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Bundesverfassungsgericht

 

 

Nachrichten zum Thema

 

"Inhaltliche Rechtmäßigkeit noch nicht entschieden"

EuGH-Klageabweisung zur Vorratsdatenspeicherung stößt auf Kritik

Die Abweisung einer Klage gegen die Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsverbindungen durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) ist bei der deutschen Opposition und Datenschützern auf Kritik gestoßen. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar betonte am Dienstag (10. Februar) in Berlin kurz nach der Urteilsverkündung, er halte eine Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der nationalen Regelung für die Vorratsdatenspeicherung vor dem Bundesverfassungsgericht weiterhin für erforderlich. Der EuGH habe nur über die formelle Frage entschieden, ob die Verpflichtung der EU-Mitgliedsstaaten zur Vorratsdatenspeicherung mittels einer Richtlinie geregelt werden dürfe. Die inhaltliche Rechtmäßigkeit einer solchen Regelung sei noch nicht entschieden, stellte Schaar klar. Ähnlich äußerte sich die Innenexpertin der Linksfraktion, Petra Pau. Aus ihrer Sicht sei die Vorratsspeicherung aller Telekommunikationsdaten mit dem Grundgesetz nicht vereinbar.

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211 Euro im Monat

Bundessozialgericht rügt "Hartz-IV"-Leistungen für Kinder als verfassungswidrig

Bild: Kai MörkDie "Hartz-IV"-Leistungen für Kinder sind nach Ansicht des Bundessozialgerichts (BSG) verfassungswidrig. Die derzeitige Regelung, nach der unter 14-Jährigen nur 211 Euro im Monat und damit 40 Prozent weniger als alleinstehenden Erwachsenen zustehen, verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes, urteilten die Kasseler Richter am Dienstag (27. Januar). Über die Frage muss jetzt das Bundesverfassungsgericht entscheiden.

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"EU wird zu einem eigenen Staat"

Karlsruhe verhandelt über Klagen gegen EU-Reformvertrag

Das Bundesverfassungsgericht verhandelt am 10. und 11. Februar über die Verfassungsklagen gegen den EU-Reformvertrag. Das teilte das Gericht am Freitag (16. Januar) in Karlsruhe mit. Der Vertrag von Lissabon erweitert die Zuständigkeiten der Europäischen Union. Der Zweite Senat verhandelt über Klagen des CSU-Bundestagsabgeordneten Peter Gauweiler, der Linksfraktion, des ÖDP-Bundesvorsitzenden Klaus Buchner und über eine Verfassungsbeschwerde, die von 53 Bundestagsabgeordneten "als Bürger" erhoben wurde.

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Schlappe für Hessische Landesregierung

Abschaffung der Pendlerpauschale war verfassungswidrig

Das Bundesverfassungsgericht hat die Abschaffung der Pendlerpauschale für verfassungswidrig erklärt. Bis zu einer Neuregelung sei rückwirkend zum 1. Januar 2007 die Pauschale vorläufig unbeschränkt ab dem ersten Entfernungskilometer wieder zu gewähren, entschieden die Karlsruher Richter am Dienstag (9. Dezember). Bei der geforderten Neuregelung sei der Gesetzgeber allerdings "nicht verpflichtet, die Pendlerpauschale in alter Form wieder einzuführen", betonte Gerichtsvizepräsident Andreas Voßkuhle. In der geltenden Regelung sah das Gericht aber einen Verstoß gegen das Gebot der Gleichbehandlung. Seit Januar 2007 konnten die ersten 20 Kilometer zwischen Wohnort und Arbeitsplatz nicht mehr steuerlich abgesetzt werden. Lediglich Fahrtkosten ab dem 21. Kilometer konnten über eine Härtefallregelung "wie Werbungskosten" mit 30 Cent pro Kilometer abgezogen werden. Der Staat erhoffte sich damit Einsparungen von 2,5 Milliarden Euro pro Jahr.

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Atommüll-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts

Atomkritiker sehen "objektiv-rechtliche Verpflichtung" der Verfasssungsrichter

Für die atomkritische Ärzteorganisation IPPNW ist der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 12. November zur Nichtannahme der Verfassungsbeschwerden gegen mehrere Atommüll-Zwischenlager nicht nachvollziehbar (ngo-online berichtete). Nach Auffassung der Atomkritiker verweist das Bundesverfassungsgericht zwar zu Recht auf den verfassungsmäßigen Grundsatz einer "bestmöglichen Risikovorsorge und Gefahrenabwehr". Dennoch spreche das Gericht aber den Beschwerdeführern einen Anspruch auf eine "bestmögliche" Lagerung des Atommülls in terrorsicheren Lagerhallen ab. "Die Lagerung des Atommülls in unsicheren Leichtbauhallen widerspricht selbstverständlich dem Verfassungsgrundsatz einer 'bestmöglichen' Risikovorsorge und Gefahrenabwehr", meint die IPPNW.

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"Widerstand wird zur Bürgertugend"

Karlsruhe nahm Verfassungsbeschwerden zu Atommüll-Zwischenlagern nicht an

Bild: PhotoCase.comDas Bundesverfassungsgericht hat mehrere Verfassungsbeschwerden gegen die atomaren Zwischenlager neben deutschen Atomkraftwerken nicht zur Entscheidung angenommen. Wie das Gericht am Donnerstag (27. November) zur Begründung anführte, habe das Gericht "die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen" bereits entschieden. Das gelte insbesondere für den grundrechtlich gebotenen Schutz des Einzelnen vor den Gefahren der Nutzung der Kernenergie zu friedlichen Zwecken wie auch die Berechtigung des Bundes, auf diesem Gebiet einschließlich der Beseitigung radioaktiver Stoffe selbständige Bundesbehörden zu errichten. "Die angegriffenen Gerichtsentscheidungen und die zugrunde liegenden gesetzlichen Vorschriften über die dezentrale Zwischenlagerung verletzen die Beschwerdeführerin auch nicht in ihren Grundrechten auf körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 GG) und effektiven Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 GG)", entschied die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts. Raimund Kamm vom "FORUM Gemeinsam gegen das Zwischenlager und für eine verantwortbare Energiepolitik" kritisierte, das Bundesverfassungsgericht wolle "die Gesundheits- und Lebensgefahren, die gerade unter Berücksichtigung des Terrorrisikos uns Menschen aus den Zwischenlagern drohen, nicht sehen. Das Bundesverfassungsgericht weigert sich auch, der Ungeheuerlichkeit ins Auge zu sehen, dass es keine Entsorgung für die Zwischenlager gibt und dass dieser tödlich strahlende Atommüll uns und unsere Nachkommen in unvorstellbarer Weise bedroht", so Kamm.

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"Abbau der Bürgerrechte"

Heftige Kritik von Opposition und Juristen an Koalitionseinigung über BKA-Gesetz

Bild: PhotoCase.comDie Einigung von CDU, CSU und SPD auf erweiterte Befugnisse des Bundeskriminalamtes (BKA) und heimliche Online-Durchsuchungen stößt bei Juristen und der Opposition auf heftige Kritik. Beklagt wurden am Donnerstag (6. November) Eingriffe in die Grundrechte der Bürger. Die große Koalition hatte zuvor letzte Streitpunkte ausgeräumt. Die Grünen kündigten an, das neue BKA-Gesetz in Karlsruhe stoppen zu wollen. Das Bundesverfassungsgericht hatte Ende Februar die Online-Durchsuchung nur unter strengen Auflagen für zulässig erklärt.

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Kritik an Ministerpräsident Rüttgers

NRW-Gesundheitsstaatssekretär reicht wegen Streit um Rauchverbot Rücktritt ein

Im Streit um das Rauchverbot in Gaststätten hat der Staatssekretär im NRW-Gesundheitsministerium, Stefan Winter, schriftlich seinen Rücktritt eingereicht. Einen entsprechenden WDR-Bericht bestätigte ein Regierungssprecher am Montag (11. August) auf Anfrage in Düsseldorf. Ein an Ministerpräsident Jürgen Rüttgers (CDU) addressiertes Schreiben von Winter sei in der Staatskanzlei eingegangen, hieß es. Mit seinem Rücktritt protestiere Winter gegen die Position von Rüttgers, der deutlich gemacht hatte, dass die Landesregierung nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Rauchverboten den Nichtraucherschutz lockern werde, hieß es. In dem Brief beklagt Winter den Angaben zufolge, dass in NRW Tag für Tag zwei Menschen an den Folgen des Passivrauchens stürben. Das seien "700 unschuldige Menschen im Jahr, welche niemals selbst eine Zigarette angefasst haben".

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Erkenntnisse zur Effektivität wurde verschwiegen

Ex-Verfassungsrichter kritisiert Regierung wegen Online-Durchsuchung

Die Bundesregierung muss nach Ansicht des ehemaligen Bundesverfassungsrichters Wolfgang Hoffmann-Riem ihre Erkenntnisse zur Effektivität neuer Überwachungsmaßnahmen stärker offen legen. "Es fällt auf, wie wenig belastbare Aussagen es über die Erfolge des Einsatzes neuer Überwachungsmittel gibt", sagte Hoffmann-Riem am Freitag (18. Juli) in Karlsruhe. Bei neuen Überwachungsinstrumenten wäre es hilfreich, wenn die Verantwortlichen dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung der Erforderlichkeit und Angemessenheit der Maßnahmen "belastbare Befunde zugänglich machten und nicht 'mauerten'", sagte er.

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"Ausnahmslos verboten"

Verfassungsgerichts-Präsident Papier unterstreicht absolutes Folterverbot

Bild: ngo-onlineIn den vergangenen Jahren ist in Deutschland wiederholt über die Reichweite des Folterverbots diskutiert worden. Es ging darum, ob Folter durch staatliche Organe in Extremfällen gerechtfertigt sein könnte, um Leben zu retten. Befeuert wurde die Debatte zuletzt durch die gescheiterte Kandidatur des Würzburger Staatsrechtsprofessors Horst Dreier für das Amt des Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts. Dreier vertrat zum Folterverbot eine zumindest unklare Auffassung. Jetzt hat der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, jeglichen relativierenden Ansichten eine deutliche Absage erteilt. Folter sei "ausnahmslos verboten", sagte Papier. Er äußerte sich beim eher akademisch geprägten "Hochschulgedankenaustausch des Erzbischofs von Freiburg" in Karlsruhe. In dem Vortrag, betonte Papier, dass das Folterverbot ein "grundlegender Aspekt der Menschenwürde" sei.

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"Gefühl des Überwachtwerdens"

Autofahrer klagen gegen Kfz-Massenscanning

Zwei Autofahrer aus Niedersachsen und Bayern haben Klage gegen den anlasslosen Massenabgleich von Kfz-Kennzeichen mit polizeilichen Dateien erhoben. Trotz der jüngsten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in der Angelegenheit hätten sich nur Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann (CDU) und sein bayerischer Amtskollege Joachim Herrmann (CSU) bislang geweigert, die Massenkontrollen des Straßenverkehrs in ihren Ländern einzustellen, heißt es in einer am 6. Juni veröffentlichten Mitteilung der Kläger. Entgegen den klaren Vorgaben des Grundgesetzes werde in Niedersachsen und Bayern "ein massenhafter Abgleich von Nummernschildern ohne besonderen Anlass routinemäßig praktiziert", heißt es in den eingereichten Klageschriften.

