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Online-Untersuchung

 

 

Nachrichten zum Thema

 

"Schutz des unbeobachteten Denkens"

NRW-Gesetz zu heimlichen Online-Untersuchungen auf der Kippe

Das Bundesverfassungsgericht steht vor einem weitreichenden Urteil zum Schutz von Computernutzern vor staatlichen Eingriffen. Das wurde am 10. Oktober in Karlsruhe bei der Verhandlung des Gerichts über das seit Ende 2006 geltende Verfassungsschutzgesetz von Nordrhein-Westfalen deutlich. Es ist die einzige bislang in Deutschland geltende Rechtsgrundlage für heimliche Online-Durchsuchungen. Das Gesetz, das ausdrücklich einen "heimlichen Zugriff auf informationstechnische Systeme" erlaubt, dürfte nach Auffassung von Beobachtern wohl keinen Bestand haben.

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"Augenmaß"

Merkel plädiert für Online-Durchsuchungen zur Terrorabwehr

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) sieht noch Gesetzgebungsbedarf zur "Verbesserung der inneren Sicherheit". Merkel sagte am 2. Juli in Berlin, es gebe eine "latente Bedrohung" durch den internationalen Terrorismus. "Darauf muss mit Augenmaß geantwortet werden", so Merkel. Es sei "mit Sicherheit" noch Gesetzgebungsarbeit notwendig. Die Kanzlerin nannte in diesem Zusammenhang konkret Online-Untersuchungen sowie allgemein die "Ausfüllung" der neuen Kompetenzen des Bundeskriminalamtes (BKA) zur Bekämpfung des Terrorismus. Die CDU-Chefin verteidigte zugleich das Drängen ihrer Partei nach Einsätzen der Bundeswehr im Inneren.

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Videoüberwachung & Online-Durchsuchungen

Kabinett verabschiedet BKA-Gesetz

Das Bundeskriminalamt (BKA) soll weitreichende polizeiliche Befugnisse erhalten - zur Abwehr terroristischer Gefahren, wie es offiziell zur Begründung heißt. Im April hatten sich Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) und Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) auf einen Gesetzentwurf geeinigt, der dem BKA Kompetenzen zur Terrorabwehr überträgt und unter anderem die Videoüberwachung von Wohnungen und die Online-Durchsuchung privater Computer ermöglichen soll.

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Rechtsanwalt Schilys Dienstvorschrift

Bundesregierung gibt heimliche Online-Durchsuchungen zu

Bild: ngo-onlineBundesverfassungsschutz und Bundesnachrichtendienst praktizieren offenbar bereits seit zwei Jahren geheime Online-Durchsuchungen. Das gab das Kanzleramt am Mittwoch nach Aussagen von Teilnehmern im Innenausschuss des Bundestags zu. Vertreter der Opposition reagierten mit Empörung und warfen der Bundesregierung Rechtsbruch vor. Unions-Politiker sprachen dagegen von der Notwendigkeit der Ermittlungsmaßnahmen. Nach dem Bericht des Kanzleramts spähen die Geheimdienste seit Juni 2005 verdächtige Computer aus. Sie stützen sich dabei auf eine Dienstvorschrift des damaligen Bundesinnenministers Otto Schily (SPD). Der Bundesgerichtshof hatte heimliche Online-Durchsuchungen durch Ermittlungsbehörden im Februar für unzulässig erklärt, weil es an einer Rechtsgrundlage fehle. Der CSU-Politiker Hans-Peter Uhl forderte, gegebenenfalls das Grundgesetz zu ändern.

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"Der Staat als Hacker"

Kontroverse im Bundestag über "Durchsuchungen" privater Computer per Internet

Im Bundestag ist es am Mittwoch zu einer heftigen Kontroverse um die Zulässigkeit so genannter "Online-Durchsuchungen" privater Computer durch Ermittlungsbehörden gekommen. Während Links-Fraktion und Grüne ein solches Vorgehen entschieden ablehnten, verwies die CSU-Abgeordnete Daniela Raab darauf, dass die Polizei technisch "auf Augenhöhe mit Terrorverdächtigen ermitteln" können müsse. Die FDP fordete klare Rechtsgrundlagen für Online-Durchsuchungen.

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