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Waffenrecht

Bild: PhotoCase.com

Das Waffenrecht behandelt die Vorschriften über Hieb-, Stich- und Stoßwaffen, Sprühgeräte, Schusswaffen sowie Munition. Es regelt unter anderem die Zulassung (waffen- und personenbezogen), den Handel, den Erwerb und Besitz, die Aufbewahrung sowie den Gebrauch von Waffen und Munition. In Deutschland ist das Waffenrecht vor allem durch das deutsche Waffengesetz (WaffG) und die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV) normiert. Es zählt zum Bundesrecht. Ergänzende rechtliche Regelungen finden sich im Beschussgesetz und in der Beschussverordnung, sowie im Sprengstoffgesetz und den dazu erlassenen Verordnungen. [Wikipedia]

In den Vereinigten Staaten hat jeder das verfassungsmäßige Recht, eine Waffe zu besitzen. Die einflussreiche Waffenlobby sorgt in den USA dafür, dass gravierende Einschränkungen dieses Rechts kaum eine Chance haben.

In Deutschland haben Privatpersonen dann grundsätzlich die Möglichkeit, legal in ihren Wohnungen Waffen und Munition aufzubewahren, wenn sie als Jäger oder in einem Sportwaffenverein aktiv sind. Nach Morden mit Sportwaffen wird regelmäßig die politische Forderung erhoben, die Aufbewahrung von Sportwaffen in privaten Wohnungen gesetzlich zu untersagen.

Die Deutsche Polizeigewerkschaft spricht sich gegen eine Verschärfung des Waffenrechts aus. Der Bund deutscher Kriminalbeamter (BDK) fordert hingegen, die Aufbewahrung von Schusswaffen in Privathaushalten zu verbieten.

Foto: PhotoCase.com

 

 

Nachrichten zum Thema

 

"Lächerliche Symbolpolitik"

Koalition einig über deutliche Verschärfungen des Waffenrechts

Die große Koalition hat sich auf gewisse Verschärfungen des Waffenrechts geeinigt. Wie die "Neue Osnabrücker Zeitung" berichtet, verständigten sich die Innenexperten von Union und SPD mit Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble auf einen Katalog von Änderungen. Unter anderem sollen Jagdspiele wie Paintball, Gotcha und Laserdom verboten werden. Die innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Ulla Jelpke, sprach von "lächerlicher Symbolpolitik".

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Amoklauf von Lörrach

Union gegen Verschärfung des Waffenrechts

Bild: ngo-onlineNach dem Amoklauf von Lörrach, bei dem eine 41 Jahre alte Rechtsanwältin ihren Mann, ihren fünfjährigen Sohn sowie einen Pfleger getötet hat, entbrannte erneut eine Debatte über eine Verschärfung des Waffenrechts. Die Amokläuferin hat nach Angaben der Staatsanwaltschaft als Sportschützin legal Waffen besessen. Der Bund deutscher Kriminalbeamter (BDK) hat daraufhin gefordert, die Aufbewahrung von Schusswaffen in Privathaushalten zu verbieten. Ebenso die Grünen. Der Vorsitzende des Innenausschusses im Bundestag, Wolfgang Bosbach (CDU), lehnt dies ab.

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Kein Verbot privaten Waffenbesitzes

Waffenrecht wird ein wenig verschärft

Bild: PhotoCase.comDie Bundesregierung hat als Konsequenz aus dem Amoklauf von Winnenden mit 16 Toten eine gewisse Verschärfung des Waffenrechts beschlossen. Die vom Bundestag noch zu bestätigenden Änderungen reichen von verdachtsunabhängigen Kontrollen über höhere Strafen beim Verstoß gegen Aufbewahrungsvorschriften bis hin zur Einführung eines bundesweiten Waffenregisters bis Ende 2012. Zudem soll das Mindestalter von Sportschützen großkalibriger Waffen von 14 auf 18 Jahren angehoben werden, beschloss das Kabinett am Mittwoch in Berlin. Die Forderung nach einem generellen Verbot privaten Waffenbesitzes kam indes nicht durch.

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Linke fordert Waffenregister

Union und SPD gegen schärferes Waffenrecht

Union und SPD halten Verschärfungen des Waffenrechts als Konsequenz aus dem Amoklauf von Winnenden nicht für zielführend. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) sprach sich am Donnerstag ebenso dagegen aus wie Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU), der SPD-Innenexperte Sebastian Edathy und der Vorsitzende der Polizeigewerkschaft GdP, Konrad Freiberg. Die Linke verlangt hingegen strengere Regelungen.