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Rot-grüne Kriegs-Unterstützung

Awacs-Einsatz der Bundeswehr über der Türkei war verfassungswidrig

Der Einsatz deutscher Soldaten bei den Awacs-Aufklärungsflügen über der Türkei vor und während des Irak-Krieges im Jahr 2003 war verfassungswidrig. Die damalige rot-grüne Bundesregierung hätte dafür die Zustimmung des Bundestages einholen müssen, entschied das Bundesverfassungsgericht am 7. Mai in Karlsruhe. Die Bundesregierung müsse immer dann die Zustimmung des Parlaments einholen, wenn "die Einbeziehung deutscher Soldaten in bewaffnete Auseinandersetzungen konkret zu erwarten ist". Nach diesem Maßstab sei der Einsatz deutscher Soldaten bei den Awacs-Aufklärungsflügen der NATO über der Türkei vor und während des Irak-Krieges im Frühjahr 2003 verfassungswidrig gewesen. Wegen der "politischen Dynamik eines Bündnissystems" sei es umso bedeutsamer, dass die "größer gewordene Verantwortung für den Einsatz bewaffneter Streitkräfte in der Hand des Repräsentationsorgans des Volkes liegt", heißt es in dem Urteil. Dem Bundestag obliege "die Verantwortung für den bewaffneten Außeneinsatz der Bundeswehr". Es bestehe hier gerade kein eigenverantwortlicher Einscheidungsspielraum der Bundesregierung. Der Parlamentsvorbehalt sei Teil der Gewaltenteilung. Insofern sei die Bundeswehr ein "Parlamentsheer".

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"Kampfeinsätze im Rahmen der Krisenbewältigung"

Gauweiler kündigt Verfassungsklage gegen EU-Vertrag an

Nach der Abstimmung des Bundestages über den EU-Reformvertrag hat der CSU-Abgeordnete Peter Gauweiler eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht gegen das Vertragswerk angekündigt. Gauweiler, der im Parlament mit Nein votiert hatte, sagte der "Saarbrücker Zeitung": "Was Brüssel jetzt an Kompetenzen bekommen soll, ist mit unseren demokratischen Prinzipien nicht vereinbar". Er werde wie schon 2005 bei der EU-Verfassung das Bundesverfassungsgericht um eine Überprüfung bitten, falls es nicht noch bei den Beratungen im Bundesrat Änderungen und Klarstellungen in seinem Sinne gebe. In der Unions-Fraktion habe er deswegen bisher keine Kritik gehört. "Ich habe durchaus das Gefühl, dass viele entweder meine Bedenken heimlich teilen, oder aber froh sind, dass einer das vor Gericht klärt". Gauweiler begründete seine Haltung mit dem Kompetenzverlust des Bundesverfassungsgerichtes gegenüber dem Europäischen Gerichtshof und beispielsweise auch mit der Übertragung der Entscheidungen über "Kampfeinsätze im Rahmen der Krisenbewältigung" auf die Europäische Union.

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Sieben Unionsabgeordnete stimmen mit Nein

Bundestag ratifiziert EU-Reformvertrag

Bild: Deutscher Bundestag/Thomas DeutschDer Bundestag hat dem Ratifizierungsgesetz zum Vertrag von Lissabon mit mehr als zwei Dritteln der Stimmen zugestimmt. 514 Abgeordnete stimmten mit Ja, 58 mit Nein. Es gab eine Enthaltung. Gegen den neuen EU-Vertrag stimmten die Unionsabgeordneten Alexander Dobrindt, Herbert Frankenhauser, Peter Gauweiler, Paul Lehrieder, Georg Nüßlein, Marion Seib, Willy Wimmer und alle anwesenden Links-Abgeordneten. Auch die beiden fraktionslosen Abgeordneten Henry Nitzsche und Gert Winkelmeier stimmten mit Nein. Der Grünen-Politiker Anton Hofreiter enthielt sich der Stimme. In allen Fraktionen gaben einzelne Abgeordnete keine Stimme ab. Am 23. Mai muss noch der Bundesrat über den Vertrag entscheiden. Eine Mehrheit gilt auch dort als sicher. Der Reformvertrag muss in allen Mitgliedstaaten der EU ratifiziert werden. Er soll am 1. Januar 2009 in Kraft treten, damit er im Europawahlkampf nicht zum Thema wird. Bisher haben 10 der 27 EU-Länder den Vertrag abschließend gebilligt. Die Abgeordneten Peter Gauweiler (CSU) und Diether Dehm (Linkspartei) wollen beim Bundesverfassungsgericht gegen den neuen EU-Vertrag klagen.

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140.000 Euro von Siemens?

Rund 22.000 Euro Ordnungsgeld für Ex-Innenminister Schily

Der ehemalige Innenminister und heutige SPD-Bundestagsabgeordnete Otto Schily muss ein Bußgeld von rund 22.000 Euro zahlen. Das entschied das Bundestagspräsidium am 23. April einvernehmlich, weil sich Schily geweigert hatte, seine Nebentätigkeiten als Abgeordneter offenzulegen. Schily kündigte an, dagegen klagen zu wollen. Schily hatte sich trotz mehrmaliger Aufforderung geweigert, Nebeneinkünfte aus seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt detailliert offenzulegen, obwohl die Parlamentarier nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts dazu verpflichtet sind. Medienberichten zufolge soll Schily als anwaltlicher Berater des Siemens-Konzerns zwischen März und September 2007 etwa 140.000 Euro eingenommen haben.

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Amnesty für Steuerhinterzieher

Bundesverfassungsgericht billigt Begünstigung unehrlicher Steuerpflichtiger

Das Bundesverfassungsgericht befürwortete die von Januar 2004 bis März 2005 praktizierte Steueramnestie. Die Karlsruher Richter verwarfen in einem am 3. April veröffentlichten Beschluss eine Vorlage des Finanzgerichts Köln, die sich gegen das entsprechende "Strafbefreiungserklärungsgesetz" richtete. Das Finanzgericht bezweifelte, dass durch die Steueramnestie ein "Anreiz für die freiwillige Rückkehr in die Steuerehrlichkeit" gesetzt worden sei. Bei der Amnestie konnten Steuersünder Gelder, die sie zwischen 1993 und 2002 am Fiskus vorbei ins Ausland geschleust hatten, ab Anfang 2004 straffrei nach Deutschland zurückbringen. Durch Zahlung einer pauschalen, als Einkommenssteuer geltenden Abgabe, mussten sie in der Regel deutlich weniger Steuern zahlen als im Normalfall.

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Rücktritt von Zypries gefordert

Karlsuher Beschluss zur Vorratsdatenspeicherung

Bild: PhotoCase.comDas Bundesverfassungsgericht hat die massenhafte Speicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten vorerst gebilligt, aber deren Nutzung für die Strafverfolgung stark eingeschränkt. In dem am 19. März veröffentlichten Beschluss gaben die Karlsruher Richter einem Eilantrag gegen das seit Januar geltende Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung teilweise statt. Die Telekommunikationsunternehmen dürfen dem Beschluss zufolge die Daten zwar sechs Monate lang speichern. Die Daten dürften aber nur dann an die Strafverfolgungsbehörden weitergegeben werden, wenn es in einem Ermittlungsverfahren um eine "schwere Straftat" gehe und der entsprechende Verdacht durch Tatsachen belegt sei. Zudem müsse die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise "wesentlich erschwert" oder aussichtslos sein. In den übrigen Fällen sei von der Übermittlung der Daten "einstweilen abzusehen".

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Elf Gesetze zur inneren Sicherheit waren verfassungswidrig

Polizeigewerkschaft kritisiert "schlampige Gesetze"

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgericht zur automatischen Kennzeichenerfassung hat die Gewerkschaft der Polizei (DPolG) die Innenpolitiker in Bund und Ländern scharf kritisiert. "Schlampige Gesetze verunsichern die Bürger, aber auch die Polizisten", sagte der Gewerkschaftsvorsitzende Rainer Wendt der "Berliner Zeitung". "Polizisten müssen mit Gesetzen ihre Arbeit machen, die entweder kassiert oder korrigiert werden", beklagte Wendt. Die Beamten hätten zunehmend das Gefühl, sich in rechtlichen Grauzonen zu bewegen. Deshalb würden sie neue Gesetze inzwischen verhalten anwenden, vor allem dann, wenn Verfassungsklagen liefen.

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Höchstrichterliche Warnung vor dem Überwachungsstaat

Roland Kochs automatische Kennzeichenkontrolle ist verfassungswidrig

Bild: ngo-onlineDie in Hessen unter Ministerpräsident Roland Koch (CDU) und in Schleswig-Holstein praktizierte automatische Erfassung von Autokennzeichen durch die Polizei verstößt gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Das entschied das Bundesverfassungsgericht am 11. März in Karlsruhe. Datenschützer und Bürgerrechtler warnen seit Jahren vor einem Überwachungsstaat in Deutschland. Bei Sicherheitspolitikern ernteten sie meist Unverständnis. Nun wurden die Kritiker höchstrichterlich bestätigt. Die Karlsruher Richter folgten weitgehend der Argumentation des Rechtsanwalts dere drei klagenden Autofahrer, Udo Kauß. Er hatte in der Verhandlung betont, dass die Polizei durch die Kennzeichenerfassung "zu einer massenhaften heimlichen Beobachtung von Unverdächtigen ermächtigt" werde. Das sei eine "neue Qualität der Kontrolle" und ein Vorgehen, das sonst nur in einem "Polizeistaat" üblich sei.

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NRW-Gesetz ist verfassungswidrig und nichtig

Karlsruhe erlaubt heimliche Online-Durchsuchungen und schafft neues Grundrecht

Bild: PhotoCase.comDas Bundesverfassungsgericht hat heimliche Online-Durchsuchungen privater Computer unter strengen Auflagen für zulässig erklärt. Diese verdeckte Fahndungsmethode dürfe aber nur dann angewandt werden, wenn es Anhaltspunkte einer "konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut" gebe, entschieden die Karlsruher Richter am 27. Februar. Zugleich schuf das Verfassungsgericht erstmalig ein "Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme", um den Schutz vor staatlichen Eingriffen zu erhöhen. Die Verfassungsrichter stützten das neue Grundrecht in dem 106-seitigen Urteil auf die bestehenden Grundrechte einer freien Entfaltung der Persönlichkeit sowie auf die Menschenwürde.

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Fortführung von Unternehmen

Erbschaftssteuerreform wird Mitte Februar im Bundestag beraten

Die Reform der Erbschaftssteuer wird am 15. Februar erstmals im Bundestag beraten, wie die Pressestelle des Parlaments am 31. Januar in Berlin mitteilte. Die Novelle soll nach dem Willen der Koalition bis zum Sommer umgesetzt werden. Das Bundesverfassungsgericht hat die geltende Regelung für verfassungswidrig erklärt und eine Neugestaltung der Steuer bis Ende 2008 verlangt. Die Reform sieht unter anderem drastische Steuerverzichte zugunsten von Erben von Unternehmen sowie höhere Freibeträge für engste Familienangehörige vor.

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19 Prozent

Familie scheitert mit Verfassungsbeschwerde gegen Mehrwertsteuererhöhung

Bild: PhotoCase.comDie seit Januar geltende Mehrwertsteuererhöhung verletzt nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts Familien nicht in ihren Grundrechten. Die Karlsruher Richter verwarfen die Verfassungsbeschwerde einer Heidelberger Familie gegen die Erhöhung der Mehrwertsteuer von 16 auf 19 Prozent. Bei der Mehrwertsteuer könnten anders als bei der Einkommenssteuer die Familienverhältnisse nicht berücksichtigt werden, hieß es in dem am 19. Dezember veröffentlichten Beschluss. Dies habe das Gericht bereits anlässlich der Mehrwertsteuererhöhung von 15 Prozent auf 16 Prozent zum 1. April 1998 entschieden.

