision des Verfahrens vor dem Bundesgerichtshof (BGH) steht deshalb nun möglicherweise auf der Kippe.

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Keine verfassungsrechtliche Bedenken

Bundesverfassungsgericht nimmt Beschwerde von Motassadeq nicht an

Der zu 15 Jahren Haft verurteilte so genannte "Terrorhelfer" Mounir El Motassadeq ist mit seiner Verfassungsbeschwerde gescheitert. Mit dem am Freitag bekannt gewordenen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts sind die Chancen des Marokkaners, seine Strafe nicht antreten zu müssen, weiter gesunken. Die Karlsruher Richter nahmen die Verfassungsbeschwerde Motassadeqs gegen das Urteil des Bundesgerichtshofs wegen Beihilfe zu 246-fachem Mord nicht an, wie eine Sprecherin des Verfassungsgerichts sagte. Zur Begründung hieß es, dass die Verfassungsbeschwerde teilweise unzulässig sei und der Schuldspruch keinen verfassungsrechtlichen Bedenken begegne. Motassadeqs Verteidiger Udo Jacob sagte, die Begründung des Verfassungsgerichts sei "sehr dürftig".

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Schmiergeldverfahren

Bundesgerichtshof reduziert Strafen für Ex-Thyssen-Manager

Der Bundesgerichtshof hat im Zusammenhang mit den Schmiergeldverfahren um den bayerischen Waffenlobbyisten Karlheinz Schreiber die Strafen gegen zwei ehemalige Thyssen-Manager herabgesetzt. Die Ex-Manager Jürgen Maßmann und Winfried Haastert waren Ende 2005 vom Landgericht Augsburg wegen Untreue und Steuerhinterziehung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten beziehungsweise einem Jahr und zehn Monate auf Bewährung verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof verkleinerte das Strafmaß bei dem Angeklagten Maßmann auf nunmehr zwei Jahre Haft auf Bewährung, für Haastert wurde die Gesamtstrafe auf ein Jahr und acht Monate festgesetzt. Als Begründung führte der Bundesgerichtshof formale Fehler bei der Strafzumessung an.

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Revision angekündigt

Motassadeq soll 15 Jahre ins Gefängnis

Der von der Justiz als "Terrorhelfer" bezeichnete Mounir El Motassadeq muss für 15 Jahre ins Gefängnis. Ihm wurde eine Verstrickung in die Anschläge vom 11. September 2001 in den USA vorgeworfen. Das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg setzte damit am Montag im bereits dritten Prozess gegen den 32-jährigen Marokkaner die Strafe neu fest. Motassadeq war zuvor im November vom Bundesgerichtshof (BGH) der Beihilfe zum Mord in 246 Fällen rechtskräftig schuldig gesprochen worden. Richter Carsten Beckmann begründete die Entscheidung damit, dass "gewaltiges Unrecht geschehen" sei. "Davon können wir uns nicht distanzieren." Das Entscheidende sei die Haupttat, "schon das ist ein ganz ungewöhnliches Ausmaß von Leid". Wer wie der Angeklagte 246 Menschen ermorden helfe, "ist schon am oberen Ende der Messlatte, so dass es keiner weiteren Toten bedarf", begründete er die Höhe der Strafe. Die Verteidigung will Revision einlegen und das das Verfahren notfalls bis zum Europäischen Gerichtshof bringen.

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Keine Seelsorge

Beugehaft gegen Seelsorger war laut BGH rechtmäßig

Die in einem Prozess gegen drei Terrorverdächtige in Düsseldorf verhängte Beugehaft gegen einen Anstaltsseelsorger war rechtmäßig. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BHG) in Karlsruhe in einem am Donnerstag bekannt gewordenen Beschluss. Damit wurde einer Beschwerde des Geistlichen nicht stattgegeben. Der Seelsorger war als Zeuge in dem Verfahren des Oberlandesgerichts Düsseldorf geladen gewesen. Dabei hatte er sich geweigert, die Frage zu beantworten, ob er für einen der Angeklagten im Internet Adressen von Versicherungsunternehmen recherchiert habe. Als Begründung berief sich der Gemeindereferent auf seine Schweigepflicht.

