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Bundessozialgericht

Das Bundessozialgericht fällt immer wieder auf durch eine tendenziell staatstragende, unsoziale Rechtsprechung.

 

 

Nachrichten zum Thema

 

Stadt Düren verweigerte Zahlung

Auch Arme müssen in deutschen Krankenhäusern im Notfall behandelt werden

Bild: PhotoCase.comAuch wer trotz Hilfebedürftigkeit keinen "Hartz-IV"-Antrag gestellt hat und deshalb nicht krankenversichert ist, hat im Notfall Anspruch auf medizinische Versorgung - allerdings nur im "Einzelfall". In Einzelfällen habe das Sozialamt die Behandlungskosten zu tragen, entschied am Dienstag (19. Mai) das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel. Geklagt hatte ein Krankenhaus in Düren, weil sich die Stadt geweigert hatte, für die Notfallbehandlung einer Zwölfjährigen im April 2005 aufzukommen. Das Mädchen war nicht krankenversichert, weil ihre Mutter damals noch keinen Antrag auf Arbeitslosengeld II eingereicht hatte - obwohl die Familie wohl Anspruch auf "Hartz-IV"-Leistungen gehabt hätte. Für "Hartz-IV"-Berechtigte aber erklärte sich das Sozialamt nicht zuständig und lehnte die Übernahme der Krankenhausrechnung deshalb ab.

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"Hartz IV"

Erspartes für Kinder darf nicht auf Namen der Eltern

Bild: PhotoCase.com"Hartz-IV"-Empfänger können Erspartes für ihren Nachwuchs nur dann behalten, wenn dass Geld auch tatsächlich auf den Namen der Kinder angelegt ist. Andernfalls steht den Kindern kein eigener Freibetrag bei der Anrechnung von Vermögen zu, wie am Mittwoch das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschied (Az.: B 4 AS 79/08 R). Minderjährige Arbeitslosengeld-II-Empfänger dürfen derzeit höchstens ein "Vermögen" von 3100 Euro besitzen. Bei Erwachsenen sind es 150 Euro pro Lebensjahr, mindestens aber auch 3100 Euro. Hinzu kommen Freibeträge für die Altersvorsorge.

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"Hartz IV"

Lebensversicherungen müssen nicht immer verkauft werden

Ältere Arbeitslose müssen ihre Lebensversicherungen nicht in jedem Fall versilbern, bevor sie "Hartz-IV"-Leistungen bekommen. Nach einem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom Donnerstag (7. Mai) haben die Jobcenter künftig genauer zu prüfen, ob eine solche Verwertung der privaten Altersvorsorge als "besondere Härte" auszuschließen ist (Az.: B 14 AS 35/08 R).

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"Politische Motivation"

Klage von Bundessozialrichter gegen eigenes Gericht abgewiesen

Im Streit um interne Vorgänge am Bundessozialgericht (BSG) hat das Kasseler Verwaltungsgericht am Dienstag die Klage von Bundessozialrichter Wolfgang Meyer abgewiesen. Meyer sah sich vom Präsidium des BSG in seinen Grundrechten verletzt und hatte deshalb Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland eingereicht. Eine Berufung ließ das Verwaltungsgericht nicht zu. "Gegen die Nichtzulassung werden wir vorgehen", kündigte Meyer direkt nach der Verhandlung an. Der 61-jährige Bundesrichter sieht seine richterliche Unabhängigkeit durch einen Geschäftsverteilungsplan des BSG verletzt, der vom 1. April bis 1. August 2008 galt. Dem 4. Senat, dessen Vorsitzender Meyer war, wurde die Zuständigkeit für Verfahren zur gesetzlichen Rentenversicherung entzogen. Damit sei er in einen "zeitweiligen Ruhestand" versetzt worden, kritisierte Meyer. Der Senat habe nichts mehr zu tun gehabt.

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"Sachlich gerechtfertigt"

Frauen über 40 Jahre müssen künstliche Befruchtung selbst bezahlen

Krankenkassen müssen bei Frauen über 40 Jahre nicht für eine künstliche Befruchtung zahlen. Diese seit 2004 geltende Regelung wurde am Dienstag (3. März) vom Bundessozialgericht (BSG) bestätigt. Die Kasseler Richter sahen keinen Verstoß gegen das Gleichheitsgebot des Grundgesetzes. "Die Ungleichbehandlung ist sachlich gerechtfertigt", sagte BSG-Präsident Peter Masuch.

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Niederlage für ARGE

ALG-II-Bezieher haben auch in München Anspruch auf normale Wohnung

Auch in Ballungsräumen mit teuren Mieten stehen "Hartz-IV"-Empfängern die gleichen Wohnflächen zu wie auf dem Land. In Städten mit hohen Immobilienpreisen dürften die Jobcenter den Arbeitslosen nicht einfach kleinere Wohnungen vorschreiben, entschied das Bundessozialgericht (BSG) am Donnerstag (19. Februar). Die Kasseler Richter erklärten es damit für rechtswidrig, dass die in München für die Bewilligung von "Hartz-IV"-Leistungen zuständige Arbeitsgemeinschaft (ARGE) alleinlebenden Hilfeempfängern lediglich 45 Quadratmeter Wohnraum zugestehen wollte - und nicht 50 Quadratmeter wie sonst in Bayern.

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Bundessozialgericht

Gesetzlicher Versicherungsschutz endet beim Aussteigen aus dem Auto

Wer auf dem Weg zur Arbeit einen Unfall baut, sollte lieber im Auto sitzen bleiben. Denn wer aussteigt, um die Folgen des Crashs zu regeln, steht nach einem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) nicht mehr unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung - und lebt damit gefährlich. "Versichert ist nur die Fortbewegung zum Ort der Tätigkeit", erklärten die Kasseler Richter am Dienstag (17. Dezember). Bei Stopps, auch wenn sie unfreiwillig seien, sei auch der Versicherungsschutz unterbrochen.

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211 Euro im Monat

Bundessozialgericht rügt "Hartz-IV"-Leistungen für Kinder als verfassungswidrig

Bild: Kai MörkDie "Hartz-IV"-Leistungen für Kinder sind nach Ansicht des Bundessozialgerichts (BSG) verfassungswidrig. Die derzeitige Regelung, nach der unter 14-Jährigen nur 211 Euro im Monat und damit 40 Prozent weniger als alleinstehenden Erwachsenen zustehen, verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes, urteilten die Kasseler Richter am Dienstag (27. Januar). Über die Frage muss jetzt das Bundesverfassungsgericht entscheiden.

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Keine Sozialleistungen für Trennungskinder

Auch Patchworkfamilien gelten bei "Hartz IV" als Bedarfsgemeinschaft

Bild: PhotoCase.comDeutschlands oberste Sozialrichter setzen ihre Urteile zu Lasten von Hartz-IV-Empfängern fort. Auch sogenannte Patchworkfamilien gelten bei der Berechnung von "Hartz-IV"-Leistungen uneingeschränkt als Bedarfsgemeinschaft. Trennungskinder können damit keine Sozialleistungen mehr bekommen, wenn der Haushalt insgesamt über ein ausreichendes Einkommen verfügt. Das entschied am Donnerstag (13. November) das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel und bestätigte damit eine seit August 2006 geltende Neuregelung. Wenn arbeitslose Väter oder Mütter mit ihren Kindern zu einem anderen Partner ziehen, müsse dessen Einkommen voll angerechnet werden - auch bei den Kindern, für die der neue Lebensgefährte eigentlich nicht unterhaltspflichtig ist.