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"Menschenwürdige Existenz gewährleistet"

Gefängniszelle mit offener Toilette laut Bundesverfassungsgericht rechtens

Bild: ngo-onlineDas Bundesverfassungsgericht hat die notwendigen Maßnahmen für den Schutz der Intimsphäre von Gefangenen präzisiert. Demnach ist es zulässig, einen Untersuchungsgefangenen in einer Einzelzelle mit einer räumlich nicht abgetrennten Toilette unterzubringen. Dadurch werde der Gefangene nicht in seiner Menschenwürde verletzt, heißt es in dem am 4. Dezember veröffentlichten Beschluss. Bei einer Einzelzelle bestehe grundsätzlich die Möglichkeit, körperliche Bedürfnisse unter Wahrung der eigenen Intimsphäre zu verrichten. Dies sei anders als in Fällen, in denen zwei oder mehr Gefangene gemeinsam in einer Zelle untergebracht seien und keine ausreichende räumliche Abtrennung der Toilette gegeben sei. Der Kläger befand sich in Untersuchungshaft und wurde 2006 in die Justizvollzugsanstalt Koblenz verlegt. In seiner Klage erläuterte der Mann, dass beim Öffnen der Zellentür der erste Blick auf die offen im Raum stehende Toilette falle. So könnten Bedienstete und dritte Personen auf dem Gang ihn bei der Verrichtung seiner Notdurft sehen. Dies verletze sein Schamgefühl und seine Menschenwürde.

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Massenklage angekündigt

Bundestag beschließt Vorratsdatenspeicherung

Nach der Verabschiedung des Gesetzes zur Telekommunikationsüberwachung im Bundestag droht seitens der Gegner eine Massenklage vor dem Bundesverfassungsgericht. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung kündigte am 9. November an, die mit rund 7000 Teilnehmern die bisher "größte Verfassungsbeschwerde" einzureichen, wenn das Gesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wird.

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Vorratsdatenspeicherung

"Größte Verfassungsbeschwerde" der Nachkriegszeit angekündigt

Rund 5000 einzelne Verfassungsbeschwerden gehen jährlich beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein. In der Regel klagt jeweils ein "Beschwerdeführer", manchmal sind es eine Handvoll, selten aber mehr ein Dutzend. Dennoch haben die Entscheidungen oft für Tausende oder sogar Millionen Bürger Auswirkungen. Bei der am 30. Oktober angekündigten "größten Verfassungsbeschwerde" der Nachkriegszeit ist die Ausgangslage eine andere. Hier wollen offenbar mindestens 7000 Bürger gegen die von der Bundesregierung ab 2008 geplante Vorratsdatenspeicherung klagen.

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Offener Vollzug

Drohender Jobverlust muss bei Strafvollzug berücksichtigt werden

Bild: ngo-onlineDie Justiz muss bei der Entscheidung über einen offenen oder geschlossenen Strafvollzug die Resozialisierungsinteressen eines Verurteilten von vornherein ausreichend berücksichtigen. Darauf verwies das Bundesverfassungsgericht in einem am 15. Oktober in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss. Drohe etwa der Verlust eines Arbeitsplatzes, sei es geboten, diesem Umstand schon im Vollstreckungsverfahren Rechnung zu tragen, also vor Antritt der Strafe.

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"Grober Unfug"

Abschuss von Passagierflugzeugen

Bild: Sebastian ZwezDie Ankündigung von Verteidigungsminister Franz Josef Jung (CDU), er würde ein entführtes Flugzeug, das für Terror-Angriffe benutzt werden solle, notfalls auch ohne gesetzliche Grundlage abschießen lassen, hat eine heftige Diskussion ausgelöst. Jung hatte erklärt, bei einem von Terroristen entführten Flugzeug müsse er im Notfall vom Recht des übergesetzlichen Notstands Gebrauch machen. "Wenn es kein anderes Mittel gibt, würde ich den Abschussbefehl geben, um unsere Bürger zu schützen." SPD-Chef Kurt Beck erwiderte, diese Äußerung sei in keiner Weise mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Luftsicherheitsgesetz in Einklang zu bringen. "Es ist schlicht und einfach unvorstellbar, einen solchen Weg zu gehen." Der ehemalige Bundesrichter und rechtspolitische Sprecher der Linksfraktion, Wolfgang Neskovic, bezeichnete die Rechtfertigung Jungs mit einem übergesetzlichen Notstand als "groben Unfug".

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Kein Vertrauensschutz

Karlsruhe billigt Biosprit-Steuer

Bild: ÖPZDas Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe billigte die vor einem Jahr in Kraft getretene Regelung zur Besteuerung von Biosprit. Die Steuer sei verfassungsgemäß, heißt es in einem einem am 30. Juli veröffentlichten Beschluss. Damit erklärten die Richter den schrittweisen Abbau der Steuervergünstigungen für Biodiesel und Pflanzenöl für rechtens. Eine Verfassungsbeschwerde von insgesamt 29 Herstellern oder Vertreibern von Biokraftstoffen und Umrüstsystemen blieb damit erfolglos.

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"Die NATO muss abziehen"

Gauweiler fordert Ausstiegsstrategie für Bundeswehr in Afghanistan

Der CSU-Bundestagsabgeordnete Peter Gauweiler fordert auch nach dem "Tornado"-Urteil des Bundesverfassungsgerichts den Abzug der Bundeswehr aus Afghanistan. Der "Passauer Neuen Presse" sagte er: "Mein Fraktionskollege Willy Wimmer und ich fordern ein Ende des gesamten Bundeswehreinsatzes in Afghanistan. Beide Mandate, ISAF und Operation Enduring Freedom (OEF), sind durch die Kriegsführung der USA moralisch entwertet worden. Die NATO muss abziehen." Aufgabe des Bündnisses sei die Friedenssicherung. Dies geschehe nicht dadurch, "dass ein System des religiösen Fanatismus durch ein System des Drogenhandels und der organisierten Kriminalität ausgetauscht wird".

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Patt im Bundesverfassungsgericht

Abgeordnete müssen Nebeneinkünfte offen legen

Bild: ngo-onlineDas Bundesverfassungsgericht tut sich vielfach schwer damit, wenn es um Entscheidungen über Parteien und andere einflussreiche Institutionen oder Personen geht. So auch beim Thema der Offenlegungspflichten für Bundestagsabgeordnete, ihre Nebeneinkünfte betreffend. Im achtköpfigen Zweiten Senat des Verfassungsgerichts bestand ein Patt von vier zu vier Richterstimmen. Im Ergebnis führt dies am am 4. Juli dazu, dass die Klage von neun Bundestagsabgeordneten gegen die verschärfte Transparenzregelung im Abgeordnetengesetz zurückgewiesen wurde. Die Bundestagsabgeordneten müssen ihre Nebeneinkünfte nun offenbar umfassend und detailliert offen legen.

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"Vorbehalt der Friedenswahrung"

Karlsruhe billigt "Tornado"-Einsatz in Afghanistan

Bild: BundeswehrDas Bundesverfassungsgericht hat den "Tornado"-Einsatz der Bundeswehr in Afghanistan gebilligt. Der Einsatz der Aufklärungsflugzeuge sei verfassungsgemäß, entschied der Zweite Senat des Gerichts am 3. Juli. Eine gegen die Bundesregierung gerichtete Organklage der Links-Fraktion wurde damit zurückgewiesen. Die Regierung habe mit dem Beschluss zur Entsendung der "Tornados" keine Mitwirkungsrechte des Bundestages verletzt und nicht gegen das Friedensgebot des Grundgesetzes verstoßen, urteilten die Verfassungsrichter. Karlsruhe verwies auf den "weiten" Spielraum der Bundesregierung in der Außenpolitik. Andererseits betonten die Verfassungsrichter, dass sich Deutschland an keinerlei Umwandlung in ein System beteiligen dürfe, das nicht der Wahrung des Friedens diene.

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Androhung staatlicher Gewalt

Polizei kündigt niedrige Eingriffsschwelle bei Gewalt an

Bild: IndymediaKurz vor Beginn des G8-Gipfels in Heiligendamm hat die Polizei eine niedriger Eingriffsschwelle angekündigt. Zwar halte man an der Deeskalation fest. "Aber es ist natürlich klar, dass wir eine niedrige Eintrittsschwelle haben, wenn es um Gewaltstraftaten geht", sagte der Polizeisprecher Axel Falkenberg vom Planungsstab "Kavala" am 5. Juni im ZDF-"Morgenmagazin". "Die entsprechenden Techniken sind sofort da", Maßnahmen würden "sofort" ergriffen. Gipfelgegner kündigten unterdessen an, im Rahmen einer geplanten Blockade auf mögliche "Polizeigewalt" nicht mit "Gegengewalt" zu reagieren. Die Deutsche Polizeigewerkschaft kündigte einen möglichen Einsatz von Schusswaffen an. Das Bundesverfassungsgericht bestätigte am 5. Juni die Beschränkung von zwei Demonstrationen auf lediglich 50 beziehungsweise 15 Teilnehmer.

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Hintergrund

Karlsruher Brokdorf-Beschluss gilt als Leitentscheidung zum Demonstrationsrecht

Dem Bundesverfassungsgericht liegen mittlerweile mehrere Verfassungsbeschwerden von Globalisierungsgegnern gegen die Demonstrationseinschränkungen beim G8-Gipfel vor. Als Leitentscheidung des Verfassungsgerichts zur Versammlungsfreiheit gilt der so genannte Brokdorf-Beschluss vom 14. Mai 1985 (AZ: 1 BvR 233, 341/81). Damals erklärte das Gericht ein pauschales Demonstrationsverbot gegen das geplante Atomkraftwerk in Brokdorf für verfassungswidrig. Das Verbot war erlassen worden, weil die Sicherheitsbehörden vermutet hatten, dass militante AKW-Gegner den Bauplatz des Kernkraftwerks besetzen könnten.

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"Staatliche Sammelwut"

Bundesregierung Speicherung von Telekommunikationsdaten beschlossen

Zur besseren Verfolgung schwerer Straftaten soll der Lauschangriff-Katalog neu geordnet und die Daten von Telefon- sowie Internetverbindungen sechs Monate lang gespeichert werden. Das sieht ein am Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossener Gesetzentwurf vor, der bei Medienfachverbänden, Anwaltsvereinen, FDP, Linken und Grünen auf harsche Kritik stieß. Nach dem Willen der Opposition soll das Gesetz nach einer Beschlussfassung durch den Bundestag vom Bundesverfassungsgericht überprüft werden.

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"Ein Beitrag zum Frieden"

Tornado-Einsatz hat begonnen - Bundesverfassungsgericht verhandelt später

Bild: Deutscher Bundestag/Hans-Günther OedAm 29. März hat das Bundesverfassungsgericht den Eilantrag der Linksfraktion gegen den "Tornado"-Einsatz in Afghanistan mit der Begründung abgelehnt, dass über die Organklage in der Hauptsache noch "rechtzeitig" entschieden werden könne. Die Fraktion habe "nicht dargetan, aus welchen Gründen der bis zur Entscheidung des Senats in der Hauptsache verstreichende Zeitraum den von ihr für verfassungswidrig gehaltenen Zustand entscheidend verfestigen würde". Einen Tag später, am 30. März, sorgte Bundesverteidigungsminister Franz Josef Jung für eine "Verfestigung" des Zustandes: Er verabschiedete rund 200 Soldaten in den Einsatz nach Afghanistan verabschiedet. Ihr Auftrag dort: der Tornado-Einsatz in Afghanistan. Die "volle Einsatzbereitschaft" soll nach Angaben der Bundesregierung in der zweiten Aprilhälfte erreicht sein. Am 2. April folgten mehrere Tornados in Richtung Afghanistan - laut Bundesregierung "ein Beitrag zum Frieden". Am 18. April findet die Mündliche Verhandlung beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe statt.