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Strafsenat

BGH verschärft Urteil gegen "Terrorhelfer"

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil im Hamburger Prozess gegen den mutmaßlichen Helfer der Todespiloten vom 11. September 2001, Mounir El Motassadeq, verschärft. Der Angeklagte sei der Beihilfe zum Mord in 246 Fällen und der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung schuldig. Dies stehe nun rechtskräftig fest, sagte am Donnerstag der vorsitzende Richter des 3. Strafsenats in Karlsruhe.

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Recht auf konsularische Unterstützung

Karlsruhe stärkt Rechte ausländischer Beschuldigter

Das Bundesverfassungsgericht hat die Rechte ausländischer Beschuldigter gestärkt. In Deutschland festgenommene Ausländer müssten "unverzüglich" über ihr Recht auf konsularische Unterstützung ihres Heimatlandes belehrt werden, heißt es in dem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss. Die Karlsruher Richter hoben zwei Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH) auf, in denen die entsprechende Vorschrift aus dem Wiener Konsularrechtsübereinkommen (WÜK) nicht genügend berücksichtigt worden sei. Die Verfassungsbeschwerden zweier Türken, die wegen unterschiedlicher Tötungsdelikte verurteilt worden waren, hatte Erfolg.

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CDU-Schwarzgeld-Affäre

Bundesgerichtshof hebt Kanther-Urteil teilweise auf

Der Prozess um die hessische CDU-Schwarzgeld-Affäre muss teilweise neu aufgerollt werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hob am Mittwoch das Urteil des Landgerichts Wiesbaden vom April 2005 in Teilen auf. Damit hatten die Revisionen des früheren Bundesinnenministers Manfred Kanther (CDU) und des mitangeklagten Ex-CDU-Finanzberaters Horst Weyrauch weitgehend Erfolg. Das Landgericht hatte Kanther wegen Untreue zu eineinhalb Jahren auf Bewährung verurteilt.

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Kirchenrecht

Unscheidbarkeit der Ehe kann laut BGH verfassungswidrig sein

Die lebenslange Unscheidbarkeit der Ehe nach kirchlichem Recht kann nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) im Einzelfall gegen das Grundgesetz verstoßen. Es könne sich "als nicht hinnehmbar erweisen, einen Ehegatten gegen seinen Willen in einer unheilbar zerrütteten Ehe lebenslang festzuhalten", heißt es in dem am Donnerstag veröffentlichten Urteil. Insoweit revidierte der BGH seine eigene Rechtsprechung aus dem Jahr 1964.

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Botschaften von Bin Laden

Festnahme wegen Verbreitung von Audio- und Videobotschaften im Internet

Nach Angaben der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe wurde ein mutmaßlicher Unterstützer der Terrororganisation Al-Qaida am Dienstag in der Nähe von Osnabrück festgenommen. Der 36-jährige Iraker soll seit September 2005 von Deutschland aus Audio- und Videobotschaften von Osama Bin Laden über das Internet weiterverbreitet haben, wie die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe mitteilte. Der Beschuldigte Ibrahim R. werde am Mittwoch dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt.

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"Kofferbomben"

Angeblicher Bombenleger schon wieder frei

Der Bundesgerichtshof hob am Donnerstag den Haftbefehl gegen einen der drei Tatverdächtigen im Fall der nach Darstellung von Sicherheitskreisen am 31. Juli "fehlgeschlagenen Kofferbombenanschläge auf zwei Regionalzüge" auf. Der gegen den in Konstanz festgenommenen 23-jährige Studenten bestehende dringende Verdacht der Beteiligung an den versuchten Anschlägen habe sich nicht erhärten lassen, teilte die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe mit.