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Rente von 88,23 Euro im Monat

Arbeitslose müssen auch ohne Rentenanspruch Lebensversicherung verkaufen

Bild: Sabine Schulte/PhotoCase.comDas Bundessozialgericht setzt seine Rechtsprechung zu Lasten Arbeitsloser konsquent fort. So können Arbeitslose auch dann zum Verkauf ihrer Lebensversicherungen gezwungen werden, wenn sie neben dieser privaten Altersvorsorge fast keinen Anspruch auf eine gesetzliche Rente haben. Das entschied das Bundessozialgericht (BSG) am 15. April in Kassel. Geklagt hatte ein 51-Jähriger aus Bad Salzuflen, dem wegen seiner Lebensversicherung im Wert von rund 45.000 Euro keine "Hartz IV"-Leistungen bewilligt worden waren. Weil der Mann jahrelang selbstständig war und nicht in die Rentenkasse eingezahlt hat, kann er im Alter lediglich eine gesetzliche Rente von 88,23 Euro im Monat erwarten.

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Monatliche Darlehenszinsen

Arbeitslose Eigenheimbesitzer müssen sehen wie sie ihren Kredit zurückzahlen

Arbeitslose Eigenheimbesitzer bekommen keine höheren "Hartz-IV"-Leistungen als Mieter. Die Zinsen für den Kredit, mit dem ein Haus finanziert wurde, müssten vom Jobcenter nur bis zur Höhe der "ortsüblichen Miete einer Wohnung von angemessener Größe" übernommen werden, urteilte am 15. April das Bundessozialgericht in Kassel. Gleiches gelte grundsätzlich auch für die Heiz- und Nebenkosten: Wie viel den Arbeitslosengeld-II-Empfängern davon zu erstatten sei, orientiere sich an den Kosten einer "angemessen" großen Mietwohnung. Die tatsächliche Wohnfläche des Eigenheims könne nur in Ausnahmefällen berücksichtigt werden - etwa wenn das Haus bereits abbezahlt sei und ohne eine Übernahme der vollen Heiz- und Nebenkosten ein Umzug drohe. Wenn das Arbeitslosengeld für die Tilgung des Eigenheim-Kredits nicht reicht, dann müssen sie notfalls auch ihre Lebensversicherungen "verwerten".

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Keine Zusatzleistungen für heißes Wasser

Empfänger von Arbeitslosengeld II müssen notfalls kalt duschen

Empfänger von Arbeitslosengeld II müssen notfalls kalt duschen. Die Kosten für heißes Wasser seien grundsätzlich im Regelsatz von 347 Euro im Monat enthalten, entschied am 27. Februar das Bundessozialgericht in Kassel. Zusätzliche Leistungen gebe es dafür nicht. Wenn die Warmwasserbereitung - wie in einer Vielzahl der Fälle - über die Zentralheizung erfolge, könnten die Arbeitslosen daher auch nicht die vollen Heizkosten erstattet bekommen (Az.: B 14/7b AS 64/06 R).

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1,76 Euro pro Tag für Getränke und weitere Lebensmittel

Kostenlose Heimverpflegung führt zu niedrigerer Sozialhilfe

Während über die Begrenzung der Millionengehälter von Managern lediglich diskutiert wird, schafft das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel beim Kürzen der Sozialhilfe weiterhin Fakten. So dürfen Sozialhilfeempfängern die Leistungen gekürzt werden, wenn sie in Heimen oder Behindertenwerkstätten kostenlose Mahlzeiten bekommen. Die Verpflegung ist ihnen aber nicht als eigenes Einkommen anzurechnen, wie am 11. Dezember das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel urteilte. Die Höhe des Abzugs müsse sich an der Summe orientieren, die in den monatlichen Leistungen zum Lebensunterhalt von 347 Euro für Lebensmittel vorgesehen sind, befand der Senat.

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Hartz-IV-Regelsatz von 11,50 Euro pro Tag

Job-Center müssen Arbeitslosen auch geringe Fahrtkosten erstatten

Bild: ngo-onlineDie einen rechtfertigen ihre Millionengehälter. Die anderen müssen sich 3,52 Euro vor Gericht erstreiten, weil sie täglich nur 11,50 Euro zur Verfügung haben. Das Bundessozialgericht zeigte sich am 6. Dezember gegenüber den Armen gnädig. So müssen Job-Center müssen Arbeitslosen, die sie zum Beratungstermin vorladen, auch geringe Fahrtkosten erstatten. Bei der Festlegung einer Bagatellgrenze sei zu berücksichtigen, dass Empfänger von Hartz-IV-Leistungen nur sehr wenig Geld zur Verfügung hätten, befand am 6. Dezember das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel (Az.: B 14/7b AS 50/06 R). Mit dem Urteil gaben die höchsten deutschen Sozialrichter der Klage eines Mannes statt, der von der Arbeitsgemeinschaft (ARGE) der Stadt Augsburg die Erstattung von 3,52 Euro verlangt hatte.

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"Hehre Ziele"

Rentennullrunde 2004 laut Bundessozialgericht verfassungsgemäß

Das Bundessozialgericht hat die Rentennullrunde aus dem Jahr 2004 für rechtmäßig erklärt. Es verstoße nicht gegen die Verfassung, dass die Renten zum 1. Juli 2004 nicht erhöht wurden, befanden die Kasseler Richter am Dienstag. "Der Gesetzgeber hatte zur Aussetzung der Rentenanpassung gegriffen, um Beitragsstabilität und damit eine Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu erreichen", erklärte der Senatsvorsitzende Ulrich Steinwedel. Diesen "hehren Zielen" hätten nur "geringfügige Nachteile" der Rentner gegenüber gestanden. Der Kläger kündigte Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil an.

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Bundessozialgericht

"Hartz IV" verstößt laut Bundessozialgericht nicht gegen die Verfassung

Die Arbeitsmarktreform "Hartz IV" verstößt nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) nicht gegen das Grundgesetz. Auch gegen die Höhe des Regelsatzes von 345 Euro pro Monat gebe es keine Bedenken, urteilten die Kasseler Bundesrichter am Donnerstag in einer Grundsatzentscheidung. "Nach Auffassung des Senats ist es nicht verfassungswidrig, dass die Arbeitslosenhilfe durch das Arbeitslosengeld II ersetzt worden ist", sagte BSG-Vizepräsidentin Ruth Wetzel-Steinwedel. Es sei grundsätzlich zulässig, den Lebensbedarf nicht individuell, sondern für alle Leistungsempfänger einheitlich festzusetzen.

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"Für Arbeitsagentur nicht erreichbar"

Anspruch auf Arbeitslosengeld erlischt bei unbezahlter Tätigkeit

Arbeitslose können ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld auch dann verlieren, wenn sie eine unbezahlte Tätigkeit aufnehmen. In einem am Dienstag bekannt gewordenen Urteil wies das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel die Klage eines Busfahrers ab, der ohne Lohn mehrtägige Fahrten nach Wien und Rimini übernommen hatte. Der Mann bezeichnete seinen Einsatz für eine Reiseagentur als "unentgeltliches Praktikum zum Sammeln von Berufserfahrung".

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"Rechtssicherheit"

Beherrschende GmbH-Geschäftsführer leisten keine Beiträge zur Rentenversicherung

Der Deutsche Bundestag hat am Freitag im Haushaltsbegleitgesetz beschlossen, dass beherrschende Geschäftsführer von GmbHs weiterhin keine Beiträge zur Rentenversicherung leisten. "Beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH, die mindestens 50 Prozent der Gesellschaftsanteile besitzen oder anderweitig per Gesellschaftsvertrag über eine Sperrminoritaet verfügen, bleiben damit grundsätzlich von der Rentenversicherungspflicht weiterhin ausgenommen", teilte die SPD-Bundestagsfraktion mit. Damit werde die seit Jahren "bewährte und anerkannte Verwaltungspraxis" der Deutschen Rentenversicherung auch in Zukunft Bestand haben. Der Bundestag verhinderte damit, dass auch die betroffenen Unternehmen auf der Basis einer Entscheidung des Bundessozialgerichts künftig Rentenbeiträge entrichten.