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Waffenrecht

Tragen von Waffenimitaten in der Öffentlichkeit künftig verboten

Das Tragen täuschend echt aussehender Waffenimitate in der Öffentlichkeit wird verboten. Das sieht eine Verschärfung des Waffenrechts vor, die am 14. März im Bundesrat in Berlin die letzte parlamentarische Hürde nahm. Danach dürfen künftig auch sogenannte Einhandmesser sowie Messer mit einer feststehenden, mindestens zwölf Zentimeter langen Klinge nicht mehr mitgeführt werden. Ausnahmen gelten für das "Führen von Messern bei berechtigtem Interesse", also zur Sport- oder Berufsausübung, zur Brauchtumspflege oder zu einem allgemein anerkannten Zweck.

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Umsetzung des UN-Schusswaffen-Protokolls

Kabinett beschließt Verschärfung des Waffenrechts

Das Tragen von Waffenimitaten in der Öffentlichkeit soll künftig verboten werden. Eine entsprechende Verschärfung des Waffenrechts beschloss das Bundeskabinett am Mittwoch in Berlin. Auch das Vererben scharfer Waffen wird unter strenge Auflagen gestellt. Bisher mussten Erben von Waffen nicht die strengen Voraussetzungen für den Waffenbesitz erfüllen. Künftig werden ererbte Waffen von Amts wegen blockiert, wenn der neue Besitzer weder Jäger noch Sportschütze ist.

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Zwei Schusswaffen pro Halbjahr erlaubt

Bundesgericht bestätigt verschärftes Waffenrecht

Das Bundesverwaltungsgericht hat das seit dem Erfurter Amoklauf verschärfte Waffengesetz bestätigt. Die Leipziger Richter urteilten am 14. November, Sportschützen dürften generell nur zwei Schusswaffen gleich welcher Art pro Halbjahr kaufen. Dabei mache es keinen Unterschied, ob es sich dabei um vermeintlich ungefährlichere Waffen wie Einzellader oder um halbautomatische und mehrschüssige Waffen handele. Würde zwischen diesen Arten ein Unterschied gemacht, dann würde das Ziel des Waffengesetzes, das Anlegen von Waffensammlungen zu verhindern, verfehlt, urteilten die Richter.

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Schäubles Rückzieher

Heftiger Protest gegen Liberalisierung des Waffenrechts

Heftige Proteste von Politik und Experten haben eine geplante Liberalisierung des Waffenrechts gestoppt. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) gab am 3. September in Berlin den Verzicht auf die geplante Herabsetzung der Altersgrenze für den Besitz großkalibriger Waffen bekannt. Diese Grenze war nach dem Amoklauf von Erfurt im April 2002 angehoben worden, als ein 19-Jähriger in seinem ehemaligen Gymnasium 16 Menschen erschossen und sich anschließend selbst umgebracht hatte. Nach dem Willen Schäubles sollten Sportschützen unter 21 Jahren künftig wieder großkalibrige Waffen kaufen und mit nach Hause nehmen dürfen. Dagegen hatte sich ein Sturm der Entrüstung erhoben, der bis in Schäubles eigene Partei reichte.

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Erneute Verschärfung der Gesetze

Bundesrat entscheidet über Waffenrecht und Jugendschutzgesetz

Der Bundesrat in Berlin entscheidet am Freitag (9.30 Uhr) über die geplante Verschärfung des Waffenrechts. Die Zustimmung der Länderkammer zu der vom Bundestag bereits gebilligten Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses gilt als sicher. Unter dem Eindruck des Amoklaufs am Erfurter Gutenberg-Gymnasium wird damit das vom Bundestag im April schon beschlossene Gesetz noch einmal strenger gefasst. Demnach wird die Altersgrenze für den Waffenerwerb angehoben. Für Sportschützen wird das Alter von 18 auf 21 Jahre und für Jäger von 16 auf 18 Jahre nach oben gesetzt.

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Konsequenzen aus Erfurt

Bundestag stimmt neuem Waffenrecht zu

Der Bundestag hat grünes Licht für eine weitere Verschärfung des Waffenrechts in Deutschland gegeben. Das Parlament billigte am Freitag bei Enthaltung der FDP eine entsprechende Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses. Unter dem Eindruck des Amoklaufs am Erfurter Gutenberg-Gymnasium wird damit das vom Bundestag im April schon beschlossene Gesetz noch einmal strenger gefasst.