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Pensionsansprüche

Roßberg legt Revision gegen Verurteilung ein

Der wegen Untreue und Beihilfe zum Bankrott verurteilte Dresdner Oberbürgermeister Ingolf Roßberg (FDP) hat Revision vor dem Bundesgerichtshof eingelegt. Der entsprechende Schriftsatz sei beim Landgericht Dresden eingegangen, sagte eine Gerichtssprecherin am vergangenen Freitag. Roßberg war zu einer auf zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe von 14 Monaten verurteilt worden. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass Roßberg sich im Zusammenhang mit der Insolvenz seines ehemaligen Vertrauten und Dresdens Ex-Fluthilfekoordinator Rainer Sehm schuldig gemacht und ihm dabei geholfen hatte, an Gläubigern vorbei Vermögen in die eigene Tasche zu wirtschaften.

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Anschlag auf Sozialhilfestelle für Asylbewerber

BGH verwirft Revision von Ex-Mitglied der "Revolutionären Zellen"

Die vom Berliner Kammergericht verhängten Haftstrafen gegen fünf frühere Mitglieder der linksextremen Terrorgruppe "Revolutionäre Zellen" (RZ) sind nun in allen Fällen rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verwarf am Freitag auch die letzte noch anhängige Revision eines heute 58-jährigen Angeklagten. Das Kammergericht hatte ihn im März 2004 unter anderem wegen Anschlägen aus den 1980er Jahren zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Der 3. Strafsenat des BGH betonte, die Verteidigung habe bewusst eine "unwahre Verfahrensrüge erhoben". Dies sei "rechtsmissbräuchlich".

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"Nicht als Amtsträger gehandelt"

BGH kippt Urteil gegen Ex-SPD-Politiker Rüther

Der Prozess gegen den zu einer Haftstrafe verurteilten früheren Kölner SPD-Politiker Norbert Rüther muss neu aufgerollt werden. Das entschied der Bundesgerichtshof in Karlsruhe am Mittwoch. Auf die Revision Rüthers hin hob der 2. Strafsenat das Urteil des Kölner Landgerichts auf. Das Verfahren wurde zur Neuverhandlung an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. Rüther kann nun voraussichtlich mit einer milderen Strafe rechnen.

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"Elternbezogene Gründe"

BGH erweitert Unterhaltsanspruch für ledige Mütter

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat den Unterhaltsanspruch für ledige Mütter gegen den Kindsvater erweitert. Je nach Ausgestaltung der elterlichen Lebensgemeinschaft sei eine Verlängerung des Anspruchs über die ersten drei Lebensjahre des Kindes hinweg "geboten", entschied der BGH am Mittwoch in Karlsruhe. Die grundsätzliche gesetzliche Begrenzung auf die Dreijahresfrist sei "verfassungsgemäß auszulegen".

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"Rechtsstaatliche Garantien gefährdet"

Gerichtspräsidenten gegen Abschaffung der zweiten Instanz

Die Präsidenten oberster Gerichte in Deutschland lehnen die geplante Abschaffung der zweiten Instanz entschieden ab. Ein Wegfall dieser ersten Berufungsebene würde rechtsstaatliche Garantien gefährden, warnte der Präsident des Oberlandesgerichts (OLG) Zweibrücken, Walter Dury, am Mittwoch nach der Jahrestagung der Präsidenten der Oberlandesgerichte und des Bundesgerichtshofs in Zweibrücken.

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CDU-Mitglied

Bundeskabinett nominiert Harms als Generalbundesanwältin

Die BGH-Richterin Monika Harms soll nach dem Willen der Bundesregierung neue Generalbundesanwältin werden. Das Kabinett nominierte am Mittwoch die Vorsitzende Richterin des 5. Strafsenats des Bundesgerichtshofs in Leipzig als Nachfolgerin des ausscheidenden Generalbundesanwalts Kay Nehm. Die 59-jährige Harms wäre die erste Frau an der Spitze der obersten deutschen Strafverfolgungsbehörde. Nun muss noch der Bundesrat zustimmen, der sich voraussichtlich am 19. Mai mit der Personalie befassen wird, wie das Bundesjustizministerium mitteilte. Der seit 1994 amtierende Nehm geht Ende Mai in den Ruhestand.