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Sozialamt verweigerte acht Euro pro Monat

Sozialamt muss Batterien für Hörgeräte bezahlen

Schwerhörige Sozialhilfeempfänger können die Batterien für ihre Hörgeräte vom Sozialamt bezahlt bekommen. Das geht aus einem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom Dienstag (19. Mai) hervor. Wer behindert sei und Sozialhilfe beziehe ("Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung"), habe Anspruch auf Leistungen, die ihm das Leben in der Gemeinschaft ermöglichen, erklärten die Kasseler Richter. Dazu gehörten auch Hörgerätebatterien (Az.: B 8 SO 32/07 R).

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Kücheneinrichtung

Bundesgericht stärkt Rechte von "Hartz-IV"-Empfängern bei Wohnkosten

Das Bundessozialgericht (BSG) hat am Donnerstag (7. Mai) mit mehreren Urteilen die Rechte von "Hartz-IV"-Empfängern bei den Unterkunftskosten gestärkt. Die Kasseler Richter entschieden, dass ein vom Vermieter kassierter Zuschlag für Küchenmobiliar als Teil der Miete vom Jobcenter zu bezahlen ist. Sie gaben damit einer 58-Jährigen aus Bochum Recht, die mit ihrem erwachsenen Sohn in einer 67 Quadratmeter großen Wohnung lebt.

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Protonentherapie bei Brustkrebs

Das Bundessozialgerichts zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen

Behandlungsmethoden dürfen aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen ausgeschlossen werden, wenn ihre Wirksamkeit noch nicht hinreichend durch Studien belegt ist. Das geht aus einem am Dienstag gefällten Urteil des Bundessozialgerichtes hervor. Die Kasseler bekräftigten gleichzeitig das Recht der Gemeinsamen Selbstverwaltung von Ärzten, Kliniken und Krankenkassen, im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) ohne fachliche Einmischung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) über den Leistungskatalog zu entscheiden. "Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschuss darf das BMG nicht aus reinen Zweckmäßigkeitserwägungen beanstanden", betonte der Vorsitzende Richter. Das BMG könne Vorgaben für das Verfahren machen, sei aber auf die Rechtsaufsicht beschränkt.

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"Versorgungsehe"

Witwenrente auch nach kurzer Ehe möglich

Auch mit der Liebe muss sich die Rentenkasse beschäftigen: Nach einem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom Dienstag (5. April) kann Witwen oder Witwern, die ihren Partner erst kurz vor dessen absehbaren Tod geheiratet haben, nicht automatisch die Hinterbliebenenrente verweigert werden. Bevor eine Ehe als reine "Versorgungsehe" eingestuft werden dürfe, habe die Rentenversicherung auch die "subjektiven Umstände" der Hochzeit zu prüfen, befanden Deutschlands oberste Sozialrichter in Kassel. Die Witwenrente könne nur dann gestrichen werden, wenn es bei der Eheschließung in allererster Linie um die finanzielle Absicherung des überlebenden Gatten gegangen sei - und nicht um Gefühle oder moralische Vorstellungen (Az.: B 13 R 55/08 R).

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Beweislast

Zusammenleben mit Verwandten ist noch kein gemeinsames Wirtschaften

Erwachsenen "Hartz-IV"-Empfängern dürfen nicht die Leistungen gekürzt werden, nur weil sie mit Verwandten unter einem Dach zusammenleben. Aus dem gemeinsamen Wohnen könne nicht automatisch auf gemeinsames Wirtschaften geschlossen werden, entschied das Bundessozialgericht (BSG) in einem am Donnerstag (23. April) veröffentlichten Urteil (Az.: B 14 AS 6/08 R). Die Jobcenter müssten vielmehr nachweisen, dass die Arbeitslosen tatsächlich in einer Haushaltsgemeinschaft leben und "aus einem Topf" wirtschaften. Anders als bei der früheren Sozialhilfe liege die Beweislast seit Einführung des Arbeitslosengelds II nicht mehr bei den Hilfeempfängern.

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Bürokratie für Ärzte

Bundessozialgericht rügt Krankenkassen wegen Einsicht in Patientendaten

Das Bundessozialgericht (BSG) hat kritisiert, dass Krankenkassen immer öfter Einblick in Patientendaten nehmen wollen. "Wir wissen, dass das teilweise überhand nimmt", sagte Senatsvorsitzender Ulrich Hambüchen am Mittwoch bei einer Verhandlung des Kasseler Gerichts. Vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) würden mitunter "vorschnell" Behandlungsberichte bei Ärzten oder Krankenhäusern angefordert. "Ärzte werden durch die Bürokratie immer mehr belastet", sagte der Bundesrichter. Die Kassen schalten den MDK ein, wenn sie an der Notwendigkeit einer Behandlung zweifeln und deshalb nicht ohne genauere Rechtfertigung zahlen wollen. Im verhandelten Fall entschieden Deutschlands oberste Sozialrichter dennoch gegen einen Arzt, der die Weitergabe von Patientendaten verweigert hatte (Az.: B 3 KR 24/07 R).

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Hepatitis C kann als Berufskrankheit anerkannt werden

Wenn sich Krankenschwestern mit Hepatitis C infizieren, kann das als Berufskrankheit anerkannt werden. Nach einem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom Donnerstag müssen sie dafür nicht konkret nachweisen, dass sie sich das Virus während der Arbeit eingefangen haben - etwa durch einen Stich mit einer verseuchten Spritze. Es reiche aus, wenn sie grundsätzlich einem "erhöhten Risiko" ausgesetzt gewesen seien, weil sie infizierte Patienten betreut hätten, befand der Senat.

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Die letzten drei Monate

Lohnverzicht führt für Beschäftigte nicht zu geringerem Insolvenzgeld

Bei der Pleite eines Unternehmens dürfen die Beschäftigten nicht dafür bestraft werden, dass sie ihre Arbeitsplätze zuvor per Lohnverzicht zu retten versucht haben. Nach einem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom Mittwoch (4. März) muss die Arbeitsagentur das Insolvenzgeld so berechnen, als hätte es nie einen Sanierungstarifvertrag gegeben. Ein solcher Tarifvertrag könne von der Gewerkschaft angesichts der drohenden Insolvenz auch mit Wirkung für die Vergangenheit gekündigt werden. Insolvenzgeld bekommen Arbeitnehmer für die letzten drei Monate vor der Insolvenzanmeldung. Er ersetzt den Nettolohn, der den Beschäftigten für diese Zeit zugestanden hätte, aber wegen der Pleite des Arbeitgebers nicht mehr ausgezahlt wurde. Lohnerhöhungen, Urlaubs- und Weihnachtsgeld, auf die die Belegschaft vorübergehend verzichtet hatte, seien dabei zu berücksichtigen, entschieden die Kasseler Bundesrichter.

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Trend verstärkt

"Hartz IV"-Klagen nahmen 2008 um 28 Prozent zu

Vier Jahre nach dem Inkrafttreten von "Hartz IV" reißt die Klagewelle nicht ab. Wie das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel am Donnerstag (22. Januar) mitteilte, gingen im vergangenen Jahr 174.618 neue Verfahren bei den erstinstanzlichen Sozialgerichten ein - gut 38.000 mehr als 2007. Das entspricht einem Zuwachs um knapp 28 Prozent. "Der bisherige Trend hat sich nicht nur weiter fortgesetzt, sondern noch weiter verstärkt", sagte Gerichtssprecher Thomas Voelzke, selbst Vorsitzender eines der für "Hartz-IV"-Verfahren zuständigen BSG-Senate. BSG-Präsident Peter Masuch forderte die Bundesregierung auf, die Arbeitsmarktreform nachzubessern.

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Sprungrevision möglich

Keine höhere Rente für Stasi-Mitarbeiter

In einem Musterprozess hat am Mittwoch das Berliner Sozialgericht die Klage eines früheren Stasioffiziers auf höhere Rente abgewiesen. Der Zivilstreit wurde von der Witwe des inzwischen verstorbenen Offiziers weiterverfolgt. Damit ist der nunmehr dritte Anlauf ehemaliger MfS-Mitarbeiter, die Rentenkürzungsregel zu kippen, gescheitert. Wegen der "grundsätzlichen Bedeutung des Falls" ließ die Kammer die Sprungrevision zum Bundessozialgericht zu.