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Eilantrag abgewiesen

Karlsruhe verhandelt am 18. April über "Tornado"-Einsatz in Afghanistan

Bild: BundeswehrDas Bundesverfassungsgericht hat einen Eilantrag der Links-Fraktion gegen den vom Bundestag beschlossenen "Tornado"-Einsatz in Afghanistan abgelehnt. Für die mit dem Eilantrag verbundene Organklage der Links-Fraktion kündigte das Gericht zugleich am Freitag in Karlsruhe eine mündliche Verhandlung an. Diese soll am 18. April stattfinden. Erst dann soll entschieden werden, ob der Bundestags-Beschluss zur Entsendung der Aufklärungsjets rechtmäßig ist. Die Links-Fraktion wollte mit dem Eilantrag eine einstweilige Anordnung durchsetzen, mit der die Truppenentsendung gestoppt werden sollte. Die Verfassungsrichter sahen jedoch keinen Anlass, den Bundestags-Beschluss vom 9. März vorläufig auszusetzen, bis über die Organklage entschieden ist. Für eine einstweilige Anordnung sei kein Raum, wenn in der Hauptsache so rechtzeitig entschieden werde, dass keine schweren Nachteile entstünden.

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Afghanistan-Krieg

Ex-Verteidigungsstaatssekretär erhebt Verfassungsbeschwerde gegen Tornados

Bild: BundeswehrDer ehemalige Staatssekretär im Bundesverteidigungsministerium Willy Wimmer und der CSU-Bundestagsabgeordnete Peter Gauweiler haben beim Bundesverfassungsgericht Organklage erhoben, "um den von der Mehrheit des Deutschen Bundestages und auf Antrag der Bundesregierung beabsichtigten Einsatz von Tornado-Flugzeugen der Bundeswehr in Afghanistan zu verhindern". Gauweiler und Wimmer verweisen auf "die Gefahr, dass Deutschland durch einen Einsatz von Tornado-Flugzeugen der Bundeswehr in die völkerrechtswidrige Kriegsführung der Vereinigten Staaten in Afghanistan verstrickt würde". Mit ihrer Klage gegen den Bundestag und die Bundesregierung machen die Abgeordneten geltend, der Tornado-Beschluss führe zu einer stillschweigenden Änderung des NATO-Vertrages, die mit dem Völkerrecht und dem Grundgesetz unvereinbar und durch das deutsche Zustimmungsgesetz zum NATO-Vertrag von 1956 nicht gedeckt sei.

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Verfassungsschutz

Ex-Innenminister Baum klagt gegen Online-Durchsuchungen

Der frühere Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP) klagt vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die neuen Möglichkeiten des nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzes zur Durchsuchung privater Computer. Baum legte in Karlsruhe Beschwerde gegen die vom Landtag im Dezember vergangenen Jahres verabschiedeten Änderungen des Verfassungsschutzgesetzes ein, wie er am Freitag in Köln mitteilte. Nach der Neuregelung darf der Verfassungsschutz über das Internet heimlich in private Computer eindringen.

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Kritik an Anti-Terror-Datei

Hessische Regelung zur Rasterfahndung soll verfassungswidrig sein

Bild: ngo-onlineNach Auffassung des hessischen Datenschutzbeauftragten Professor Michael Ronellenfitsch ist die hessische Regelung zur Rasterfahndung nicht verfassungskonform. Er verweist hierbei auf die Überprüfung der nordrhein-westfälischen Regelung zur Rasterfahndung durch das Bundesverfassungsgericht. Die Kernaussage des Bundesverfassungsgerichts heißt laut Ronellenfitsch: "Ein solcher Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist nur dann angemessen, wenn der Eingriff vor der Schwelle einer hinreichend konkreten Gefahr für bedrohte hochrangige Verfassungsgüter abhängig gemacht wird." Im Vorfeld einer konkreten Gefahr scheide die Rasterfahndung aus. Der Hessische Datenschutzbeauftragte betont, dass aufgrund dieser Entscheidung die hessische Regelung zur Rasterfahndung geändert werden müsse, "da sie gerade als Vorfeldbefugnis ausgestattet ist". Professor Ronellenfitsch empfiehlt ausdrücklich, den Gesetzentwurf der FDP-Fraktion zur Rasterfahndung anzunehmen, da er die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts berücksichtige. Ronellenfitsch hält außerdem auch die im Dezember beschlossene Gesetz zur Errichtung gemeinsamer Dateien von Polizeibehörden und Nachrichtendiensten des Bundes und der Länder - Grundlage für die so genannte Anti-Terror-Datei - für problematisch.

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Wieder ausgebürgert

Bundesverfassungsgericht bestätigt Doppelpass-Verbot

Eingebürgerten Ausländern darf der deutsche Pass entzogen werden, wenn sie ihre alte Staatsbürgerschaft wieder annehmen. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe mit einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss (2 BvR 1339/06). Die Richter nahmen die Beschwerde eines im März 1999 eingebürgerten und später wieder ausgebürgerten Türken nicht zur Entscheidung an.

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Kriegsvölkerrecht

Schäuble will Flugzeugabschuss doch erlauben

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) will mit einer Verfassungsänderung den Abschuss eines gekaperten Zivilflugzeugs doch möglich machen. Durch die Einführung eines Quasi-Verteidigungsfalls im Grundgesetz soll bei einem drohendem Terroranschlag das Kriegsvölkerrecht angewendet werden können, sagte Schäuble der "Süddeutschen Zeitung". Das Bundesverfassungsgericht hatte am 15. Februar 2006 eine Passage im Luftsicherheitsgesetz für verfassungswidrig erklärt, das den Abschuss eines Passagierflugzeugs erlaubte.

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Religionsfreiheit

Einreiseverbot für Gründer der Mun-Bewegung verfassungswidrig

Das seit 1995 bestehende Einreiseverbot für den Gründer der Mun-Bewegung, San Myung Mun und seine Ehefrau verstößt gegen das Grundgesetz. Das hat das Bundesverfassungsgericht in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss entschieden. Der heute 86-jährige Koreaner und seine Frau Hak Ja Han Mun dürfen damit wahrscheinlich künftig wieder einreisen. Die Karlsruher Richter gaben einer Verfassungsbeschwerde der zur Mun-Bewegung gehörenden deutschen Vereinigungskirche statt. Diese werde durch das Einreiseverbot in ihren Grundrechten auf Religionsfreiheit und auf freie Religionsausübung verletzt.

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Nicht "extrem", nur "angespannt"

Karlsruhe zwingt Berlin zum Sparen

Berlin hat trotz seiner hohen Schulden keinen Anspruch auf Sanierungshilfen des Bundes. Das hat das Bundesverfassungsgericht am Donnerstag entschieden. Die Karlsruher Richter verwarfen damit eine Normenkontrollklage des Landes Berlin. Zugleich verschärften sie die Maßstäbe für die Gewährung der von Berlin verlangten Bundesergänzungszuweisungen. Die Entscheidung des Zweiten Senats erging einstimmig. Die mit mehr als 60 Milliarden Euro verschuldete Hauptstadt hatte auf die Anerkennung einer extremen Haushaltsnotlage und eine damit einhergehende erhebliche Entlastung gehofft. Der Bund und zahlreiche Länder hatten zusätzliche Hilfen abgelehnt. Aus Sicht des Bundesverfassungsgerichts befindet sich das Land Berlin "nicht in einer extremen Haushaltsnotlage". Zu erkennen sei "lediglich eine angespannte Haushaltslage", die Berlin "mit großer Wahrscheinlichkeit aus eigener Kraft überwinden" könne.

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Standortbestimmung

Karlsruhe billigt Handy-Fahndungsgeräte

Fahndungsgeräte der Polizei zur Ermittlung von Mobilfunkdaten wie Kartennummer oder Standort verstoßen nicht gegen die Grundrechte. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe mit einem am Freitag veröffentlichten Beschluss. Die Verfassungsbeschwerde einer Bürgerrechtsorganisation und weiterer Kläger blieb damit ohne Erfolg. Der Zweite Senat nahm sie nicht zur Entscheidung an. Die so genannten IMSI-Catcher können auf Grundlage der Strafprozessordnung eingesetzt werden, um eine Telekommunikationsüberwachung vorzubereiten oder bei der Fahndung nach einem Beschuldigten den genauen Standort eines Mobiltelefons zu bestimmen.

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Druck aus Karlsruhe und Brüssel

Bundesregierung beschloss Neuregelungen für Versicherungsverträge

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den Entwurf eines neuen Versicherungsvertragsgesetzes verabschiedet. Ab 2008 sollen Versicherungen ihre Kunden dann vor Vertragsabschluss "umfassend beraten und die Gespräche dokumentieren". Das bisher geltende Gesetz stamme aus dem Jahr 1908. Die Neuerung soll auch für laufende Verträge, allerdings nur für die Zukunft und nicht rückwirkend gelten. "Grundsätzlich" soll mit den Neuregelungen nach Darstellung der Bundesregierung "der Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher gegenüber dem Versicherer verbessert werden". Die Bundesregierung verschweigt auf ihrer Website, dass die verbraucherfreundlichen Änderungen vom Bundesverfassungsgericht beziehungsweise von der EU-Kommission erzwungen werden. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Juli 2005 entschieden, dass die gesetzlichen Regelungen für den Bereich der kapitalgebundenen Lebensversicherung mit Überschussbeteiligung nicht den verfassungsrechtlichen Schutzanforderungen genügen. Die EU-Kommission droht Deutschland derzeit mit einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof.

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"Empfindlicher Eingriff"

Wohnungsdurchsuchungen bei nur schwachem Tatverdacht sind verfassungswidrig

Bei einem nur schwachen Verdacht einer Straftat darf eine Wohnung nicht durchsucht werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden. Eine solche Durchsuchung dürfe "nicht vorschnell und auf unzureichender Verdachtsgrundlage" angeordnet werden. Ansonsten werde durch den "empfindlichen Eingriff" das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung verletzt, heißt es in dem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss.

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Gewaltenteilung in der Praxis

Gesetz zum EU-Haftbefehl soll Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts ignorieren

Der Deutsche Anwaltverein und die Bundesrechtsanwaltskammer kritisieren das nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts veränderte Gesetz zum EU-Haftbefehl. Der neue Entwurf sei so dilettantisch, dass es in Karlsruhe ein zweites Mal scheitern dürfte, sagte Michael Rosenthal vom Strafrechtsausschuss des Anwaltvereins der "Neuen Osnabrücker Zeitung". "Ich habe das überarbeitete Gesetz mit Erstaunen zur Kenntnis genommen. Hier und da ist zwar etwas repariert worden, insgesamt bleibt das Gesetz für mich aber verfassungswidrig", sagte er. Nach Ansicht der Anwaltschaft sind zentrale Rügen der Verfassungsrichter nicht umgesetzt worden. "Die überarbeitete Version stärkt die Rechte Betroffener kaum. Wann ein Verdächtiger ausgeliefert werden darf und wann nicht, bleibt vage und verschwommen", kritisierte Rosenthal.