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Blutbad

Bund und Länder einig über Waffenrecht

Sechs Wochen nach dem Blutbad von Erfurt sind sich Bund und Länder über die Verschärfung des Waffenrechts einig. Die zuständige Arbeitsgruppe des Vermittlungsausschusses verständigte sich darauf, die Altersgrenze für den Erwerb und den Besitz von Schusswaffen anzuheben, teilten mehrere Innenminister am Rande ihres Treffens in Bremerhaven mit. Für Sportschützen wird die Altersgrenze von 18 auf 21, für Jäger von 16 auf 18 Jahre heraufgesetzt. Die als besonders gefährlich geltenden "Pump-Guns" werden komplett verboten. Zudem sollen sich Personen, die noch nicht 25 Jahre alt sind, vor dem Erwerb einer Schusswaffe einer medizinisch-psychologischen Untersuchung unterziehen.

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Nach dem Amoklauf von Erfurt

Kanzler und Ministerpräsidenten beraten über Konsequenzen

Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) und die Ministerpräsidenten der Länder beraten am Montagabend in Berlin über die politischen Konsequenzen aus dem Blutbad von Erfurt. Dabei sollen auch die Vorschläge von Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) zu einer Verschärfung des Waffenrechts diskutiert werden. Zentraler Punkt ist die Heraufsetzung der Altersgrenze für den Erwerb von Sportwaffen von 18 auf 21 Jahre. Das Gespräch soll zudem Gelegenheit bieten, eine breite Initiative gegen Gewalt auf den Weg zu bringen.

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Nach dem Amoklauf von Erfurt

Kanzler und Ministerpräsidenten beraten - Gutenberg-Schüler lernen wieder

Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) und die Ministerpräsidenten der Länder beraten am Montagabend in Berlin über die politischen Konsequenzen aus dem Blutbad von Erfurt. Dabei sollen auch die Vorschläge von Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) zu einer Verschärfung des Waffenrechts diskutiert werden. Zentraler Punkt ist die Heraufsetzung der Altersgrenze für den Erwerb von Sportwaffen von 18 auf 21 Jahre. Das Gespräch soll zudem Gelegenheit bieten, eine breite Initiative gegen Gewalt auf den Weg zu bringen.

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Gutachten

Das geplante Paintball-Verbot wackelt

Die Bundesregierung will nun offenbar ein geplantes Verbot des Paintball-Sports überdenken. Der Vorsitzende des Innenausschusses im Bundestag, Sebastian Edathy (SPD), sagte am Dienstag dem Online-Portal "Bild.de", er wolle einen Schnellschuss verhindern und zunächst ein neues Gutachten in Auftrag geben. Dem Bericht zufolge gibt es auch in der Union Stimmen, die sich gegen ein sofortiges Verbot aussprechen. Die Paintball-Liga zeigt sich erfreut über die Zweifel in der großen Koalition.

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Tierschutz

Kormoranabschuss soll vor Gericht verhindert werden

Der Naturschutzbund (NABU) Landesverband Brandenburg wird gerichtlich gegen den vom Ministerium für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung (MLUR) beabsichtigten Umgang mit dem Kormoran in Brandenburg vorgehen, wenn dieser wie geplant umgesetzt werden sollte. Dies machte NABU-Landesvorsitzender Tom Kirschey auf einem Treffen mit Minister Wolfgang Birthler am Mittwochabend deutlich. "Der NABU sieht die EG-Vogelschutzrichtlinie in eklatanter Weise verletzt und sieht gute Möglichkeiten, die geplante Vergrämung und Reduzierung des Kormoranbestandes gerichtlich zu stoppen," so Kirschey.

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100 000 Menschen gedachten der Opfer

Rau warnt vor übereilten Konsequenzen aus Erfurter Amok-Lauf

Mit einer der größten Trauerfeiern in der Nachkriegsgeschichte hat Deutschland Abschied genommen von den Opfern des Schulmassakers von Erfurt. Mehr als 100 000 Menschen gedachten am Freitag auf dem Erfurter Domplatz der 16 Menschen, die ein 19-Jähriger eine Woche zuvor an seinem ehemaligen Gymnasium erschossen hatte. Bundespräsident Johannes Rau warnte in seiner Ansprache vor vorschnellen Konsequenzen. Die Ratlosigkeit dürfe nicht mit scheinbar einfachen Erklärungen überdeckt werden.

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