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Armut in Deutschland

Kein "Hartz IV" für Asylbewerber

Nach Auffassung der obersten deutschen Sozialrichter ist es mit dem Grundgesetz vereinbar, dass Menschen, die in Deutschland Schutz vor Krieg und Verfolgung suchen, in absoluter Armut leben. Einem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) zufolge ist es rechtmäßig, dass Asylbewerber und geduldete Ausländer grundsätzlich keine "Hartz-IV"-Leistungen bekommen können. Es gebe keine verfassungsrechtlichen Bedenken dagegen, dass diese Menschen nur die zumeist niedrigeren Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen dürften, entschieden die Kasseler Richter am Donnerstag (13. November).

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Hausbau

Eigenheimzulage mindert Hartz-IV-Anspruch nicht

Eine Eigenheimzulage mindert grundsätzlich nicht den Anspruch auf "Hartz-IV"-Leistungen. Nach einem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom Dienstag (30. September) gilt das auch dann, wenn die staatlichen Zuschüsse nicht zur Tilgung von Bankschulden verwendet werden. Sie müssten aber nachweislich in den Hausbau fließen - also etwa für Handwerkerrechnungen oder Baumaterial ausgegeben werden, entschieden die Kasseler Richter.

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Gehaltsliste

Auch freigestellte Arbeitnehmer sind sozialversicherungspflichtig

Arbeitnehmer sind auch bei einer Freistellung von der Arbeit noch sozialversicherungspflichtig. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) am Mittwoch (24. September) in Kassel klargestellt. So lange Beschäftigte auf der Gehaltsliste ihres Unternehmens stehen, müsse der Arbeitgeber für sie Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung zahlen. Das gelte auch dann, wenn ein Arbeitnehmer seiner Freistellung etwa im Zuge eines Kündigungsschutzverfahrens selbst zugestimmt habe, entschied das Gericht (Az.: B 12 KR 22/07 R).

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Schwärzungen zulässig

"Hartz-IV"-Leistungen nur bei Vorlage von Kontoauszügen

Arbeitslose müssen ihre Kontoauszüge vorlegen, um "Hartz-IV"-Leistungen bekommen zu können. Tun sie das nicht, darf ihnen das Arbeitslosengeld II wegen fehlender Mitwirkung gestrichen werden, wie das Bundessozialgericht (BSG) am Freitag (19. September) entschied. Die Kasseler Richter befanden jedoch, dass die Auszüge teilweise geschwärzt werden könnten: Die Arbeitslosen dürften Zahlungsempfänger unkenntlich machen, um sensible Informationen etwa über ihre Mitgliedschaft in Parteien oder Religionsgemeinschaften zu schützen. Die überwiesenen Summen müssten aber ebenso wie sämtliche Einnahmen vollständig aus den Unterlagen hervorgehen.

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Uneinige Sozialrichter

Kürzung der Erwerbsminderungsrente laut Bundessozialgericht rechtmäßig

Die 2001 eingeführte Kürzung der Hinterbliebenen- und Erwerbsminderungsrenten ist rechtens. Der 5. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) sieht in einem am Donnerstag in Kassel veröffentlichten Urteil für die geltende Praxis, die Renten vor dem 60. Lebensjahr des Versicherten zu mindern, eine "ausreichende gesetzliche Ermächtigungsgrundlage". Die von der rot-grünen Bundesregierung beschlossene Reform sieht unter anderem Leistungskürzungen von bis zu 10,8 Prozent vor, wenn Invaliden die Erwerbsminderungsrente vor dem 63. Lebensjahr in Anspruch nehmen. Dem Urteil ging ein jahrelanger Streit auch unter den obersten deutschen Sozialrichtern voraus.

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"Ausnahmefälle"

Erstattung von Tilgungsraten für Eigenheim von "Hartz-IV"-Empfängern

"Hartz-IV"-Empfänger können die Tilgungsraten für ein Eigenheim unter Umständen vom Amt erstattet bekommen. Das entschied das Bundessozialgericht am Mittwoch (18. Juni) in Kassel. Allerdings gelte das nur, wenn Haus oder Eigentumswohnung von den Arbeitslosen selbst genutzt und bereits "zum großen Teil" abbezahlt seien. In solchen "Ausnahmefällen" müssten ihnen die monatlichen Ratenzahlungen an die Bank als "Kosten der Unterkunft" bewilligt werden - wenn auch nur bis zur Höhe der ortsüblichen Miete einer angemessen großen Wohnung.

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Vielerorts übliche Praxis der Behörden

Arbeitslose WG-Bewohner dürfen nicht benachteiligt werden

Empfängern von Arbeitslosengeld II muss für ein WG-Zimmer genauso viel Miete bewilligt werden wie für eine eigene Wohnung. Für das Leben in einer Wohngemeinschaft dürften keine niedrigeren Mietobergrenzen festgesetzt werden, urteilte das Bundessozialgericht am Mittwoch (18. Juni) in Kassel. Für diese vielerorts übliche Praxis der Behörden gebe es keine Rechtsgrundlage, befanden die Kasseler Richter.

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"Missbrauch von Krankenkassenkarten"

Klinikpatienten müssen vor Behandlung Personalausweis vorzeigen

Krankenhäuser müssen künftig vor einer Behandlung die Identität ihrer Patienten prüfen. Andernfalls riskieren sie, kein Geld von der Krankenkasse zu bekommen, wie am Donnerstag (12. Juni) das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschied. Kliniken dürften sich demnach anders als Arztpraxen nicht allein auf die Versichertenkarte verlassen, sondern müssen sich zusätzlich einen Lichtbildausweis zeigen lassen, befanden die Sozialrichter (Az.: B 3 KR 19/07 R).

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Verflechtung zwischen Unternehmen und Maklerin

Private Jobmakler dürfen auch an eigenen Arbeitsgeber vermitteln

Private Jobmakler können sich auch dann von der Arbeitsagentur bezahlen lassen, wenn sie Arbeitslose nur an Unternehmen vermitteln, bei denen sie auch selbst auf der Gehaltsliste stehen. In solchen Fällen sei nicht automatisch von einem Missbrauch der 2002 eingeführten Vermittlungsgutscheine für Erwerbslose auszugehen, urteilte am 6. Mai das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel. Vielmehr müsse in jedem Einzelfall geprüft werden, wie eng die Verbindung zwischen Vermittler und Arbeitgeber tatsächlich sei.

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Abfuhr für Krankenversicherungen

Familien mit geringem Einkommen müssen Medizin nicht selbst bezahlen

Anders als "Hartz-IV"-Empfänger können Familien mit geringem Arbeitseinkommen von der Zuzahlung zu Medikamenten oder Krankenhausaufenthalten befreit werden. Nach zwei am 24. April bekanntgegebenen Urteilen des Bundessozialgerichts (BSG) gilt das auch dann, wenn die Einkünfte aus Lohn oder Rente durch Sozialleistungen aufgestockt werden. Die Kassen dürften dann nicht einfach dieselben Pauschalbeträge verlangen wie bei Menschen, die allein von Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II leben, befanden die Kasseler Richter.

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Nebeneinkünfte erzielen

Arbeitslose können Autokosten nur eingeschränkt geltend machen

Paare, die von Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe leben, können die Kosten für ein Auto nur unter sehr eingeschränkten Bedingungen beim Amt geltend machen. Das entschied am 18. März das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel. Die Ausgaben für Steuern und Versicherung dürften nicht, wie von der Klägerin gefordert, vom gemeinsamen Einkommen abgezogen werden, so der Senat. Sie würden damit auch nicht generell zu höheren Leistungen führen. Die Kosten könnten nur dann wenigstens teilweise berücksichtigt werden, wenn das Auto von einem oder beiden Hilfeempfängern nachweislich gebraucht werde - etwa aus gesundheitlichen Gründen oder um Nebeneinkünfte zu erzielen.