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Bundesverfassungsgericht

Kein Schadenersatz für Hinterbliebene des SS-Massakers in Distomo

Die Bundesrepublik Deutschland ist nicht zu Schadenersatz verpflichtet wegen eines Massakers der Waffen-SS im griechischen Dorf Distomo im Jahre 1944. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte vier Hinterbliebenen der Opfer bereits einen individuellen Schadensersatzanspruch verwehrt. Eine daraufhin eingelegte Verfassungsbeschwerde nahm des Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung an, wie das Gericht am Freitag in Karlsruhe mitteilte.

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Bundesgerichtshof

Lange Haftstrafen wegen Mordes an Kommunalpolitiker rechtskräftig

Die langjährigen Haftstrafen im Fall der tödlichen Schüsse auf den Grünen-Kommunalpolitiker Heribert Purreiter aus Waldbronn bei Karlsruhe sind rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof verwarf in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss die Revisionen der drei Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Karlsruhe.

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Erschießung von Gefangenen

Früherer SS-Offizier Engel gestorben

Der offenbar für die Erschießung italienischer Gefangener am Turchino-Pass im Jahr 1944 verantwortliche frühere SS-Offizier Friedrich Engel ist tot. Ein Sprecher der Hamburger Staatsanwaltschaft bestätigte am Montag auf Anfrage, dass der 97-Jährige bereits in aller Stille beigesetzt worden sei. Engel war 2002 vom Hamburger Landgericht wegen Mordes zu sieben Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) in Leipzig hatte das Verfahren gegen den in Hamburg lebenden Angeklagten 2004 jedoch eingestellt. Der BGH hatte die Entscheidung mit dem hohen Alter des früheren SS-Offiziers und einem "ausstehenden erheblichen weiteren Aufklärungsbedarf" begründet.

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"Unlauterer Wettbewerb"

BGH prüft Preisnachlässe und Prämien bei Zeitschriften-"Testabos"

Bild: PhotoCase.comDer Kartellsenat des Bundesgerichtshofs prüft seit Dienstag, ob Verlage für Zeitschriften-"Testabos" von wenigen Wochen mit außergewöhnlich hohen Preisnachlässen und Sachprämien werben dürfen. Die - preisgebundenen - Zeitschriftenhändler werfen mehreren großen deutschen Verlagen unlauteren Wettbewerb vor. Die Verlage verstießen mit einer solchen Abo-Werbung gegen die "Rücksichtnahmepflicht" gegenüber den Händlern, mit denen sie vertraglich verbunden seien, so der Vorwurf.

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"Kein großer Reformbedarf"

BGH-Präsident protestiert gegen "Justizreform" der Länder

Der Präsident des Bundesgerichtshofs (BGH), Günter Hirsch, warnt die Bundesländer vor einer "verhängnisvollen" Entwicklung bei der Justizreform. Es gebe nach wie vor Reformansätze der Landesjustizminister, das Rechtsmittel der Revision in Zivilsachen "durch ein Vorlageverfahren zu ersetzen", sagte Hirsch am Dienstagabend beim Jahrespresseempfang des BGH in Karlsruhe. Der BGH wäre dann nicht mehr Rechtsschutzinstanz für die Bürger, sondern würde lediglich Rechtsfragen beantworten, die ihm untere Gerichte vorlegen, erläuterte der BGH-Präsident.

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"Lügen über die Opfer in Auschwitz"

Urteil gegen Ex-Vertriebenen-Chef wegen Volksverhetzung bestätigt

Die Verurteilung des ehemaligen Thüringer Landeschefs des Bundes der Vertriebenen (BdV), Paul Latussek, wegen Volksverhetzung ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof habe die Revision des Angeklagten zurückgewiesen, teilte das Erfurter Landgericht am Dienstag mit. Latussek war vom Landgericht im vergangenen Juni zu einer Geldstrafe von 3600 Euro verurteilt worden, nachdem der Bundesgerichtshof einen Freispruch aufgehoben hatte.

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