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Selbst genutzte Eigenheime

Verfassungsbeschwerde gegen Grundsteuer ohne nähere Begründung abgewiesen

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat eine gegen die Grundsteuer gerichtete Verfassungsbeschwerde abgewiesen. Demnach dürfen Gemeinden weiterhin eine Grundsteuer auf Eigenheime erheben, die von den Eigentümern selbst genutzt werden. Das Bundesverfassungsgericht verwarf die dagegen gerichtete Beschwerde, wie das Gericht am Montag in Karlsruhe mitteilte. Die Beschwerde wurde nicht zur Entscheidung angenommen. Der Gerichtsbeschluss vom 21. Juni wurde nicht näher begründet.

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Überlastung der Gerichte?

Karlsruhe stärkt Anspruch Gefangener auf raschen Rechtsschutz

Das Bundesverfassungsgericht hat den Anspruch Strafgefangener auf raschen Rechtsschutz bei Disziplinarmaßnahmen betont. Die Karlsruher Richter gaben in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss der Verfassungsbeschwerde eines Gefangenen aus Nordrhein-Westfalen statt. Sein Eilantrag gegen eine Disziplinarmaßnahme sei vom Landgericht Bielefeld äußerst zögerlich behandelt worden. Die Maßnahme - Fernsehverbot und Freizeitsperre für je eine Woche - war bereits vollzogen, bevor über den Eilantrag entschieden wurde. Die neue Generalbundesanwältin Monika Harms hatte kürzlich auf "wegbrechende Ressourcen" beim Personal und auf eine Überlastung an den unteren Gerichten hingewiesen.

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"Konkrete Gefahr" statt fiktive "Schläfer"

Bundesverfassungsgericht setzt der Rasterfahndung gewisse Grenzen

Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat der nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 eingeleiteten Rasterfahndung nach "islamistischen Terroristen" - damals war die Rede von angeblich vorhandenen "Schläfern" - Grenzen gesetzt. Eine "präventive polizeiliche Rasterfahndung" ist der Entscheidung zufolge mit dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung nur vereinbar, wenn zumindest eine konkrete Gefahr für hochrangige Rechtsgüter wie den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder für Leib, Leben oder Freiheit einer Person gegeben ist. "Als bloße Vorfeldmaßnahme entspricht eine solche Rasterfahndung verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht", entschieden die Richter. "Daher reichen eine allgemeine Bedrohungslage, wie sie in Hinblick auf terroristische Anschläge seit dem 11. September 2001 durchgehend bestanden hat, oder außenpolitische Spannungslagen für die Anordnung der Rasterfahndung nicht aus." Vorausgesetzt ist vielmehr das Vorliegen weiterer Tatsachen, aus denen sich eine "konkrete Gefahr", etwa für die Vorbereitung oder Durchführung terroristischer Anschläge, ergibt.

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Analyse

Politiker und Medien wollen das Grundgesetz ändern

In den vergangenen Jahrzehnten wurde seitens der Politik regelmäßig darauf verwiesen, man müsse die "freiheitlich-demokratische Grundordnung" verteidigen. Auf das Grundgesetz war man stolz und hielt es - natürlich - für "die beste" aller Verfassungen. Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts waren sakrosankt - nach einem Spruch aus Karlsruhe verstummte im Regelfall die Diskussion, die Verfassungsrichter hatten auf Basis des Grundgesetzes eine Entscheidung getroffen. Der Umgang mit der deutschen Verfassung hat sich verändert. Im Zuge der Änderung einfacher Gesetze wird regelmäßig und wie selbstverständlich auch das Grundgesetz geändert. Und nach Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, wird häufig postwendend - und mit massiver Unterstützung vieler Medien - eine Grundgesetzänderung gefordert. Am Mittwoch gab das Bundesverfassungsgericht seine Entscheidung bekannt, wonach die Bundeswehr ein von Selbstmordattentätern entführtes Passagierflugzeug auch im äußersten Notfall nicht abschießen darf. Sofort - und auch schon im Vorfeld der Entscheidung - wurden Stimmen laut, das Grundgesetz zu ändern.

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"Kind braucht beide Eltern"

Verfassungsgericht stoppt Abschiebung eines ausländischen Vaters

Das Bundesverfassungsgericht hat am Donnerstag die drohende Abschiebung eines serbisch-montenegrinischen Vaters eines deutschen Kindes gestoppt. Die Ausländerbehörden hatten die Aufenthaltserlaubnis des seit 1999 in Deutschland lebenden Vaters einer Fünfjährigen nicht verlängert. Das Bundesverfassungsgericht hob jetzt die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts und des Verwaltungsgerichtshofs auf, die dem Mann Eilrechtsschutz verwehrt hatten. Die Gerichte hätten die familiären Bindungen des Vaters an seine Tochter nicht angemessen berücksichtigt und damit dessen Grundrecht auf Schutz der Familie verletzt. Das Verfassungsgericht betonte, der persönliche Kontakt des Kindes zum getrennt lebenden Elternteil diene in aller Regel der Persönlichkeitsentwicklung des Kindes. Die gewachsene Einsicht in die Bedeutung des Rechts des Kindes auf Umgang mit beiden Elternteilen habe Auswirkungen auf die Auslegung und Anwendung der ausländerrechtlichen Bestimmungen. Das Verwaltungsgericht muss nun neu entscheiden.

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Bürger "überwacht wie gewöhnliche Kriminelle"

EU-Parlament beschließt Überwachung aller Kommunikationsdaten

Das Europaparlament hat am Mittwoch die langfristige vollständige Speicherung sämtlicher Telekommunikations-Verbindungsdaten in der gesamten EU beschlossen. Nach dem Kompromiss zwischen den beiden großen Fraktionen der Sozialdemokraten und der Konservativen müssen diese Informationen künftig mindestens sechs Monate bis zwei Jahre aufbewahrt werden. Zudem ist es den Mitgliedsstaaten gestattet, diese Fristen noch weiter auszudehnen. Damit wird für die Sicherheitsbehörden nachvollziehbar, wer wann von wo aus mit wem telefoniert oder an wen eine e-Mail oder SMS verschickt hat. Ebenso kann der Staat erfahren, wer wann welche Internet-Seite aufgerufen hat und mit welcher IP-Adresse der Nutzer im Netz war. Die Mehrheit der Abgeordneten setzte sich damit über die massive Kritik von Datenschützern, Bürgerrechtlern, Verlegern und Wirtschaft hinweg. Sie hatten die jetzt beschlossene Richtlinie als massiven Eingriff in die Grundrechte, Gefahr für die Pressefreiheit und als verfassungswidrig kritisiert. Zudem sei die Vorratsdatenspeicherung für das vorgebliche Ziel, den Terrorismus zu bekämpfen, wirkungslos. Der Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein, Thilo Weichert, kommentierte, mit dem Beschluss des EU-Parlaments werde aus "unserer freiheitlichen eine überwachte Informationsgesellschaft". Es sei zu hoffen, dass der Europäische Gerichtshof und das Bundesverfassungsgericht die Richtlinie stoppen. Die Foundation for a Free Information Infrastructure (FFII) kommentierte, ab heute würden alle EU-Bürger "verfolgt und überwacht wie gewöhnliche Kriminelle".

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Niedersachsen

Karlsruhe verwirft Klage gegen Privatisierung von psychiatrischen Einrichtungen

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde gegen die geplante Privatisierung der zehn niedersächsischen Landeskrankenhäuser verworfen. Der bloße Privatisierungsbeschluss der Landesregierung von Anfang Juli könne nicht durch eine Verfassungsbeschwerde angegriffen werden, heißt es in der am Donnerstag in Karlsruhe veröffentlichten Entscheidung. Die Landesregierung will die psychiatrischen Einrichtungen zur Haushaltssanierung an private Träger verkaufen. Dagegen hatte bereits die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di protestiert. Die Arbeit der Bediensteten der Landeskrankenhäuser sei zu wichtig, um sie gewinnorientierten Unternehmen zu überlassen.

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Weniger "zügig" studieren

Verfassungsgericht erschwert BAföG-Streichung nach Fach-Wechsel

Das Bundesverfassungsgericht hat eine BAföG-Streichung für Studenten infolge eines relativ späten Wechsels in einen verwandten Studiengang erschwert. Die Karlsruher Richter gaben in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss der Verfassungsbeschwerde eines Mannes statt, der im Wintersemester 1998/1999 nach vier Semestern Zahnmedizin in die Humanmedizin wechselte. Ihm war wegen der relativ langen Studienzeit im ersten Fach eine weitere Ausbildungsförderung verweigert worden. Das Bundesverwaltungsgericht hatte in letzter Instanz betont, Studenten müssten sich "zügig" über ihre Neigungen und Fähigkeiten klar werden und daraus die gebotenen Konsequenzen ziehen. Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts hob das Bundesverfassungsgericht jetzt auf.

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"Den Solidargedanken verwirklichen"

Bundesverfassungsgericht billigt den "Gedanken des sozialen Ausgleichs"

Der milliardenschwere Finanzausgleich zwischen den gesetzlichen Krankenkassen in West- und Ostdeutschland ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Der so genannte Risikostrukturausgleich verwirkliche den "sozialen Ausgleich" in der gesetzlichen Krankenversicherung kassenübergreifend und bundesweit, hieß es in dem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss. Diesem Zweck diene auch die Einbeziehung der ostdeutschen Versicherten in diesen "gesamtdeutschen Solidarverband".

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"Demokratie in Gefahr"

Staatsrechtler kritisiert faktisches Selbstauflösungsrecht des Parlaments

Der Staatsrechtler Volker Epping hat die Neuwahl-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts als zu weit gehend kritisiert. "Dieses Urteil lädt geradezu zu einer Inszenierung ein", sagte Epping der in Hannover erscheinenden "Neuen Presse". Ein Selbstauflösungsrecht des Bundestages müsse jetzt gar nicht mehr diskutiert werden. "Es ist fast müßig, über diese Frage noch nachzudenken. Wir haben jetzt ein Recht, das dem Selbstauflösungsrecht sehr nahe kommt", sagte Epping. Der Berliner Verfassungsrechtler Bernhard Schlink, der die Bundesregierung in den Verhandlungen vertreten hatte, sieht die Selbstauflösung hingegen als Zusammenspiel zwischen Bundestag, Bundeskanzler und Bundespräsident.

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"Bloße Kontrollfassade aufgebaut"

Scharfe Kritik in Sondervoten zu Neuwahl-Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Das Bundesverfassungsgericht wies am Donnerstag die Organklage von zwei Abgeordneten gegen die Auflösung des Bundestages als unbegründet zurück. Die Entscheidung des Zweiten Senats fiel mit einer großen Mehrheit von 7 zu 1 Richterstimmen. Das Verfassungsgericht bestätigte damit wie erwartet die Entscheidung von Bundespräsident Horst Köhler, der nach der absichtlich verlorenen Vertrauensfrage von Bundeskanzler Gerhard Schröder das Parlament aufgelöst und Neuwahlen angesetzt hatte. Ein zweckwidriger Gebrauch der Vertrauensfrage lasse sich "nicht feststellen", sagte der Berichterstatter in dem Verfahren, Udo di Fabio. Der Einschätzung des Bundeskanzlers, er könne bei den bestehenden Kräfteverhältnissen im Bundestag künftig keine vom Vertrauen der Parlamentsmehrheit getragene Politik mehr verfolgen, sei "keine andere Einschätzung eindeutig vorzuziehen". Der abweichende Richter Hans-Joachim Jentsch vertrat in seinem Sondervotum hingegen die Ansicht, dass das Grundgesetz kein "konstruiertes Misstrauen" des Bundeskanzlers kenne. Der Richterspruch schwäche den Bundestag und stärke die Stellung des Kanzlers, wenn dieser eine "akklamatorische Bestätigung seiner Politik" suche und "parteiinterne Widerstände" überwinden wolle.