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1,7 bis 1,95 Prozent des Einkommens

Auch unfreiwillig Kinderlose müssen Pflege-Zuschlag zahlen

Auch wer aus medizinischen Gründen keinen Nachwuchs bekommen kann, muss den Kinderlosenzuschlag zur Pflegeversicherung bezahlen. Das entschied am 27. Februar das Bundessozialgericht in Kassel. Es sei rechtmäßig, dass das Gesetz keinen Unterschied zwischen freiwilliger und unfreiwilliger Kinderlosigkeit mache, befand der Senat (Az.: B 12 KR 38/06 R). Auch Homosexuelle müssten schließlich den erhöhten Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung zahlen. Das gleiche gelte für Menschen, denen es nicht am Willen, sondern am geeigneten Partner für eine Familiengründung mangele.

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40 bis 60 Millionen Euro

Barmer Ersatzkasse kassierte zu Unrecht Förderung für Hausarztmodell

Die Barmer Ersatzkasse hat für ihr Hausarztmodell zu Unrecht Fördermittel in zehnfacher Millionenhöhe kassiert. Das entschied am Mittwoch das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel (Az.: B 6 KA 27/07 R). Das vor drei Jahren gestartete Programm, das unter anderem die enge Zusammenarbeit eines von den Versicherten zu wählenden Hausarzts und einer Hausapotheke vorsieht, sei entgegen der Darstellung der Kasse keine "integrierte Versorgung". Die kassenärztlichen Vereinigungen hätten darum keine Anschubfinanzierung leisten müssen. Die zurückzuzahlende Summe beläuft sich nach Schätzungen der Barmer auf 40 bis 60 Millionen Euro.

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Unklares Gesetz

Bundessozialgericht streitet über Kürzung von Erwerbsminderungsrenten

Das Bundessozialgericht (BSG) streitet über die 2001 in Kraft getretene Kürzung von Erwerbsminderungsrenten. Deutschlands oberste Sozialrichter sind sich uneinig darüber, ob die Leistungen auch für unter 60-Jährige reduziert werden dürfen. Am Dienstag erklärte der 5a-Senat des Kasseler Gerichts, dass er solche Rentenabschläge für rechtmäßig hält (Az.: B 5a R 32/07 R u.a.). Ein anderer BSG-Senat hatte darin jedoch bereits 2006 einen Verstoß gegen Gesetz und Verfassung gesehen (Az.: B 4 RA 22/05 R).

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Einkommensanrechnung, Miet- und Heizkosten

"Hartz IV"-Klagen erreichen neuen Höchststand

Die Klageflut gegen die Arbeitsmarktreform "Hartz IV" hat einen neuen Höchststand erreicht. Im vergangenen Jahr wurden bei den deutschen Sozialgerichten 136.614 neue Verfahren rund um das zum 1. Januar 2005 eingeführte Arbeitslosengeld II registriert, wie das Bundessozialgericht (BSG) am 28. Januar in Kassel mitteilte. Gegenüber dem Vorjahr sei das ein Plus von 38 Prozent.

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Einkommen der Kinder

Kindergeld darf nicht auf Sozialhilfe angerechnet werden

Kindergeld für volljährige Kinder darf auch Sozialhilfeempfängern nicht als Einkommen angerechnet werden. Das entschied am Dienstag das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel. Voraussetzung sei allerdings, dass die Eltern das Geld auch tatsächlich an ihren erwachsenen Nachwuchs weiterleiten und nicht für sich selbst ausgeben.

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"Ich-AG"-Zuschuss

"Existenzgründungszuschuss" darf nicht für Existenzgründung verwendet werden

Arbeitslose, die sich selbstständig machen wollen und deshalb einen "Existenzgründungszuschuss" beziehen, müssen Einbußen bei den Hartz-IV-Leistungen hinnehmen. Der "Ich-AG"-Zuschuss der Arbeitsagentur sei bei der Bedürftigkeitsprüfung für das Arbeitslosengeld II als Einkommen anzurechnen, entschied am Donnerstag das Bundessozialgericht (BSG). Die Kasseler Richter stuften den Existenzgründungszuschuss als Hilfe zum Lebensunterhalt ein: "Er soll für einen sozial abgesicherten Start in die Selbstständigkeit sorgen und dient nicht vorrangig für Investitionen oder die Anschaffung von Betriebsmitteln", sagte Senatsvorsitzender Peter Udsching (Az.: B 14/7b AS 16/06 R).

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"Verwertbares Vermögen"

Arbeitslose mit Nießbrauchrecht der Eltern dürfen Haus behalten

Das Bundessozialgericht (BSG) hat die Rechte arbeitsloser Immobilienbesitzer ein wenig gestärkt. Demnach ist ein Eigenheim unter bestimmten Umständen kein verwertbares Vermögen und muss bei der Bedürftigkeitsprüfung im Rahmen eines "Hartz IV"-Antrags nicht berücksichtigt werden (Az.: B 14/7b AS 46/06 R), urteilten die Kasseler Richter am 6. Dezember. Geklagt hatte ein 57-jähriger Arbeitsloser aus dem bayrischen Nördlingen. Die Arbeitsgemeinschaft (ARGE) Donau-Ries hatte sein Eigenheim als Vermögen gewertet, obwohl die Mutter des Mannes ein lebenslanges Nießbrauchrecht für das Haus besitzt und es damit bis zu ihrem Tod alleine nutzen und bewohnen kann.

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Arbeitslosengeld

Bundessozialgericht stärkt "Patchwork"-Familien

Das Bundessozialgericht (BSG) hat die Rechte sogenannter Patchwork-Familien gestärkt. Nach einem am 17. Oktober verkündeten Urteil darf die Arbeitsagentur nicht automatisch eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld verhängen, wenn Mütter oder Väter den Job kündigen, um mit ihren Kindern zu einem neuen Partner zu ziehen. "Die Begründung einer ernsthaften und auf Dauer angelegten Erziehungsgemeinschaft kann einen wichtigen Grund für die Kündigung bilden", sagte BSG-Vizepräsidentin Ruth Wetzel-Steinwedel. Bislang galt das nur, wenn leibliche Eltern einen gemeinsamen Haushalt einrichten wollten (Az.: 11a/7a AL 52/06 R).

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Soldat im Urlaub

Arbeitslose dürfen Autos im Wert von 7500 Euro besitzen

Hartz-IV-Empfänger dürfen nicht nur Schrottautos fahren: Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschied am 6. September, dass Autos bis zu einem Verkehrswert von 7500 Euro als angemessen gelten müssen. Der Besitz eines solchen Fahrzeugs stehe der Bewilligung von Arbeitslosengeld II nicht entgegen. Nur der Anteil des Werts, der über diesem Freibetrag liege, sei bei der Bedürftigkeitsprüfung als Vermögen anzurechnen. Die Bundesagentur für Arbeit hatte die Grenze bislang bei 5000 Euro gezogen

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Studium ohne BAFöG und ALG II

Studierende haben keinen Anspruch auf ALG II

Bild: PhotoCase.comStudierende können grundsätzlich kein Arbeitslosengeld II bekommen. Diese Regelung der Hartz-IV-Gesetze ist am 6. September vom Bundessozialgericht (BSG) in Kassel gebilligt worden. Deutschlands oberste Sozialrichter wiesen die Klage eines Münchner Studenten ab, dem wegen eines Studienfachwechsels die Ausbildungsförderung (BAFöG) gestrichen worden war. Als er daraufhin Arbeitslosengeld II beantragte, hatte er ebenfalls eine Abfuhr kassiert - zu Recht, wie das BSG befand.

