Weiterentwicklung des Völkerrechts
Das Bemühen, das Völkerrecht "kriegstauglicher" zu machen, wird verklausuliert vielfach auch als "Weiterentwicklung des Völkerrechts" bezeichnet.
Die von westlichen Industriestaaten und der NATO geforderte Weiterentwicklung, d.h. Änderung des geltenden Völkerrechts wurde im ICISS-Report "The Responsibility to Protect" begründet dargelegt.
Es geht darum, die umfassende politische, wirtschaftliche und militärische Einmischung durch westliche Industriestaaten in andere Länder völkerrechtlich zu legitimieren. Innerstaatliche Konflikte, tatsächliche oder auch nur behauptete Menschenrechtsverletzungen und Naturkatastrophen sollen als Vorwand dienen, um in souveränen Staaten
1. die "westliche" Vorstellung von Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Pressefreiheit und wirtschaftspolitischen "Reformen" durchzusetzen,
2. als humanitäre Interventionen deklarierte NATO-Kriege und Besatzungen zu legitimieren und
3. dann auch noch durch den so genannten "Wiederaufbau" den Konzernen der NATO-Staaten hoch-profitable Staatsaufträge zukommen zu lassen.
Bundeskanzlerin Angela Merkel fordert UN-Reform
Die deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel sprach sich im Februar 2006 auf der "Münchner Sicherheitskonferenz" für eine stärkere Rolle der NATO und für eine UN-Reform aus.
Jegliches internationales "Eingreifen" habe das Völkerrecht einzuhalten. Merkel möchte das Völkerrecht allerdings verändern und "den völlig neuen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts" anpassen. Expliztit verlangte sie eine "Weiterentwicklung des Völkerrechts".
Vgl. den Beitrag "Änderung des Völkerrechts - Merkel fordert stärkere Rolle der Nato und UN-Reform", ngo-online vom 6. Februar 2006
Lesenswert
Krieg oder Menschenrechte? - Plädoyer für staatliche Souveränität und Völkerrecht, ngo-online-Interview mit Christoph Krämer (IPPNW) vom 24. Februar 2010
Literatur / Quellen
• Bundeszentrale für politische Bildung: Gibt es eine "Responsibility to Protect"? Aus Politik und Zeitgeschichte (46/2008)
• www.rootcauses.de
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