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CDU für Umverteilung

Bremen will vor Bundesverfassungsgericht klagen

Wegen seiner Haushaltsnotlage zieht das Land Bremen vor das Bundesverfassungsgericht. Das beschloss der Bremer Senat auf seiner Sitzung am Dienstag. Mit der Klage will Bremen erreichen, weitere Sanierungshilfen vom Bund zu erhalten. Der aktuelle Schuldenstand des Bundeslandes liege bei 11,8 Milliarden Euro. Allein bei den laufenden Ausgaben im Haushalt 2005 fehlten über 500 Millionen Euro. Bremen sei auf weitere finanzielle Hilfen angewiesen, sagte Bürgermeister Thomas Röwekamp (CDU).

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Weiter so?

Nach Verfassungsgerichts-Urteil Diskussionen über Telefonüberwachung

In der schwarz-gelben Koalition in Niedersachsen herrscht offenbar Krisenstimmung. Seit dem Regierungsantritt von CDU und FDP 2002 hatte bis auf wenige Unstimmigkeiten nie Anlass für großen Streit bestanden. Doch mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe am Mittwoch, das die präventive Telefonüberwachung in Niedersachsen für verfassungswidrig erklärte, wurde nicht nur erstmals seit mindestens 15 Jahren ein Landesgesetz gekippt. Es ist auch die erste große Niederlage der konservativen Landesregierung. Über das Polizeigesetz und die Aufnahme der vorbeugenden Telefonüberwachung hatte es schon 2003 vor der Einführung harte Debatten zwischen CDU und FDP gegeben. Das Ergebnis war schließlich ein Kompromiss. Am Mittwoch nun fühlten sich die Liberalen durch das Urteil aus Karlsruhe erneut bestätigt.

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Bundesverfassungsgericht

Vorbeugende Telefon-Überwachung ist verfassungswidrig

Die vorbeugende Abhören von Telefongesprächen ist verfassungswidrig. Das Bundesverfassungsgericht kippte am Mittwoch die entsprechenden Paragraphen des Niedersächsischen Sicherheitsgesetzes. Die Richter betonten dabei ausführlich Verstöße gegen die Grundrechte, obwohl das Gesetz bereits aus formalen Gründen verfassungswidrig sei: Das Land hätte gar kein derartiges Gesetz beschließen dürfen, so die Verfassungshüter, weil Strafverfolgung Sache des Bundes sei. Zudem sei in dem Gesetz das sogenannte Zitiergebot verletzt: Wenn ein Gesetz Grundrechte einschränkt, dann muss das Gesetz dies ausdrücklich sagen. Damit soll verhindert werden, dass versehentlich Grundrechte eingeschränkt werden. Allein diese formalen Fehler hätten genügt, um das Gesetz für verfassungswidrig zu erklären. Doch das Bundesverfassungsgericht bemängelte auch inhaltlich vieles. So sei unklar, unter welchen Bedingungen ein Abhören erlaubt sei. Die Abhör-Möglichkeiten seien zudem unverhältnismäßig, und es fehlten Sicherungen gegen die Verletzung des absolut geschützten "Kernbereichs persönlicher Lebensgestaltung". Die Richter machten damit deutlich, dass die im Urteil zur Überwachung von Wohnungen gezogenen Grenzen auch in anderen Bereichen gelten. Datenschützer begrüßten das Urteil und forderten, auch andere Überwachungs-Gesetze auf den Prüfstand zu stellen.

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Bundesverfassungsgericht urteilt

Gewissensentscheidung Kriegsdienstverweigerung weiter erlaubt

Als Schritt in die richtige Richtung nahm die Deutsche Friedensgesellschaft - Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK) das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 21.6.2005 (BVerwG 2 WD 12.04) zur Gewissensfreiheit von Soldaten zur Kenntnis. Wie der Bundessprecher der DFG-VK Monty Schädel erklärte, sei es "vor dem Hintergrund des jahrelangen Demokratieabbaus sowie der zunehmenden Militarisierung der deutschen Innen- und Außenpolitik überraschend, dass ein Bundesgericht die Gewissensfreiheit eines Soldaten über die militärische Kriegsverwendungsfähigkeit stellt."

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Keine "allgemeine" Pflicht

Verwaltungsgericht Köln hält Wehrpflicht weiter für verfassungswidrig

Bild: BundeswehrDas Verwaltungsgericht Köln hält die Wehrpflicht auch nach den jüngsten Gesetzesänderungen für verfassungswidrig. Es setzte am Freitag drei Verfahren aus, in denen Wehrpflichtige gegen ihre Einberufung zur Bundeswehr klagen und stellte sich damit ausdrücklich gegen die Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts. Die neuen Einberufungsgrundsätze, die seit Oktober 2004 im Wehrpflichtgesetz geregelt sind, verstießen gegen den im Grundgesetz verankerten Grundsatz der Wehrgerechtigkeit, befanden die Kölner Richter. Sie mussten damit die Verfahren aussetzen und die Frage der Verfassungsgemäßheit der zu Grunde liegenden Bestimmungen des Wehrpflichtgesetzes dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe im Wege einer ?Richtervorlage? zur Entscheidung vorlegen.

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"Eigenschutz vor Fremdnutz"

Karlsruhe verhandelte über Unterhalt für pflegebedürftige Eltern

Wenn Eltern ins Pflegeheim kommen, werden die Heimkosten zunächst einmal von ihren eigenen Einkünften gedeckt. Reichen diese aber nicht aus, dann müssen die Kinder einspringen. Doch ihr "letztes Hemd" müssen die Kinder nicht geben. Sie müssen laut Gesetz nicht mehr einsetzen als ihnen selbst verbleibt - und das muss "angemessen" sein. Doch inwieweit darf der Staat zur Deckung der Heimkosten pflegebedürftiger Eltern das Grundeigentum ihrer erwachsenen Kinder verwerten? Damit befasste sich das Bundesverfassungsgericht am Dienstag in mündlicher Verhandlung.

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Studierende fordern "Luxus für alle"

Ehemaliger Wissenschafts-Staatssekretär argumentiert gegen Studiengebühr-Urteil

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, Bild: ngo-onlineDer ehemalige Staatssekretär im nordrhein-westfälischen Wissenschaftsministerium NRW, Dr. Wolfgang Lieb, hat kritisiert, dass das Urteil des Bundesverfassungsgerichts "weniger ein juristisches, sondern eher ein politisches Urteil" sei. Ein politisches Urteil, weil es sich die Position der CDU-regierten Länder in der Föderalismuskommission zu eigen mache und dem Bund nahezu jede Zuständigkeit in der Bildungspolitik abspreche. Von der Rahmenkompetenz des Bundes bleibe nur noch ein "Rahmen ohne Kompetenz", so Lieb. Politisch sei das Urteil weiterhin, weil es das aus der Wissenschaftsfreiheit nach Artikel 5 Grundgesetz in Verbindung mit dem Recht auf freie Berufswahl nach Artikel 12 und dem Sozialstaatsprinzip nach Artikel 20 abgeleitete Recht auf freien Zugang zu einer Hochschulausbildung bei allen Abwägungen "komplett ausblendet". Darüber hinaus seien im Urteil alle Argumente für das "Erfordernis" einer bundesgesetzlichen Regelung der Gebührenfreiheit ohne jede Begründung negiert worden. Hingegen seien die Verfassungsrichter allen Behauptungen und Annahmen der Gebührenbefürworter kritiklos gefolgt.

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Unklar

Neues Luftsicherheitsgesetz geht vor das Verfassungsgericht

Die Diskussion um das neue Luftsicherheitsgesetz wird wahrscheinlich vom Bundesverfassungsgericht entschieden. Bundespräsident Horst Köhler hatte das Luftsicherheitsgesetz am Mittwoch unterschrieben, zugleich aber wegen verfassungsrechtlicher Zweifel den Gang nach Karlsruhe empfohlen. Das Gesetz sieht im Notfall den Abschuss von Zivilflugzeugen durch die Luftwaffe vor. Köhler kritisierte, damit würde Leben zugunsten anderer Leben geopfert. Das sei aber mit dem im Grundgesetz garantierten Recht auf Leben und Menschenwürde unvereinbar.

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Bundesverfassungsgericht

Kein adäquater Schadensersatz für 84 Wochenstunden Zwangsarbeit bei IG Farben

Das Bundesverfassungsgericht hat am Dienstag die Verfassungsbeschwerde von vier ehemaligen NS-Zwangsarbeitern, die vor den Zivilgerichten erfolglos auf Schadensersatz und Schmerzensgeld geklagt hatten, nicht zur Entscheidung angenommen. Die ehemaligen Zwangsarbeiter wurden nach der Besetzung Polens durch die Deutsche Armee gefangen genommen, weil sie Juden waren. Sie mussten als Häftlinge des KZ Auschwitz-Monowitz Zwangsarbeit in dem dortigen Betrieb der I.G. Farbenindustrie AG leisten. "Unter unmenschlichen Bedingungen und ohne ausreichende Ernährung mussten" die Zwangsarbeiter "etwa 84 Stunden in der Woche schwerste Arbeit verrichten", schreibt das Bundesverfassungsgericht in einer Pressemitteilung. "Sobald Zwangsarbeiter der I.G Farbenindustrie nicht mehr arbeitsfähig waren, wurden sie der SS zur Ermordung im Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau übergeben." Dennoch sah das Bundesverfassungsgericht die Eigentumsrechte der ehemaligen Zwangsarbeiter nicht verletzt. Die gesetzliche Regelung zur Entschädigung von früheren NS-Zwangsarbeitern wurde als "gerechter Interessenausgleich" gebilligt. Dies, obwohl nach Auffassung des Gerichts "die Belastung der deutschen Wirtschaft gemessen an dem den Zwangsarbeitern zugefügten Unrecht und an den den Unternehmen zugeflossenen Vorteilen gering" war.

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Großer und kleiner Lauschangriff

Alle Horch- und Guck-Gesetze müssen auf den Prüfstand

Alle Gesetze mit heimlichen staatlichen Eingriffsrechten müssen auf den Prüfstand. Denn das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum "Großen Lauschangriff" hat auch auf sie Auswirkungen. Darüber waren sich bei einem Symposium des Bundesdatenschutzbeauftragten die anwesenden Vertreter von Wissenschaft und Politik einig. Betroffen davon sind nicht nur bundesrechtliche Vorschriften, sondern auch die Polizei- und Verfassungsschutzgesetze der Länder.