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Mehrbelastung durch Gesundheitsreform

Sozialverband plant nach Urteil zu Rentnern Verfassungsbeschwerde

Der Sozialverband VdK will gegen die Mehrbelastung der Rentner durch die Gesundheitsreform 2005 vor dem Bundesverfassungsgericht klagen. Das kündigte VdK-Präsident Walter Hirrlinger im "Tagesspiegel" an. Das Bundessozialgericht (BSG) hatte zuvor die Mehrbelastung von Rentnern durch die Gesundheitsreform 2005 höchstrichterlich abgesegnet.

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"Stichtag verfassungsgemäß"

Sozialgericht Aachen weist Klagen gegen Elterngeld ab

Das Sozialgericht Aachen hat am Dienstag zwei Klagen gegen das seit Januar gezahlte Elterngeld abgewiesen. Nach Auffassung der Aachener Richter ist der Stichtag für die Zahlung von Elterngeld verfassungsgemäß. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Streitsache ließ das Gericht die Sprungrevision zum Bundessozialgericht zu. Geklagt hatten zwei Elternpaare, deren Kinder vor dem 1. Januar 2007 geboren worden waren und die deshalb nicht unter die erst ab diesem Datum geltende Elterngeldgesetzgebung fallen. Bis 31. Dezember 2006 galt das Erziehungsgeldgesetz, nach dem die Kläger wegen ihres zu hohen Einkommens keinen Anspruch haben.

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Über 50

Kasse muss nicht für künstliche Befruchtung zahlen

Bei Männern im Alter von über 50 Jahren, die sich ein Kind wünschen, müssen Krankenversicherungen die Kosten für eine künstliche Befruchtung nicht tragen. Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel bestätigte am Donnerstag die gesetzliche Altersgrenze, bis zu der die Kosten übernommen werden. "Der Senat hält diese Regelung für verfassungsgemäß", sagte BSG-Präsident Matthias von Wulffen und fügte hinzu, die 50-Jahre-Grenze sei "sachlich gerechtfertigt."

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Urlaub

Kassen müssen auch Privatbehandlung im Ausland bezahlen

Gesetzliche Krankenkassen müssen unter bestimmten Umständen auch für eine private Krankenbehandlung im Ausland zahlen. Das entschied am Donnerstag das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel (Az.: B 1 KR 18/06 R). Das Urteil betrifft sechs Nicht-EU-Staaten, mit denen Deutschland Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat: Türkei, Tunesien, Kroatien, Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina. Wer in diese Länder reist, hat auch ohne spezielle Reisekrankenversicherung Anspruch auf ärztliche Versorgung.

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Barmer Ersatzkasse wollte nicht zahlen

Pflegekasse zur Zahlung an kranke Neugeborene verpflichtet

Kranke Neugeborene können von Geburt an Leistungen der Pflegeversicherung erhalten. Wie das Bundessozialgericht in einem am Freitag bekannt gewordenen Urteil feststellte, müssen sie dafür nicht zusammen mit ihren Eltern familienversichert sein. Es reiche aus, wenn ein Elternteil mindestens fünf Jahre lang in die Pflegekasse eingezahlt und damit die gesetzlich geforderte Vorversicherungszeit erfüllt habe, befanden die Kasseler Richter. "Für eine hinter dem Wortlaut des Gesetzes zurückbleibende Gesetzesauslegung besteht kein Grund", hieß es.

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Arbeitsaufkommen

Bundessozialgericht braucht wegen "Hartz IV"-Klagen mehr Richter

Wegen der Vielzahl von Klagen im Zusammenhang mit den "Hartz IV"-Gesetzen werden am Bundessozialgericht in Kassel zwei zusätzliche Richterstellen geschaffen. Ein neuer Senat solle aber nicht gebildet werden, erklärte der Sprecher des Gerichtes, Thomas Voelzke, am Montag. Das Arbeitsaufkommen für die Kasseler Richter sei durch "Hartz IV" stark gewachsen, sagte Voelzke.

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"Befehlsnotstand"

Ehemalige KZ-Wachmänner können Anspruch auf Kriegsopferrente haben

Das Bundessozialgericht (BSG) billigt ehemaligen Wachleuten in Vernichtungslagern der Nazis unter bestimmten Umständen einen Anspruch auf Kriegsopferrente zu. Deutschlands oberste Sozialrichter gaben am Donnerstag der Klage eines 83-Jährigen aus Karlsruhe statt, dem vor sechs Jahren die monatliche Kriegsopferversorgung von 118 Euro entzogen worden war. Das BSG wertete in dem Fall die Bewachung des KZ Auschwitz-Birkenau zwar als Verstoß gegen die Grundsätze der Menschlichkeit, wollte aber einen "Befehlsnotstand in subjektiver Hinsicht" nicht ausschließen. (Az.: B 9a V 5/05 R)

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Trotz Urteil

Angeblich doch keine Rentenversicherungsbeiträge von Geschäftsführern

Geschäftsführende Gesellschafter einer GmbH sollen künftig doch keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen müssen. Sozialminister Franz Müntefering strebt nach Informationen des "Handelsblatts" eine gesetzliche Änderung der Scheinselbstständigen-Regelung von 1999 an. Ziel sei es, die weit reichende Auslegung des Bundessozialgerichts, nach der bis zu 500.000 Gesellschafter-Geschäftsführern hohe Nachzahlungen an die Rentenkassen gedroht hätten, außer Kraft zu setzen. "Wir können Entwarnung an den Mittelstand geben", zitiert das Blatt Experten aus den Fraktionen von Union und SPD.

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52.000 Verfahren

"Hartz IV" beschert Sozialgerichten offenbar einmalige Klagewelle

Die "Hartz IV"-Reform hat offenbar eine bei einer Gesetzesänderung einmalige Klagewelle vor den Sozialgerichten ausgelöst. Gut ein Jahr nach dem Start von "Hartz IV" seien bereits rund 52.000 Verfahren um die Regelungen registriert worden, teilte der Präsident des Bundessozialgerichts (BSG), Matthias von Wulffen, am Mittwoch in Kassel mit.

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Zivilistenerschießungen in Ostpolen

Bundessozialgericht spricht ehemaligem Waffen-SS-Mann Rente zu

Das Bundessozialgericht (BSG) hat einem ehemaligen Mitglied der Waffen-SS Kriegsopferrente zugesprochen, obwohl der Mann im Zweiten Weltkrieg an Massenerschießungen von Zivilisten beteiligt war. Wie die Kasseler Bundesrichter am Donnerstag urteilten, darf einem Nazi-Täter die Versehrtenversorgung nur entzogen werden, wenn sie wegen Kriegsverletzungen beantragt worden sei.

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Bundessozialgericht

Krankenkassen müssen Honorar in Millionenhöhe nachzahlen

Zwei Betriebskrankenkassen müssen den rund 12.500 niedergelassenen Ärzten und Psychotherapeuten in Westfalen-Lippe rund 40 Millionen Euro Honorar nachzahlen. Wie die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Westfalen-Lippe am Mittwoch in Münster mitteilte, wurde die Zahlung dieser Summe jetzt vor dem Bundessozialgericht erstritten.

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Bundessozialgericht

Keine Bezahlung für künstliche Befruchtung nach vorheriger Sterilisation

Wer sich freiwillig sterilisieren lässt, kann von seiner gesetzlichen Krankenkasse später keine künstliche Befruchtung mehr bezahlt bekommen. Das entschied am Dienstag das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel. "Die bewusste und gewollte Sterilisation eines der beiden Eheleute schließt einen Anspruch auf künstliche Befruchtung aus", sagte BSG-Präsident Matthias von Wulffen in der Urteilsbegründung. Nur wenn die Sterilisation aus medizinischen Gründen geschehen sei, müsse die Krankenversicherung das Herbeiführen einer Schwangerschaft im Reagenzglas finanzieren. Voraussetzung sei allerdings, dass die Sterilisation nicht mit einer Operation wieder rückgängig gemacht werden könne.

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Thalidomid

ARD-Magazin: Zwei-Klassen-Gesellschaft bei Krebsbehandlung

Die gesetzlichen Krankenkassen verweigern nach einem Bericht des ARD-Magazins "Monitor" zunehmend die Kostenübernahme lebensrettender Krebsmedikamente, wenn diese bisher nur im Ausland zugelassen sind. Betroffen sei beispielsweise das Medikament Thalidomid, das in internationalen Studien eine hohe Wirksamkeit gegen Knochenmarks-Krebs bewiesen habe, aber nur außerhalb Europas zugelassen sei. Die Kassen berufen sich auf ein Urteil des Bundessozialgerichts vom 18. Mai, wonach sie Medikamente nicht erstatten müssen, die in Deutschland oder bei der EU keine Zulassung haben.

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Adipositas als Krankheit anerkannt

Grundsatzurteil des Bundessozialgerichts fordert Krankenkassenleistungen

In einem Grundsatzurteil des Bundessozialgerichts in Kassel wurde die Adipositas am Donnerstag als Krankheit anerkannt. Adipositas (Starkes Übergewicht) und die damit verbundene Folgeerkrankungen zählen zu den Haupttodesursachen in den Industriestaaten. Der Anteil an übergewichtigen Personen innerhalb der Bevölkerung liegt je nach Altersgruppe bei bis zu 70 Prozent. Die jährlich durch Adipositas entstehenden Folgekosten von etwa 5,5 Milliarden Euro sind ein brisanter ökonomischer Sprengsatz.

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Sozialverband VdK

Rentenanpassung bleibt Willkür

ngo-online dokumentiert einen kritischen Kommentar von Bundesgeschäftsführer Ulrich Laschet zum Urteil des Bundessozialgerichts vom 30. Juli 2002 über die Rentenanpassung 2000.

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Bundessozialgericht

Pressemitteilung zur Entscheidung über Rentenanpassungsmitteilung 2000

ngo-online dokumentiert die Presseinformation des Bundessozialgerichts vom 2. August 2002 zur Rentenanpassungsmitteilung des Jahres 2000 (Aktenzeichen B 4 RA 113/00 R).

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Keine Nachzahlungen

Renten-Anpassung um Inflationsrate ist verfassungsgemäß

Die rund 20 Millionen deutschen Rentner bekommen für das Jahr 2000 keine Nachzahlungen. Das Bundessozialgericht in Kassel entschied am Mittwochabend, dass die Anpassung der Renten gemäß der Inflationsrate rechtmäßig gewesen ist. Der 4. Senat wies damit die Revision eines Rentners zurück. Er hatte dagegen geklagt, dass die Rentenanpassung zum 1. Juli 2000 nach der Preissteigerungsrate und nicht wie bisher nach der allgemeinen Nettolohnentwicklung berechnet worden war. Das Gericht stellte klar, dass dem Kläger keine höhere Rentenanpassung zugestanden habe als die gesetzlich vorgegebene. Der Sozialverband Deutschland e.V. (SoVD) kritisierte das Urteil als "Sanktionierung politischer Rentenwillkür".

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Gesundheitswesen

ASB: Pflegekassen drücken sich vor Leistungen

Die Spitzenverbände der Pflegekassen haben auf der Grundlage des so genannten Rollstuhlurteils, nach dem die Krankenkassen nur für individuell angepasste Hilfsmittel zahlen müssen, einen einseitig ausgerichteten Abgrenzungskatalog herausgegeben, stellt der Arbeiter-Samariter-Bund fest. Das Bundessozialgericht hatte in seinem Urteil geregelt, dass Pflegehilfsmittel, welche zum üblichen Betrieb eines Pflegeheimes gehören und der Pflegeerleichterung dienen, vom Heim gestellt werden müssen.

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Zwei Millionen Kinder und Jugendliche

Sozialverband fordert neue "Hartz IV"-Regelsätze bis zum 1. Juli

Der Sozialverband Deutschland hat die Bundesregierung aufgefordert, bis zum 1. Juli dieses Jahres einen bedarfsgerechten "Hartz IV"-Regelsatz für Kinder und Jugendliche gesetzlich zu verankern. Zeitgleich müsse die Höhe der Sätze in einer Verordnung festgelegt werden. In der "Neuen Osnabrücker Zeitung" appellierte Präsident Adolf Bauer an die Bundesregierung, zwei Millionen Kinder und Jugendliche nicht warten zu lassen. Bauer forderte die Bundesregierung auf, die gerichtlich angemahnte Nachbesserung der Regelsätze "mit dem gleichen Hochdruck zu verabschieden wie die Rettungspakete für Banken."

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Sensationelles Urteil

Hartz 4 | Hartz IV gekippt

Es ist eine Sensation: Das wohl umstrittenste Großprojekt des Neoliberalismus ist verfassungswidrig. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Vorschriften des Sozialgesetzbuches (SGB II), die die Regelleistung für Erwachsene und Kinder betreffen, "nicht den verfassungsrechtlichen Anspruch auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums" erfüllen. Die Leistungen für die 6,7 Millionen Hartz IV-Empfänger müssen jetzt grundlegend neu berechnet werden. Das Bundesverfassungsgericht verlangt vom Gesetzgeber eine Neuregelung bis zum 1. Januar 2011.

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"Steuernachzahlungen nach der Bundestagswahl"

Volkssolidarität kritisiert Begünstigung von Banken und Automobilindustrie

Bild: ngo-online"Der Sozialabbau wird ebenso wie die Umverteilung von unten nach oben fort- und festgeschrieben." Das erklärte der Bundesgeschäftsführer des Sozial- und Wohlfahrtsverbandes Volkssolidarität, Bernd Niederland am Freitag (5. Dezember) in Berlin angesichts der aktuellen sozialpolitischen und wirtschaftspolitischen Entscheidungen. Es sei eine Tatsache, "dass Unternehmen und Vermögende immer weiter entlastet und die Bürger, ob nun Beschäftigte, Selbstständige, Auszubildende, Rentner und sozial Benachteiligte, immer mehr belastet werden", so Niederland. "Was der Staat den Großen schenkt, aktuell den Banken und der Autoindustrie, holt er sich bei den Kleinen." Soziale Gerechtigkeit sehe anders aus, meint der Sozialverband. Niederland verwies besonders auf die weiter zunehmenden Belastungen für die heutigen und künftigen Rentner. Dazu gehörten nach dem für viele erhöhten Krankenkassenbeitrag durch den Gesundheitsfonds die "nach der Bundestagswahl" drohenden Steuernachzahlungen für Rentner.

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"Gerechtfertigt und verhältnismäßig"

Karlsruhe billigt Abschläge für Frührentner

Die dauerhafte Kürzung der Leistungen für Frührentner ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Dadurch sei weder die Eigentumsgarantie der Betroffenen noch der Gleichheitsgrundsatz verletzt, heißt es in dem am Donnerstag (4. Dezember) veröffentlichten Beschluss des Ersten Senats. Die Abschläge seien zudem durch Gründe des Allgemeinwohls gerechtfertigt und verhältnismäßig. Sie seien notwendig, um den vorzeitigen Rentenbezug "kostenneutral" für die Versichertengemeinschaft zu gestalten. Damit würden die Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung gesichert.

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Betriebsrenten

Karlsruhe billigt erhöhte Beitragslast für Rentner

Bild: Sabine Schulte/PhotoCase.comDie seit 2004 geltende Belastung von Betriebsrenten mit dem vollen Krankenversicherungsbeitrag ist verfassungsgemäß. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Die entsprechende Gesetzesänderung sei als Teil eines Maßnahmekatalogs zur Erhaltung der Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung nicht zu beanstanden, hieß es in dem am Freitag veröffentlichten Beschluss.