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Universitäten

Studiengebühren würden soziale Selektion verschärfen

Die soziale Herkunft und der Geldbeutel der Eltern entscheiden darüber, wer in Deutschland ein Studium aufnimmt. Die soziale Zusammensetzung der Studierenden hat sich seit 1982 deutlich verändert, wie die Sozialerhebungen des Deutschen Studentenwerks (DSW) belegen: Die Quote der Studierenden aus einkommensschwachen Elternhäusern ist von 23 Prozent auf 13 Prozent gesunken, während der Anteil der Studierenden aus einkommensstarken Familien von 17 Prozent auf 33 Prozent angewachsen ist. Nur acht von 100 Kindern aus ärmeren Haushalten nehmen heute ein Studium auf. Studiengebühren könnten diese soziale Selektion noch verschärfen. Dies gab das Deutsche Studentenwerk als Dachverband der 61 örtlichen Studentenwerke zu bedenken. Anlass ist die heutige mündliche Anhörung vor dem Bundesverfassungsgericht zur sechsten Überarbeitung des Hochschulrahmengesetzes. Dabei geht es um die Frage, ob die Bundesregierung in dem Gesetz weiterhin die Studiengebührenfreiheit bundesweit vorschreiben darf. Sechs Bundesländer haben dagegen im Mai 2003 Klage eingereicht.

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Bundesverfassungsgericht

Rechtmäßigkeit der Wehrpflicht ausdrücklich "offen"

Das Bundesverfassungsgericht hält die Frage der Rechtmäßigkeit der derzeitigen Einberufungspraxis der Bundeswehr für "offen". Die Karlsruher Richter wiesen am Mittwoch zwar den Eilantrag eines sächsischen Wehrpflichtigen gegen die Einberufung zum Wehrdienst aus formalen Gründen zurück. Zugleich machten sie aber deutlich, dass eine - noch zu erhebende Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache - die bisher "nicht geklärte Frage" aufwerfen würde, ob die derzeitige Einberufungspraxis mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben für die Wehrpflicht vereinbar sei. Kriegsdienstgegner sehen sich durch die Gerichtsentscheidung indes in ihrem Nein zur Wehrpflicht bestätigt, da das Gericht ausdrücklich die Frage nach der Wehrgerechtigkeit gestellt habe.

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Keine Bedrohung

Ökosteuer ist verfassungsgemäß

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, Bild: ngo-onlineDie Ökosteuer ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Das entschied das Bundesverfassungsgericht am heutigen Dienstag in Karlsruhe. Der Erste Senat verwarf damit die Verfassungsbeschwerden von zwei gewerblichen Kühlhausbetreibern und fünf europaweit agierenden Speditionsunternehmen. Die Kläger sahen sich durch die erhöhten Steuern auf Strom und Kraftstoff in ihrer Wettbewerbsfähigkeit und in ihrer beruflichen Existenz bedroht. Die Karlsruher Richter kamen hingegen zu dem Schluss, dass durch die Ökosteuer weder die Berufsfreiheit noch die Eigentumsgarantie der Beschwerdeführer verletzt wird. Ihr Ausschluss von strom- und mineralölsteuerlichen Vergünstigungen verstoße auch nicht gegen das Gebot der Gleichbehandlung.

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Bundesverfassungsgericht

Großer Lauschangriff verletzt Menschenwürde

Bild: ngo-onlineDer 1998 eingeführte "Große Lauschangriff" ist in weiten Teilen verfassungswidrig. Eine "erhebliche" Anzahl der Vorschriften über das elektronische Abhören von Privatwohnungen zum Zwecke der Strafverfolgung verletze die Menschenwürde, heißt es in einem am Mittwoch in Karlsruhe verkündeten Urteil des Bundesverfassungsgerichtes. In der Übergangsfrist gelten den Angaben zufolge bereits die jetzt aufgestellten strengeren Maßstäbe. Danach dürfen private Wohnräume nur noch dann akustisch überwacht werden, wenn konkrete Anhaltspunkte bestehen, dass darin "Gespräche über begangene Straftaten" geführt werden.

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Bundesverfassungsgericht

Kopftuch kein Kündigungsgrund für Verkäuferinnen

Muslimischen Verkäuferinnen darf in Deutschland nicht gekündigt werden, nur weil sie mit Kopftuch hinter der Ladentheke bedienen. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe bestätigte in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss eine entsprechende Grundsatzentscheidung des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt vom Oktober 2002. Die Karlsruher Richter verwarfen damit die Verfassungsbeschwerde eines Kaufhauses aus dem osthessischen Schlüchtern, das einer 32-jährigen Türkin gekündigt hatte, weil sie sich weigerte, ohne Kopftuch zu verkaufen.

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Datenschutzbeauftragter warnt

"Bundesrat plant Anschlag auf das Recht auf unbeobachtete Kommunikation"

Zum letztmöglichen Zeitpunkt in dieser Legislaturperiode, versteckt in einem ganzen Paket von Gesetzesanträgen, wird im Bundesrat zum wiederholten Mal der Versuch gestartet, den Datenschutz für Internet und Telekommunikation fast vollkommen auszuhebeln. Das kritisert das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein, der in anderen Ländern schlicht Landesdatenschutzbeauftragter heißt. Am Freitag, den 31. Mai 2002, stimmt das Plenum über den im Rechtsausschuss bereits mehrheitlich angenommenen Vorschlag ab, die Internet- und Telekommunikations-Provider zur zwangsweisen Vorratsspeicherung sämtlicher Daten ihrer Kunden zu verpflichten. Die Datenschützer kritisieren, es würde sich dabei um eine Systemveränderung von gravierendem Ausmaß handeln. Die Verfechter des Gesetzesvorschlages scheuten sich nicht einmal, ihr Vorhaben ausdrücklich als "Vorratsspeicherung" zu bezeichnen. In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts steht die "Vorratsspeicherung" seit fast 20 Jahren als Synonym für eine verfassungswidrige staatliche Sammelwut, bei der Daten, die vielleicht irgendeinmal für staatliche Zwecke nützlich sein könnten, gespeichert werden.

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Schreiben an Bundestagsabgeordnete

Atomgesetz-Novelle mißachtet die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts

In einem Schreiben vom 10. Dezember 2001 legt die atomkritische Ärzteorganisation IPPNW den Abgeordneten des Deutschen Bundestages dar, dass ihrer Ansicht nach die Atomgesetz-Novelle die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts mißachtet. Der Gesetzgeber dürfe nach dem Urteil den Weiterbetrieb der deutschen Atomkraftwerke "nicht erlauben".

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Landesrechnungshof

Berlin nach CDU-Bankenaffäre pleite

Bild: ngo-onlineFür den Berliner Landesrechnungshof steht die Hauptstadt kurz vor der Pleite. Deshalb werde die Hilfe des Bundes benötigt. "Nach den Maßstäben des Bundesverfassungsgerichts erfüllt Berlin die Voraussetzungen einer extremen Haushaltsnotlage", sagte Rechnungshof-Vizepräsident Hans-Joachim Kerkau am Mittwoch. Die Situation verschärft sich noch dadurch, dass auf das Land weitere Risiken in Milliardenhöhe zukommen, um die mehrheitlich landeseigene Bankgesellschaft Berlin zu retten. Deren Vorstand, der CDU-Politiker Klaus Landowsky, war im Zuge der Affäre um die Vergabe riskanter Kredite an Parteifreunde im engen zeitlichen Zusammenhang mit einer nicht ordnungsgemäß verbuchten Parteispende von diversen Funktionen unter anderem als CDU-Fraktionsvorsitzender und als Bankchef zurückgetreten. Nach Informationen der "Berliner Zeitung" war Landowsky mit seinem überraschenden Rückzug nur einer Ablösung durch die Bankenaufsicht zuvorgekommen.

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"Betrug"

Neue Hartz IV-Regelsätze

Bild: ngo-onlineDie von der Bundesregierung am Mittwoch (20. Oktober) beschlossenen neuen Regelsätze werden von der Linksfraktion als "Betrug" kritisiert. Nach Auffassung von Links-Fraktionschef Gregor Gysi "verhöhnen sie das Bundesverfassungsgericht, sie sind zurechtgetrickst und manipuliert, sie sind bevormundend". So soll der Regelsatz für alleinstehende und alleinerziehende Grundsicherungs- oder Sozialhilfe-Empfänger gerade mal um fünf Euro auf 364 Euro steigen. Kinder und Jugendliche erhalten "keinen Cent mehr als bisher", das sei "skandalös", empört sich Gysi und erhebt schwere Vorwürfe: "Die Bundesregierung hat übel getrickst. Zum einen wurde das Verfahren zur Ermittlung der Leistungshöhe zurechtgebogen, um höhere Leistungen zu verhindern. Sozialverbände errechnen einen Regelsatz von deutlich über 400 Euro."

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Sensationelles Urteil

Hartz 4 | Hartz IV gekippt

Es ist eine Sensation: Das wohl umstrittenste Großprojekt des Neoliberalismus ist verfassungswidrig. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Vorschriften des Sozialgesetzbuches (SGB II), die die Regelleistung für Erwachsene und Kinder betreffen, "nicht den verfassungsrechtlichen Anspruch auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums" erfüllen. Die Leistungen für die 6,7 Millionen Hartz IV-Empfänger müssen jetzt grundlegend neu berechnet werden. Das Bundesverfassungsgericht verlangt vom Gesetzgeber eine Neuregelung bis zum 1. Januar 2011.

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"Gewalttätiges Personal"

DDR-Heimkinder können Entschädigungsleistungen fordern

Kinder aus Ostdeutschland, die in der DDR zwangsweise in Heimen untergebracht wurden, haben zukünftig Anspruch auf Entschädigungsleistungen. Das geht aus einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe hervor. Danach umfasst das strafrechtliche Rehabilitierungsgesetz der DDR nicht nur Maßnahmen, die durch eine strafrechtlich relevante Tat veranlasst worden seien.

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Nach Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

Bayerns Versammlungsgesetz wird entschärft

Aufgrund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wird das bayerische Versammlungsgesetz gelockert. Das Landeskabinett beschloss am Dienstag (12. Mai) einen entsprechenden Entwurf, auf den sich die Koalitionsfraktionen von CSU und FDP geeinigt hatten. Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) äußerte sich zufrieden mit den Änderungen. SPD und Grüne in Bayern bewerteten den Gesetzentwurf zwar als "Schritt in die richtige Richtung", kritisierten aber, die Entschärfungen reichten nicht aus. Das Bundesverfassungsgericht hatte Ende Februar zentrale Regelungen des seit Oktober 2008 geltenden bayerischen Versammlungsgesetzes einstweilen außer Kraft gesetzt.

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7680 Euro pro Jahr

Karlsruhe verwirft Beschwerde gegen "Fallbeileffekt" bei Kindergeld

Der Anspruch auf Kindergeld für volljährige Kinder verfällt weiter komplett, wenn deren Einkünfte den Jahresgrenzbetrag auch nur knapp überschreiten. Das hat das Bundesverfassungsgericht in einem am Mittwoch (29. April) veröffentlichten Beschluss entschieden. Die Karlsruher Richter verwarfen eine gegen diese "Fallbeilregelung" gerichtete Verfassungsbeschwerde als unzulässig. Kindergeld wird für volljährige Kinder in Berufsausbildung oder Studium nur gezahlt, wenn deren Einkünfte und Bezüge den derzeitigen Grenzbetrag von 7680 Euro pro Jahr nicht übersteigen. Nur ein Euro mehr Verdienst reicht aus und die Nachwuchsförderung vom Staat geht komplett verloren.

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"Grundsatz der Wehrgerechtigkeit"

Bundesverfassungsgericht muss über Einberufung zur Bundeswehr entscheiden

Auf Antrag des Kölner Verwaltungsgerichts muss das Bundesverfassungsgericht über die Rechtmäßigkeit der derzeit geltenden Einberufungspraxis entscheiden. Eine entsprechende Richtervorlage wurde in Karlsruhe zur Entscheidung vorgelegt, wie ein Justizsprecher am Mittwoch (25. März) in Köln mitteilte. Hintergrund sind die Klagen zweier junger Männer, die vor dem Verwaltungsgericht gegen ihre Einberufung zur Bundeswehr geklagt haben. Die Entscheidung über ihre Klagen soll bis zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts ausgesetzt werden.