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"Gewichtiges öffentliches Interesse"

Verfassungsrichter billigen Rentennullrunde 2004

Bild: Sabine Schulte/PhotoCase.comDie rund 20 Millionen Rentner in Deutschland müssen Hoffnungen auf eine rückwirkende Erhöhung ihrer Altersbezüge endgültig begraben. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschied in einem am 31. August veröffentlichten Beschluss, dass die Rentennullrunde aus dem Jahr 2004 mit dem Grundgesetz vereinbar war. Ebenfalls verfassungsgemäß sei die Anpassung der Renten lediglich in Höhe der Inflationsrate im Jahr 2000 gewesen. In einer ungewöhnlich kurzen Pressemitteilung verweist das Bundesverfassungsgericht darauf, dass bei der Bestimmung des neuen aktuellen Rentenwerts üblicherweise "die allgemeine Entwicklung der Löhne und Gehälter" zugrunde gelegt werde. "Abweichend hiervon" habe das rot-grüne Haushaltssanierungsgesetz vom 22. Dezember 1999 bestimmt, dass der aktuelle Rentenwert für die Jahre 2000 und 2001 jeweils nur in Höhe der Inflationsrate angepasst werden sollte. Die Begründung der Verfassungsrichter enthält nur wenige rechtliche Erwägungen. Beispielsweise ließen es die Verfassungsrichter auch offen, "ob die regelmäßige Anpassung von Renten unter den Schutz der Eigentumsgarantie fällt".

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Einigungsvertrag

DDR-Verwaltungsakte sind grundsätzlich wirksam

DDR-Verwaltungsakte sind nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts grundsätzlich wirksam. Sie könnten nur dann aufgehoben werden, wenn sie gegen fundamentale rechtsstaatliche Grundsätze verstießen, heißt es in dem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss. Eine entsprechende Regelung im Einigungsvertrag diene der Rechtssicherheit. Es habe davon abgesehen werden dürfen, "die 40-jährige Verwaltungspraxis der DDR am Maßstab der Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland aufzuarbeiten", betonte der Erste Senat. Dies verstoße nicht gegen das Grundgesetz.

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Landessozialgericht

Arbeitslose müssen sich für Aufnahme in AOK nicht persönlich vorstellen

Arbeitslose müssen zur Aufnahme in eine Krankenkasse nicht persönlich bei dieser vorsprechen. Das Hessische Landessozialgericht entschied in einem am Mittwoch in Darmstadt veröffentlichten Urteil, dass es zur Wahrnehmung des Krankenkassenwahlrechts genüge, wenn Arbeitslose auf ihrem Antrag für das Arbeitslosengeld die gewählte Kasse angeben und diese Angaben dann von der Arbeitsagentur an die Kasse weitergeleitet werden.

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"Chaotische Verhältnisse"

Sozialverband sieht im Gegensatz zu Köhler Versicherungsprinzip nicht gefährdet

Das Votum von Bundespräsident Horst Köhler an einer längeren Bezugsdauer beim Arbeitslosengeld I für langjährige Beitragszahler stößt beim Sozialverband VdK auf Widerspruch. VdK-Präsident Walter Hirrlinger sagte, die entsprechende Forderung aus der Union bedeute keine Schwächung des Versicherungsprinzips. Dieses Prinzip beruhe nämlich darauf, "dass sich die Menschen gegen die Wechselfälle des Lebens versichern sollen, um im Versicherungsfall ein Bezugsrecht zu haben und nicht der Allgemeinheit zur Last zu fallen". Wenn dieser Grundsatz aufgegeben werde, könne "das zu chaotischen Verhältnissen führen", so Hirrlinger.

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Vertrauensschutz

Drastische Kürzung von Aussiedler-Renten rechtens

Die seit zehn Jahren geltende Kürzung der Renten von Aussiedlern und Spätaussiedlern um 40 Prozent ist nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts mit dem Grundgesetz vereinbar. Die drastische Reduzierung der so genannten Fremdrenten sei "durch Gründe des Allgemeinwohls gerechtfertigt", heißt es in dem am Freitag veröffentlichten Grundsatzbeschluss. Die Karlsruher Richter forderten allerdings Nachbesserungen für solche Jahrgänge, die bei einem Rentenbeginn ab Oktober 1996 "zu abrupt" mit der Rentenkürzung von 40 Prozent konfrontiert worden waren.

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Bundesverfassungsgericht

Mutterschutz muss beim Arbeitslosengeld berücksichtigt werden

Mutterschutz-Zeiten durften bei der Berechnung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld in den Jahren von 1998 bis 2002 nicht außen vor bleiben. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Die entsprechende Regelung des Sozialgesetzbuches für diese vier Jahre wurde nachträglich für verfassungswidrig erklärt. Es verstoße gegen den "Schutz- und Fürsorgeanspruch der Mutter", die Mutterschutz-Zeiten bei der Berechnung der Anwartschaftszeit in der Arbeitslosenversicherung nicht zu berücksichtigen.

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Recht auf Leben verletzt

Krankenkassen müssen im Einzelfall auch alternative Therapien bezahlen

Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen bei lebensbedrohlichen Erkrankungen Leistungen für medizinisch fragwürdige Therapiemethoden unter bestimmten Voraussetzungen nicht verweigern. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Es müsse eine "nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf Heilung oder auf eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf" bestehen. Ein Ausschluss der Leistungen in solchen Fällen verstoße gegen das Grundrecht auf Leben und gegen das Sozialstaatsprinzip, heißt es in dem am Freitag veröffentlichten Grundsatzbeschluss.

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"Riester-Rente ist Flop"

VdK-Präsident befürchtet dauerhafte Renten-Nullrunden

Der Präsident des Sozialverbandes VdK, Walter Hirrlinger, hat von Rot-Grün die Rücknahme des Riester-Faktors verlangt. Nach Berechnungen des VdK-Präsidenten haben die finanziellen Belastungen der Rentner in der rot-grünen Regierungszeit inzwischen ein Ausmaß erreicht, dass es erstmals für die Senioren eine Minusrunde geben werde. Wenn der Riester-Faktor nicht gestrichen werde, "wird es auf Dauer keine Rentenerhöhung mehr geben, nicht einmal mehr den Ausgleich der Inflationsrate", prognostizierte Hirrlinger.

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Betäubungsmittel

Cannabiskonsum auch nicht zu Therapiezwecken

Für chronisch Kranke bleibt eine therapeutische Behandlung mit Cannabis auch in Zukunft verboten. Mit mehreren am Dienstag bekannt gegebenen Entscheidungen hat das Verwaltungsgericht Köln fünf Klagen chronisch kranker Personen abgewiesen, die das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zur Erteilung einer Ausnahmeerlaubnis für die therapeutische Anwendung von Cannabis verpflichten wollten. Die Kläger leiden an schweren chronischen Krankheiten wie Aids, Multiple Sklerose oder Morbus Crohn. Sie machten geltend, dass sie mit dem Rauchen von Marihuana eine erhebliche Linderung ihrer Beschwerden erzielt hätten.

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Gesundheitswesen

Spitzenverbände der Krankenkassen dürfen selbst über Festbeiträge entscheiden

Die Spitzenverbände der Krankenkassen dürfen grundsätzlich die Festbeträge für Arzneimittel, Brillen oder Hörgeräte selbst festlegen. Das hat das Bundesverfassungsgericht am Dienstag entschieden. Diese Höchstgrenzen, bis zu denen die Kassen die Kosten für Medikamente und andere medizinische Hilfsmittel übernehmen, müssten nicht per Rechtsverordnung von der Bundesregierung bestimmt werden. Das Pharmaunternehmen Bayer AG sowie Optiker und Hörgeräteakustiker hatten sich im Ausgangsverfahren gegen die Einstufung von Präparaten durch die Krankenkassenverbände gewandt, weil sie darin einen Eingriff in ihre Preisfindungsfreiheit sahen.

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Die Standorte der obersten Bundesgerichte im vereinten Deutschland

Mit dem Umzug des Bundesverwaltungsgerichts von Berlin nach Leipzig ist die nach der Wende beschlossene Standortverlegung von obersten Bundesgerichten nunmehr abgeschlossen. Am Montag begann für die Mitarbeiter des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) der Dienst im ehemaligen Reichsgericht in Leipzig.

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