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Im Auftrag des Bundesverfassungsgerichts

Krankenkassenbeiträge sollen steuerlich stärker abgesetzt werden können

Bild: Matthias SpittmannVor dem Hintergrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts sollen Vorsorgeaufwendungen künftig stärker steuerlich absetzbar sein. Das sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor, über den der Bundestag am Donnerstag (19. März) erstmals beriet. Danach sollen ab 1. Januar 2010 die steuerliche Absetzbarkeit von Vorsorgeaufwendungen wie Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowohl von privat als auch von gesetzlich Versicherten deutlich ausgeweitet werden. Die Koalition gibt das Entlastungsvolumen mit jährlich 8,7 Milliarden Euro an.

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"Politischer Diskurs"

Verfassungsrichter gegen NPD-Ausschluss von Parteienfinanzierung

Der Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, hat sich gegen einen Ausschluss der NPD von der staatlichen Parteienfinanzierung ausgesprochen. "Die staatliche Finanzierung der Parteien nach Proporz soll es ermöglichen, dass sich jede Partei, jede Stimme im politischen Diskurs Gehör verschaffen kann. Das bestehende System der Finanzierung hat also gute verfassungsrechtliche Gründe", sagte Voßkuhle der "Neuen Osnabrücker Zeitung". Man solle nicht versuchen, ein Parteiverbotsverfahren auf kaltem Wege einzuführen. "Solange eine Partei nicht verboten ist, nimmt sie gleichberechtigt wie jede andere am politischen Prozess teil." Das sei eine klare, gute Lösung, mit der man über Jahrzehnte gut gefahren sei.

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"Bestandsschutz der gewählten Volksvertretung"

Einsatz von Wahlcomputern bei Bundestagswahl 2005 war verfassungswidrig

Rund zwei Millionen Wähler hatten bei der Bundestagswahl 2005 nicht mit Stift und Stimmzettel gewählt, sondern ihr Votum per Wahlcomputer abgegeben. Die rechnergesteuerten Wahlgeräte waren bundesweit in 39 der 299 Wahlkreise eingesetzt, und zwar in den Bundesländern Hessen, Nordrhein-Westfalen, Brandenburg, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt. Das Bundesverfassungsgericht hat am Dienstag (3. März) in Karlsruhe entschieden, dass dieser Einsatz von Wahlcomputern verfassungswidrig war. Der Bundestag muss deswegen aber nicht aufgelöst werden.

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Potenzielle Wahl-Manipulationen auf dem Prüfstand

Bundesverfassungsgericht urteilt über Wahlcomputer

Das Bundesverfassungsgericht verkündet am Dienstag (3. März) sein Urteil über die Zulässigkeit von Wahlcomputern. Bei der mündlichen Verhandlung im Oktober 2008 hatten mehrere IT-Experten die Geräte skeptisch beurteilt. Vertreter des Bundesinnenministeriums bewerteten hingegen die Sicherheit von Wahlcomputern gegenüber Manipulationen als "hinreichend". Einige Richter des Zweiten Senats stellten jedoch kritische Nachfragen zur Praktikabilität der Geräte.

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"Volkszählungsurteil"

Ex-Verfassungsgerichtspräsident Benda gestorben

Der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Ernst Benda, ist tot. Das wurde am Montag (2. März) in Karlsruher Justizkreisen bestätigt. Benda, der in Karlsruhe lebte, starb am Montag im Alter von 84 Jahren. Benda war von Dezember 1971 bis Dezember 1983 Präsident des Bundesverfassungsgerichts und zugleich Vorsitzender des Ersten Senats. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) würdigte Benda als einen herausragenden Verfassungsjuristen. "Ernst Benda war an einigen prägenden Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts beteiligt - nicht zuletzt am Volkszählungsurteil, mit dem das Karlsruher Gericht vor 25 Jahren das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung als Grundlage eines modernen Datenschutzrechts begründet hat", sagte Zypries in Berlin.

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Polizeiliche Beobachtungs- und Dokumentationsmaßnahmen

Karlsruhe stoppt "anlasslose Datenbevorratung"

Das Bundesverfassungsgericht hat zentrale Regelungen des seit Oktober 2008 geltenden bayerischen Versammlungsgesetzes vorläufig außer Kraft gesetzt. Ein Eilantrag mehrerer Parteien, Gewerkschaften und nichtstaatlicher Organisationen hatte damit teilweise Erfolg, wie es in dem am Freitag (27. Februar) veröffentlichten Beschluss heißt. So wurden die Befugnisse für polizeiliche Beobachtungs- und Dokumentationsmaßnahmen bei Versammlungen bis zur Entscheidung über die anhängige Verfassungsbeschwerde deutlich eingeschränkt. Die Richter rügten, dass die im Gesetz vorgesehene "anlasslose Datenbevorratung" zu durchgreifenden Nachteilen für Demonstrationsteilnehmer führe.

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Verstoß gegen das Grundgesetz?

Karlsruhe will "im Mai oder Juni" über EU-"Reformvertrag" urteilen

Das Bundesverfassungsgericht will sein Urteil über den EU-Reformvertrag von Lissabon noch in der ersten Jahreshälfte verkünden. "Unser Ziel ist Mai oder Juni", sagte Gerichtsvizepräsident Andreas Voßkuhle am Mittwochabend (18. Februar) in Karlsruhe beim Jahrespresseempfang des Gerichts. In den anhängigen Verfassungsklagen wird gerügt, dass es durch die Verlagerung von Kompetenzen auf die EU zu einer "Entmachtung" des Bundestags und einem "Verlust der staatlichen Souveränität Deutschlands" komme. EU-Rechtsakte seien zudem nicht ausreichend demokratisch legitimiert.

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Knappe Entscheidung

Karlsruhe verwirft Eilantrag gegen Erneuerbare-Energien-Gesetz

Das Bundesverfassungsgericht hat einen Eilantrag des Betreibers eines großen Biogas-Anlagenparks gegen eine Regelung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes abgelehnt. Das teilte das Gericht am Donnerstag (19. Februar) in Karlsruhe mit. Der Bioenergiepark besteht aus 40 Biogasanlagen, die sukzessive von November 2006 bis Dezember 2007 in Betrieb genommen wurden. Der Betreiber wandte sich dagegen, dass aufgrund der gesetzlichen Regelung die 40 Anlagen erstmals als "eine Großanlage" gelten. Der Bioenergiepark könne angesichts der hiermit verbundenen Vergütungseinbußen nicht mehr wirtschaftlich betrieben werden. Es drohe innerhalb kürzester Zeit die Insolvenz.

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"Verfassungswidriges System"

SPD will zügige Abschaffung der Überhangmandate bei der Bundestagswahl

Die SPD strebt eine Änderung des Wahlrechts noch vor der Bundestagswahl im September an. "Wir können nicht einfach nach einem erklärterweise verfassungswidrigen System wählen", sagte der Parteivorsitzende Franz Müntefering. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Juli 2008 die Überhangmandate für grundgesetzwidrig erklärt, die Parteien erhalten, wenn sie in einem Bundesland mehr Direktmandate erringen als ihnen nach dem Zweitstimmenergebnis zusteht. Für eine Änderung setzten die Richter dem Bundestag eine Frist bis 2011. Der SPD-Vorsitzende drückt nun aufs Tempo: "Wir sollten uns das Risiko einer Regierungsbildung unter verfassungswidrigen Bedingungen in Deutschland nicht leisten."

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Richter di Fabio skeptisch

EU-Reformvertrag auf Karlsruher Prüfstand

Bild: ngo-onlineDer EU-Reformvertrag von Lissabon steht auf dem Prüfstand des Bundesverfassungsgerichts. In der mündlichen Verhandlung verteidigte die Bundesregierung am Dienstag (10. Februar) in Karlsruhe das Vertragswerk. In den anhängigen Verfassungsklagen wird vor allem gerügt, dass es durch die Verlagerung von Kompetenzen auf die EU zu einer "Entmachtung" des Bundestags und einem "Verlust der staatlichen Souveränität Deutschlands" komme. EU-Rechtsakte seien zudem nicht ausreichend demokratisch legitimiert.

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Verwirrung um Pendlerpauschale

Steuerbescheide zur Rückzahlung der Kilometerkosten nur unter Vorbehalt

Knapp zwei Monate nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts gibt es neue Verwirrung um die Pendlerpauschale. Hintergrund ist, dass die Finanzbehörden die Steuerbescheide für die Jahre 2007 und 2008 zur Rückzahlung der Kilometerkosten nur unter Vorbehalt erlassen. Das Bundesfinanzministerium verteidigte dieses Vorgehen.

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Atom-Gefahr

Karlsruhe stärkt Rechte von Anliegern bei Castor-Transporten

Das Bundesverfassungsgericht hat die Klagerechte von Anliegern gegen Castor-Transporte gestärkt. Das Gefährdungspotenzial des Transports von Kernbrennstoffen habe "eine andere Qualität" als die dauerhafte Belastung der Umgebung bei ortsfesten atomaren Anlagen, heißt es in dem am Donnerstag (29. Januar) veröffentlichten Beschluss. Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) muss deshalb nun erneut über die Klage der Miteigentümerin eines Wohnhauses entscheiden, die Widerspruch gegen die Genehmigung von Castortransporten aus der französischen Wiederaufbereitungsanlage La Hague in das Zwischenlager in Gorleben im Jahr 2003 eingelegt hatte. Das Haus liegt nur rund acht Meter von der Straßen-Transportstrecke entfernt.

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Schmiergeldzahlungen, Falschaussage, Fluchthilfe

Lobbyist Holzer muss Haftstrafe in Deutschland antreten

Der wegen Schmiergeldzahlungen in der Leuna-Affäre von einem französischen Gericht verurteilte Lobbyist Dieter Holzer muss seine Haftstrafe in Deutschland antreten. Das teilte das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch (28. Januar) in Karlsruhe mit. Holzer war in Frankreich wegen seiner Verstrickung in die Affäre zu 15 Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt worden. Das Gericht hatte die Haft in Deutschland beantragt, weil Holzer einen deutschen Wohnsitz hat.

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Öffentliches Interesse

Karlsruhe kann angebliche Wahlfehler auch "verspätet" prüfen

Das Bundesverfassungsgericht kann Zweifelsfragen zur Rechtmäßigkeit einer Wahl grundsätzlich auch noch nach Ablauf der entsprechenden Legislaturperiode prüfen. Das hat das Gericht in einem am Freitag (23. Januar) veröffentlichten Beschluss entschieden. Der behauptete Wahlfehler müsse dann aber "grundsätzliche Bedeutung" haben, betonte der Zweite Senat. An einer solchen Klärung könne auch nach Ablauf einer Wahlperiode noch ein öffentliches Interesse bestehen.

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Personalentscheidungen

Keine Kontrolle kirchlicher Rechtsakte durch staatliche Gerichte

Innerkirchliche Personalentscheidungen können von staatlichen Gerichten nicht auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht in einem am Donnerstag (8. Januar) veröffentlichten Grundsatzbeschluss entschieden. Die "Unabhängigkeit der kirchlichen Gewalt" würde geschmälert, wenn der Staat seinen Gerichten das Recht einräumen würde, innerkirchliche Rechtsakte auf ihre Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz zu prüfen, hieß es zur Begründung.

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